Die diesjährige Frühjahrstagung der DVPW Sektion „Politische Theorie und Ideengeschichte“ fand vom 18. bis 20. März in Marburg statt. Mit der Bürger*innenschaft rückten die Veranstalter*innen – Oliver Eberl, Julian Nicolai Hofmann, Eva-Maria Schäfferle und Sandra Seubert – einen klassischen Begriff der politischen Theorie ins Zentrum, der spätestens seit der schwindenden Überzeugungskraft des alten Klassenbegriffs, neuerdings aber auch mit dem Schwinden (bzw. der Zurücknahme) staatlicher Leistungen bzw. Leistungsfähigkeit wieder Aufmerksamkeit erlangt. So steckte sich die Tagung das Ziel, „aktuelle Entwicklungspfade“ nachzuzeichnen und „konzeptionelle Neubestimmungen“ des Begriffs zu diskutieren.
Die Notwendigkeiten einer Neubestimmung von Bürger*innenschaft sind zu diesem Zeitpunkt zahlreich: Etwa verweist die gegenwärtige Polarisierungsdebatte auf eine wahrgenommene Fragmentierung von Gemeinschaften, ebenso wie die zunehmende Transnationalisierung und Globalisierung von Rechtsproblemen einerseits, und die Zunahme von Krisenerscheinungen (insbesondere im ökologischen Bereich) andererseits dem ‚Bürger‘ sein natürliches Habitat und seinen Status strittig macht. Die Diskrepanz zwischen einem de jure bürgerschaftlichen Status und des de facto Ausschlusses großer Teile der Bevölkerung von politischer Teilhabe treibt in Deutschland (und darüber hinaus) schon länger post-demokratische und ressentimentgeladene Blüten, während die aktuelle Wehrpflichtdebatte die Frage nach Rechten und Pflichten der Bürger*innen aufs Neue stellt. Diese Gemengelage ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer kolonial geprägten Genealogie der Bürger*innenschaft, die nach dem eurozentrischen Vorbild des weißen, „rationalen“, nicht-behinderten cis-heterosexuellen Mannes modelliert war, zu betrachten. Diese und andere Problemlagen haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Pluralisierung der Debatte um Bürger*innenschaft geführt, von der einige zentrale Stränge auf der Tagung zusammengeführt wurden. Berichten wollen wir von dem dichten Programm – fünf Panels, zwei Podiumsdiskussionen, zwei Keynotes – ausgehend von den jeweiligen zeitdiagnostischen Irritationen, denen die Beitragendenmit Ausweitung oder Vertiefung des Bürger*innenschaftsbegriffs oder aber einer Rückbesinnung auf klassische Annäherungen begegneten.
Ökologische Irritationen
Vom Bereich der Ökologie ausgehende Irritationen des Begriffs der Bürger*innenschaft wurden mehrfach aufgegriffen. Anna Meine eröffnete, indem sie die in den Neunziger- und Nullerjahren geführte Debatte rund um kosmopolitische Bürger*innenschaft – Stichwort Globalisierung – mit der aktuellen Debatte um globale Umweltbürger*innenschaft – Stichwort Anthropozän – kontrastierte. Dabei erschien dereinst Globalisierung so, wie es nun das Anthropozän wieder tut, nämlich als Problemdiagnose und Lösungsversprechen zugleich: Einerseits werden bestehende politische Gemeinschaften unterlaufen, andererseits wird dadurch das Versprechen auf etwas global Gemeinsames aufgezeigt. Dabei wird gerade durch die neueren, umweltbezogenen Debatten sichtbar, dass klassische Bürger*innenschaftsverständnisse immer schon den Planeten in seiner Materialität als ihre Grundlage voraussetzen, sich jedoch auf einer ideellen Sphäre eines Globus imaginieren. Deshalb ist zusätzlich zu den üblichen definitorischen Dimensionen von Rechten/Pflichten und der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft noch eine dritte Dimension von Bürger*innenschaft und damit eine Vertiefung der in ihr angelegten Relationalität hinzu zu denken: die individuelle und kollektive Beziehung zur planetaren Umwelt.
Dies eröffnet die Frage nach der prozeduralen und institutionellen Anerkennung von planetaren Materialitäten als Rechtsträgerin, die am zweiten Tag durch ein konkretes Fallbeispiel behandelt wurde. So veranschaulichte Joshua Folkerts anhand der spanischen Salzwasserlagune Mar Menor, wie die Ausweitung von Bürgerrechten auf nicht-menschliche Entitäten aussehen kann und wie der Begriff der Bürger*innenschaft dadurch selbst transformiert wird. Zentral waren hier Fragen der Repräsentation und ihrer praktischen Ausgestaltung. Folkerts plädierte in diesem Zusammenhang dafür, die Stärken unterschiedlicher Repräsentationsbegriffe zu kombinieren. Konstruktivistische Ansätze würden dazu beitragen, Innovationen hinsichtlich neuer Gruppen oder neuer Ansprüche zu finden und dabei helfen, Identifikationspunkte im politischen Diskurs ausfindig zu machen. Formale Ansätze dagegen würden die besagte Wirksamkeit im bestehenden institutionellen Rahmen versprechen. Der Gretchen-Frage, warum wir als Demokrat*innen eine Ausweitung des Bürger*innenstatus auf Nicht-Menschliches wollen sollten, begegnete Folkerts pragmatisch: Auf diesem Wege ließen sich funktionierende Antworten auf ökologische Probleme finden. Damit bietet er eine konstruktive Antwort auf autoritär-ökologische Politiken, die demokratischen Konflikt entweder durch naturwissenschaftlichen Positivismus oder aber petromaskuline Klimawandelleugnung verdrängen.
Städtische Irritationen
Dem begegnet auch ein Verständnis von Bürger*innenschaft als Praxis, „doing citizenship“, das den Staat zu Gunsten lokaler Communities (of Care) dezentriert. Verena Frick verdeutlichte die Versatilität des Begriffs anhand der Zürcher Stadtbürger*innenschaft oder den US-amerikanischen „sanctuary cities“, welche die Kooperation mit und Datenweitergabe an Bundesbehörden verweigern. Mit der Ausgangsbemerkung, dass Städte die Grenzen ihrer Gemeinschaft anders ziehen als Staaten, stellte Frick die Frage, ob Städte eine inklusive, kosmopolitische Bürger*innenschaft präfigurieren (können). Während nun die klassischen Modelle politischer Gemeinschaftsbildung – das vorpolitische Affinitätsmodell etwa des Nationalismus, und das voluntaristische Modell des Kontraktualismus – autoritative Vorstellungen des Gründens vertreten, zeigt sich in der Stadt eine Alternative: das Nähemodell praktischer Kooperation in geteilten Räumen. Gerade weil es sich dabei um einen Effekt von fortgesetzter Handlung und Interaktion handelt, stand Frick der Formalisierung dieses Status kritisch gegenüber und betonte die Rolle von Städten als räumlicher Anker demokratischer Selbstbefragung, in der und durch die Grenzen politischer Gemeinschaften herausgefordert werden.
Ähnlich radikaldemokratisch im Sinne eines agonal-vertiefenden Politikverständnisses argumentierte Helge Schwiertz mit Blick auf soziale Bewegungen und (Nachbarschafts-)Initiativen. „Doing citizenship“ ermöglicht hier die bürgerschaftliche politische Teilhabe und die Entstehung politischer Gemeinschaften analytisch zu fassen, wo Bürger*innenschaft in bestehenden Ordnungen juristisch und diskursiv verweigert, verleugnet oder aktiv bekämpft wird. Betont wurde hier insbesondere die Artikulation von Bürger*innenschaft mit anderen politischen Themenfeldern wie Migrations-, Fürsorge oder Wohnungspolitik. Die Engführung von „doing citizenship“ an städtischen Nähe- und Alltagserfahrungen diente zur Veranschaulichung möglicher performativer Effekte politischer Theorie im umkämpften Feld politischer Zugehörigkeit, Identität und Identifikation.
Die von Frick und Schwiertz vollzogene Hinwendung zur Stadt und zur Nachbarschaft in der Suchbewegung nach Möglichkeiten zur Vertiefung dessen, was es bedeutet, Bürger*in zu sein, wurde schließlich durch die Keynote des Historikers Maarten Prak eingeholt, der den nationalstaatlich konnotierten, modernen Begriff der Bürger*innenschaft durch die wesentlich ältere und keinesfalls exklusiv europäische Tradition der städtischen, bzw. an Städte gebundenen Gemeinschaft kulturell und geografisch dezentrierte. Obwohl er zugestand, dass moderne, an Nationalstaaten gebundene Formen der Bürger*innenschaft früheren Modellen städtischer Teilhabe überlegen gewesen wären, plädierte Prak angesichts zeitgenössischer globalisierter Herausforderungen für eine Erneuerung demokratischen Potentials durch die Stärkung lokaler, munizipaler Autonomie.
Irritierende Einschlüsse und skandalöse Ausschlüsse
Bislang ausgeschlossene Entitäten, Gruppen oder Personen, die dennoch von politischen Entscheidungen betroffen sind, fordern eine Ausweitung des Bürger*innenschaftsstatus. Ob das auch immer zu einer Transformation der Bürger*innenschaft führt, das lässt sich anhand von Andreas Busens Beitrag diskutieren. Ein Ausschluss von Betroffenen, so stellte er klar, sei schlichtweg ein normativer und letztlich anti-demokratischer Skandal. Diese These plausibilisierte er anhand der Debatte um Tier- und Kinderrechte. Darin wird das an sozialer Interaktion ausgerichtete „membership model“ einer Bürger*innenschaft gegenübergestellt, die den Status im Rahmen eines „capacity contract“ an bestimmte kognitive Fähigkeiten knüpft. Wer die Fähigkeiten nicht habe – wie Kinder und Tiere – dürfe dem fähigkeitsorientierten Modell nach legitimerweise ausgeschlossen werden. Mit dem „membership model“ wird dieser Ansatz kritikabel, weil seine Ausrichtung an sozialer Interaktion auch Kinder und Tiere als bürgerschaftliche Akteur*innen einer sozialen Gemeinschaft einschließt. Busen schien diesen Ansatz grundlegend zu teilen, insistierte aber, dass Kinder zwar bestimmte Eigenschaften mit Tieren teilen würden – insbesondere die konstitutive Abhängigkeit von und Verletzbarkeit durch Erwachsenen aufgrund mangelnder kognitiver Fähigkeiten bspw. in der Risikoabschätzung – zugleich aber seien sie different: Kinder seien eben keine Tiere, denn sie würden im Unterschied zu Tieren die vom „capacity contract“ geforderten Fähigkeiten im Laufe ihres Lebens entwickeln. Nötig sei, sie als Expert*innen ihrer selbst ernst zu nehmen, Selbstbestimmung und formale Mitbestimmung sowie demokratische Erfahrungsräume zu weiten, ergo: sie konsequent als Bürger*innen zu behandeln. Offen blieb, wie dieses Modell mit Kindern umgeht, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung nicht zu Erwachsenen nach der Vorstellung des „capacity contract“ werden können oder welchen Stellenwert beispielsweise ältere Menschen mit Demenz darin haben. Anders formuliert: Die Frage nach Ausschlüssen, die in der (normativen) Konzeption von Mensch-Sein, demokratischer Befähigung und Personenstatus selbst begründet liegen, drängt sich hier auf. In gewisser Hinsicht schwebte diese Frage unbeantwortet über der Konferenz.
Den Stellenwert politischer, transnationaler Teilhabe machte schließlich Soraya Nour in ihrer Keynote zum Kosmopolitismus stark. Die Rechtsphilosophin griff dazu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf und führte vor, was passiert, wenn Rechte formal universal sind, jedoch faktisch entlang von race, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder Aufenthaltsstatus ungleich vermittelt werden. Als Gegenstand diente ihr europäisches Anti-Diskriminierungsrecht, das zwischen einer personenbezogenen und strukturellen Auffassung von Diskriminierung oszilliert. Nour zeigte auf, wie universelle Rechtsansprüche an personalisierter, über Absichten urteilende Rechtsprechung zerbrechen, weil dadurch „Einzelfälle“ konstruiert sowie Routinen und Hierarchien ausgeblendet werden. Notwendig wäre also ein vertiefender, transsituativer Umgang mit Diskriminierung als Effekt strukturell verankerter Ausschlüsse. Kosmopolitismus aufrecht zu erhalten – oder womöglich überhaupt als universell gültig hervorzubringen – erforderte aus dieser Perspektive das Streben nach Universalität an konkrete Erfahrungen des Ausschlusses, etwa Racial Profiling, so Nour, zu koppeln. Der Anspruch auf Kosmopolitismus ‚von den Rändern her‘ könnte dann grundlegend verändern, wie Bürger*innenschaft verstanden, formalisiert und praktiziert wird.
Bürger*innenschaftliche Unwägbarkeiten
Die Frühjahrstagung bot somit einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand deutschsprachiger Debatten um Bürger*innenschaft, die zwischen Rückbesinnung, Ausweitung und Vertiefung zu schwanken scheinen und durch die interdisziplinär besetzten Keynotes zusätzlich bereichert wurden. Dieses Schwanken und seine schwindelerregenden Effekte zeigten sich schließlich auch in einer der beiden Podiumsdiskussionen, welche die aktualisierte Frage nach der Wehrpflicht als möglicher (demokratischer) Bürger*innenpflicht stellte. Während hier einerseits normative Überlegungen ins Feld geführt wurden und Fragen nach dem Nehmen fremden Lebens oder des Gebens des eigenen gestellt wurden, wurden andererseits moralphilosophische Überlegungen zurückgewiesen und auf die Kontextabhängigkeit von Entscheidungen auch noch im Extremfall verwiesen. Etwa mache es einen Unterschied, ob ein Angriffskrieg stattfindet, oder sich gegen einen solchen verteidigt wird, ob die Frage der Bürger*innenschaft im Kriegsfall direkt in eine Militarisierung der Gesellschaft mündet, oder ob auch nicht-militärische Aktivitäten – Stichwort hybride Kriegsführung – bedacht werden, oder ob, wie das Sebastian Dute ideengeschichtlich mit Hobbes’ und Spinozas Überlegungen zum Widerstandsrecht einholte, auch die Pflichtverweigerung in Erwägung gezogen wird. Insgesamt zeigte sich in den Debatten um die Wehrhaftmachung von Demokratie: Sie allein von der Wehrpflicht aus zu denken birgt die Gefahr, Leerstellen zu produzieren, wenn beispielsweise außen vor bleibt, dass eine gleiche Wehrpflicht nicht demokratisch ist, wenn die Gleichheit nicht auch in Bezug auf das hergestellt wird, was verteidigt wird.
Eine Beschränkung auf die theoretischen Register des formalen oder praktischen Einschlusses, auf Rechte und Pflichten, lässt demnach alternative Register wie Subjektivierung und Identifikation, Herrschaftskritik, oder Aporien von citizenship aus dem Blick. Weder soll, noch kann nun eine Tagung alles abdecken. Und manche Dinge werden auch nur implizit verhandelt. So ließen sich die unterschiedlichen Bürger*innenschaftsideale nicht zuletzt auch im Raum ausmachen, wenn etwa liberale Abwehrrechte gegen die Moderation geltend gemacht wurden oder das republikanische Ideal der Wachsamkeit und Partizipation durch die Zivilzuhörer*innenschaft einen Hang zur (männlich dominierten) Disziplin des Co-Referats nach sich zog. Hier wurde im Plenum zu Recht an die Vorschlagsliste der AG Gender, Diversität, Anti-Diskriminierung erinnert. Wir plädieren dafür, beim nächsten Mal noch mehr Raum zu schaffen für die Diskussionsteilnahme aller; auch derjenigen, deren Hand sich nur zögerlich zu heben traut, weil das öffentliche Sprechen – mit Arendt gesagt – stets ein Risiko ist, das Mut fordert und Übung braucht. Abschließend bleibt den Organisator*innen und Hilfskräften ein Dank für die gut organisierte Tagung im sonnigen Marburg, den reibungslosen Ablauf und die erfrischende Abwechslung mit verschiedenen Formaten (Panels, Diskussionen, Keynotes) auszusprechen.
Rainer Stummer und Carolin Zieringer, Dr. phil. sind wissenschaftliche Mitarbeiter*innen im DFG-Graduiertenkolleg Contradiction Studies und in der AG Politische Theorie am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien an der Universität Bremen.

Vielen Dank für den Tagungsbericht und weiterhin frohes Schaffen!