Mehr als nur weißer Rauch: Macht und Mythen im Miniaturstaat

Mit der Wahl von Papst Leo XIV. hat die römisch-katholische Kirche einen neuen Papst, der am 18. Mai offiziell ins Amt eingeführt wird. Im Vorlauf der Wahl gab es mit dem Angebot des College of Cardinals Report, das sich explizit auch an Kardinäle richtet und ihnen eine Entscheidungsgrundlage geben sollte, gab es erstmals eine datengetriebene Vorberichterstattung zur Papstwahl. Eine, wahrscheinlich mit einem Augenzwinkern zu verstehende, Wahlentscheidungshilfe lieferte der Kardinal-O-Mat. 

Die politische Bedeutung dieser Wahl ist nicht zu unterschätzen. Beim Papst handelt es sich nämlich nicht nur um das Oberhaupt der größten organisierten Religionsgemeinschaft der Welt mit über 1,4 Milliarden Mitgliedern. Er ist auch Staatsoberhaupt der Vatikanstadt – des zugegebenermaßen flächenmäßig und bevölkerungsmäßig kleinsten Staates der Welt. Wenngleich die unmittelbare politische Macht des Papstes entsprechend beschränkt ist, hat sein Wort in internationalen Beziehungen und als moralische Instanz nicht nur für viele Katholik*innen weltweit Gewicht. Dieser Blogbeitrag setzt sich mit der politischen Rolle des Papstes – als Staatsoberhaupt, aber auch darüber hinaus – und mit einigen Besonderheiten des von ihm regierten Staates auseinander. 

Das Konklave: Göttlicher Wille statt demokratischer Wahl 

Ungewöhnlich im Vergleich zu anderen Verfassungen (auch absoluter Monarchien) ist, dass das Grundgesetz der Vatikanstadt eine Regelung darüber, wie das Staatsoberhaupt (aus)gewählt wird, überhaupt nicht trifft. Festgelegt ist einzig, dass der Papst Souverän der Vatikanstadt ist. Noch in der Antike wurde der Papst, wie andere Bischöfe, wohl durch Klerus, Volk und die Bischöfe umliegender Städte ausgewählt. Im Laufe des frühen Mittelalters wandelte sich dieser Auswahlprozess. 

Um herauszufinden, wie der Papst als Bischof von Rom – und damit auch das Staatsoberhaupt des Vatikan – heute ausgewählt wird, ist ein Blick ins Kirchenrecht notwendig. Dort (im CIC Can. 331 und Can. 349) ist festgelegt, dass der Papst vom Kardinalskollegium (Konklave) gewählt wird. Das aktuelle Papstwahlrecht beschränkt dabei das aktive Wahlrecht der Kardinäle auf 80 Jahre. Das passive Wahlrecht dagegen ist weit weniger reguliert: gewählt werden kann – theoretisch – jeder unverheiratete männliche Katholik. In der Praxis kam die Wahl eines Nicht-Kardinals das letzte Mal im Spätmittelalter vor. 

Das Konklave ist dabei lediglich der Endpunkt der Papstwahl. In den Tagen nach dem Tod des bisherigen Papstes treffen die Kardinäle aus der ganzen Welt in Rom ein – um mit dem Requiem Abschied vom verstorbenen Kirchenoberhaupt zu nehmen, aber auch um sich im sogenannten „Vorkonklave“ gegenseitig kennenzulernen und potenzielle Kandidaten zu identifizieren. 

Einige Tage später beginnt das eigentliche Konklave mit einer Heiligen Messe. In den anschließenden Wahlgängen ist gewählt, wer eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen erlangt. Bevor der Wahlzettel in die Urne gegeben wird, schwört jeder Kardinal, dass er denjenigen gewählt hat, von dem er glaubt, „dass er nach Gottes Willen gewählt werden muss“. Der Wahlakt hat also eher den Offenbarungscharakter der Verkündigung des göttlichen Willens. Am ehesten noch ist dies vergleichbar mit Rousseaus volonté générale. Der Begriff selbst geht vor Rousseau interessanterweise auch auf eine konfessionelle Debatte zurück. Die Aggregation eines liberalen Wählerwillens oder auch demokratische Deliberation sind offiziell nicht vorgesehen. Tatsächlich eint der Offenbarungscharakter die politische Philosophie des politischen Katholizismus wie auch die „Kinder Rousseaus“. Schließlich ergreift auch Rousseau in seinem Contrat social Position für eine Zivilreligion, in der er theologische Positionen um politische Dogmen erweitert. 

Grundlegend hat die Offenbarung (bei Rousseau wie auch im (politischen) Katholizismus) einen absoluten Wahrheitsanspruch. Diese apriori vorhandene Wahrheit drückt sich zum einen in der Verfassung von Kirche und Vatikanstadt aus. Dieser Offenbarungscharakter im politisch-theologischen Anspruch der Kirche lässt sich jedoch nicht nur anhand der Papstwahl beobachten, sondern auch in der Diplomatie des Heiligen Stuhls, in konkret-politischen Einlassungen von Kirchenvertretern oder mitunter auch in päpstlichen Enzykliken. Trotz dieses eher absolutistischen Offenbarungscharakters schreibt beispielsweise Voegelin den Offenbarungsreligionen (im Allgemeinen) Potential als Resilienzresource gegen moderne politische Ideologien zu. Diese bieten schließlich ein konkurrierendes, ideologisches Offenbarungsangebot. 

Das Konklave, als Ort, in dem sich wiederum die christliche Offenbarung ganz konkret und weltlich fassbar ereignet, bleibt ein geheimer Ort, auch wenn immer wieder Informationen nach außen dringen. Die Kardinäle selbst sind während des Konklaves und auch im Nachhinein zur Geheimhaltung verpflichtet. Auch technisch wird die Abschottung vom Außen sichergestellt, unter anderem durch Störsender. 

Nicht zuletzt diese Geheimhaltung ist es auch, die Verschwörungserzählungen um den Vatikan und das Konklave immer wieder Aufwind gibt. Popkulturell verarbeitet Dan Browns Illuminati diese Geheimhaltung; mit The Holy Blood and the Holy Grail gibt es aber auch einen pseudohistorischen, verschwörungsideologischen Vorgängertext dazu. Wie auch religiöse Autorität, gründet verschwörungsideologische Autorität unter anderem in Situationen sozialer Unsicherheit; während Religiosität vor dem Hintergrund von Rationalismus und Aufklärung wenigstens in westlichen Gesellschaften an Bedeutung verliert, kann man mit guten Gründen die These aufstellen, dass Verschwörungsideologien teilweise ihren Platz in Welterklärung und Sicherheitsversprechen einnehmen. Ähnlich wie christliche Theologie sind auch Verschwörungsideologien an der Offenbarung von Geheimem interessiert und geben damit einhergehende Heilsversprechen ab. Die in The Holy Blood and the Holy Grail verbreiteten Verschwörungsmythen einer von den Tempelrittern gestützten Weltverschwörung, die Dan Brown dann in seiner popkulturellen Adaption ins Umfeld des Konklave setzte, gelten jedoch als widerlegt. 

Absolute Macht im Miniaturstaat und darüber hinaus 

Mit den berühmten Worten „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam“ wird der neue Papst nicht nur als Bischof von Rom, sondern auch als letzter absoluter Monarch Europas verkündigt. Artikel 1 des Grundgesetzes der Vatikanstadt führt nämlich aus, dass der Papst die legislative, exekutive und judikative Gewalt in sich vereint. 

Die Kategorisierung als (absolute) Monarchie ist dabei nicht unumstritten, da der Vatikan einige Kriterien monarchischer Herrschaft nicht oder vorgeblich nicht erfüllt. Die Kritik ist jedoch an einigen Stellen nicht vollends überzeugend: die prinzipielle Berufung des vatikanischen Staatsoberhauptes auf Lebenszeit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass Papst Benedikt XVI. als erster Papst seit 1449 freiwillig auf sein Amt verzichtet hat (ansonsten wäre auch die Einordnung Spaniens, Belgiens oder der Niederlande als Monarchien hinfällig). Leitendes Kriterium müsste hier vielmehr die fehlende Möglichkeit zur Abwahl des Staatsoberhauptes durch den Demos sein – und diese sieht weder die vatikanische Verfassung noch das Kirchenrecht vor. 

Auch hinsichtlich der vorgeblich fehlenden identitären Bindung zwischen Papst und Volk möchte ich ein Fragezeichen setzen. Grundlegend ist hier – wie bereits beim vorigen Argument – die Frage, wer der Demos des Vatikan ist. Eine legalistische Minimalantwort – die Staatsbürger*innen des Vatikan – könnte eine identitäre Bindung zum Papsttum durchaus konstituieren. Handelt es sich bei den (stets nur funktionsbezogen eingebürgerten) Staatsbürger*innen doch ausschließlich um Kurienkardinäle, päpstliche Diplomaten, Mitglieder der Schweizergarde und andere Funktionsträger*innen in Vatikan und Kirche. Sie haben eine enge identitäre Verbindung zur römisch-katholischen Kirche und auch zum Papsttum selbst. Diese legalistische Definition hat ihre Schwächen: so ist der Großteil des Elektorats, das den Papst wählt, überhaupt nicht Staatsbürger der Vatikanstadt. Mit guten Gründen könnte man also auch diese als Demos des Vatikan bezeichnen. Aufgrund der engen Verflechtungen zwischen Vatikanstadt und Heiligem Stuhl bzw. Weltkirche, auf die ich noch eingehen möchte, ist eine Trennlinie zwischen kirchlicher und politischer Gefolgschaft des Papstes jedoch sowieso schwerlich zu ziehen. Jedenfalls ist eine enge identitäre Bindung zwischen dem wie auch immer konkret ausgestalteten Volk und dem Monarchen im Vatikan wohl aufgrund der inhärenten religiös-konfessionellen Verbindung zu bejahen.  

Während sich im umliegenden Europa spätestens im Zuge der Aufklärung das Religiöse und das Politische auseinanderentwickelt haben, kulminiert im Vatikanstaat die Identität beider Sphären weiterhin. Diese Betrachtung kann dabei jedoch nicht verleugnen, dass das Papsttum auch außerhalb dieser 44 Hektar politische Macht ausübt. Das liegt grundlegend daran, dass dem Religiösen an sich, der katholischen Theologie und dem politischen Katholizismus im Besonderen auch immer ein politischer Anteil innewohnt; daran, dass der Moderne vielmehr als einer vollständigen Säkularisierung und Trennung dieser Bereiche eine „Ausklammerung“ des Religiösen aus dem Politischen gelungen ist. Denn auch wenn der Papst als Staatsoberhaupt zwar die absolute Macht in der Vatikanstadt in sich vereint, zieht er seine Macht dennoch vor allem aus seiner religiösen und moralischen Rolle und die Vorrangstellung seiner Position aus dem „überzeitlichen Wahrheitsanspruch“ der theologischen Begründungen dahinter, weniger aus seinem Gewaltmonopol.  

In seiner Rolle als Oberhaupt des Staates Vatikanstadt greift der Papst auf verschiedene Einrichtungen und Behörden zurück, auf die er – stets widerruflich – seine Amtsgewalt überträgt. Für die legislative Gewalt ist das eine Kommission. Mit Raffaella Petrini erhob der verstorbene Papst Franziskus erst Anfang 2025 gleichzeitig zum ersten Mal sowohl einen Nicht-Kardinal, eine Frau und eine Sozialwissenschaftlerin in das Amt der Präsidentin dieser Päpstlichen Kommission. 

Als solche ist Petrini zugleich auch Präsidentin des Governatorats und damit Regierungschefin der Vatikanstadt. Eine Gewaltenteilung herrscht hier nicht; im Gegenteil eher eine Gewaltenverschränkung, die sich anders als in parlamentarischen Demokratien aber nicht aus einer Legitimation der Exekutive durch das Parlament ableitet. 

Die richterliche Gewalt wird laut der aktuell gültigen vatikanischen Gesetze über drei Instanzen hinweg ausgeübt. Diese sind und waren in der Vergangenheit und Gegenwart eng mit den höchsten Kirchengerichten der Römischen Kurie bzw. des Heiligen Stuhls verbunden, dessen Oberhaupt wiederum der Papst in seiner geistlichen Funktion ist. Diese Beziehung zwischen der Vatikanstadt und dem Heiligen Stuhl ist in dieser Form einzigartig. 

Zwei Völkerrechtssubjekte, ein Papst: Vatikanstadt und Heiliger Stuhl 

Dabei ist schon der Heilige Stuhl selbst eine Besonderheit: er ist eines der wenigen originären Völkerrechtssubjekte, die keine Staaten sind. Der Heilige Stuhl ist die völkerrechtliche Repräsentation des Papsttums und der römisch-katholischen Kirche und eigentlich ein Anachronismus: er bezieht seine Souveränität aus dem untergegangenen Kirchenstaat, wurde jedoch nach den Lateranverträgen 1929 und der Gründung des Vatikanstaates weiterhin als Völkerrechtssubjekt beibehalten. Für Staatsrechtslehre wie Politikwissenschaft bleibt das Verhältnis gleichermaßen verwirrend: „Die Kompetenzen im Staat der Vatikanstadt und dem Heiligen Stuhl sind miteinander verwoben und können daher nicht immer scharf getrennt werden”, so Ismayrs Die politischen Systeme Westeuropas. 

In dieser Verwobenheit kommt auch der Souveränitätsbegriff an seine Grenzen. Während die innere Souveränität der Vatikanstadt als Letztentscheidungskompetenz unbestritten ist, macht das eigentümliche Konstrukt, das den Heiligen Stuhl mit der Vatikanstadt verbindet, eine Analyse schwieriger. De facto nämlich nimmt der Heilige Stuhl bis heute weitgehend die außenpolitische Vertretung des Papstes und auch der Vatikanstadt wahr. Zentral ist hier die Rolle des Kardinalstaatssekretärs, der auch als Chefdiplomat des Heiligen Stuhls angesehen werden kann. Über ihn und diplomatische Gesandte (die apostolischen Nuntien) unterhält der Papst Beziehungen zu 180 Staaten und übt weltweit seinen Einfluss aus. 

Gleichzeitig beschränkt die Außenpolitik des eigentlichen Staates Vatikanstadt sich vor allem auf die Teilnehmerschaft in internationalen Organisationen wie der UNESCO oder dem Atomwaffensperrvertrag, die sich der Staat wiederum in reziproker Art und Weise mit dem Heiligen Stuhl teilt. Den für die völkerrechtliche Souveränitätslehre fundamentalen Rechtsgrundsatz par in parem non habet imperium, nach dem ein Völkerrechtssubjekt keine Entscheidungsgewalt über ein anderes Völkerrechtssubjekt haben darf, verletzt das Verhältnis zwischen Heiligem Stuhl und Vatikanstadt daher in deutlicher Art und Weise. Anders als in der Diskussion um das Souveränitätsproblem in den Internationalen Beziehungen, kann man hier wohl nicht von einem Mangel an Souveränität – zumal innerer Souveränität – sprechen, wie bei der Diskussion um De-facto-Regime. Vielmehr ist es hier die Überschneidung äußerer völkerrechtlicher Souveränitätsansprüche zweier in Personalunion geleiteter Völkerrechtssubjekte, die das System dahinter schwer aufzutrennen macht. Schlussendlich ist es die innere Souveränität der Vatikanstadt – zugestanden durch die Lateranverträge und zumindest symbolisch aufrechterhalten durch die Schweizergarde –, die dem Heiligen Stuhl Unabhängigkeit und die äußere Handlungsfähigkeit im diplomatischen Verkehr garantiert. In der Gesamtschau ist diese Trennung innerer und äußerer Souveränität ungewöhnlich, scheint für Vatikanstadt und Heiligen Stuhl dennoch ein Erfolgsmodell zu sein. Schließlich betreibt der Heilige Stuhl seit 1870 eine mitunter doch erfolgreiche diplomatisch-interventionistische Außenpolitik. 

Im Kontrast zur Bedeutung und Machtfülle des Papstes steht die relative Gleichgültigkeit, die die Politikwissenschaft dem Staat entgegenbringt, dessen Oberhaupt er ist. Als einzigartige Staatsform einer absoluten Wahlmonarchie, die zugleich theokratisch begründet ist, passt der Vatikan nicht in das Analyseraster zeitgenössischer Staats- und Demokratieforschung. Noch dazu erschwert die komplexe und nicht eindeutig festlegbare Rollenaufteilung zwischen Vatikanstadt und Heiligem Stuhl bzw. Weltkirche eine Analyse weiter. Auch quantitative Indizes kommen hier offenbar an ihre Grenzen und führen die Vatikanstadt oft nicht – aus methodischen Gründen oder ohne weitere Erklärung. Mit der moralisch-politischen Bedeutung des Papsttums beschäftigt sich allenfalls noch der Bereich Politik und Religion der politischen Theorie. Vielleicht haben noch die Internationalen Beziehungen das größte Interesse am Papsttum und seinen diplomatischen Aktivitäten. Spätestens zur Papstwahl rückte jedenfalls auch wieder die politische Dimension des Papsttums in den Vordergrund. Auch die Wahl dieses Papstes wird ihre politische Bedeutung in den nächsten Jahren und Monaten noch zeigen. 

  

Stefan Christoph hat 2024 an der Universität Regensburg seine Dissertation zum Thema Verschwörungsideologie und Demokratie verteidigt. Er ist im Moment Postdoctoral Researcher am Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Schwerpunkt Politische Theorie) der Universität Passau und forscht dort u. a. im Horizon-Projekt TaCT-FoRSED zur Bekämpfung von Verschwörungsideologien. 

4 Kommentare zu “Mehr als nur weißer Rauch: Macht und Mythen im Miniaturstaat

  1. Spannender Beitrag, danke! Vor allem dieser Satz fasziniert mich: „Der Wahlakt hat also eher den Offenbarungscharakter der Verkündigung des göttlichen Willens.“ Die katholische Kirche scheint in der Praxis zu akzeptieren, was sie der Theorie nach ablehnt: Wahrheit und Mehrheit können unter Umständen durchaus einen Pakt eingehen.

  2. Interessante Perspektive, die hier dargelegt wird. Der Gedanke, dass der Wahlakt eine Art Offenbarung des göttlichen Willens darstellt, wirft viele Fragen auf. Es ist faszinierend, wie die katholische Kirche in der Praxis manchmal Dinge akzeptiert, die sie theoretisch ablehnt. Die Idee, dass Wahrheit und Mehrheit einen Pakt eingehen können, ist sicherlich diskussionswürdig. Wie genau wird dieser Pakt in der Praxis umgesetzt? Gibt es Beispiele, die diese These stützen? Ich bin gespannt, wie diese Theorie in der Realität funktioniert. Was denkst du, könnte dies langfristig Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Kirche haben?

  3. heute ist das papsttum teil der weltinnenpolitk.
    so auch seit je, doch erst seit beginn der neuzeit ist es zunehmend auch global präsent, und sei es „durch medien“.
    zuvor galt das nur für den m.o.w. antiken weltinnenraum aus den sichten roms, vlt. noch byzanz‘.

    die vatikanische staatlichkeit ist sein derzeitiger ort, ja, aber seine ganzen vollzüge, legitimierenden konklave etc., sind daran nicht gebunden. dieser aufbau über/in der röm. lokalität ist hülle, nicht kern der sache „papsttum“.

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