Die neue Ausgabe der Zeitschrift für Politische Theorie ist erschienen! Oliver Eberl und Silviya Lechner geben im aktuellen Heft einen Schwerpunkt zum Thema „Der Naturzustand zwischen Kontext und Konstruktion: Methodische Bedingungen politischer Theoriebildung“. Vier spannende Abhandlungen sind unter diesem Themenschwerpunkt versammelt: Helga Varden diskutiert Stärken und Grenzen von Kants Transformation der Gesellschaftsvertragstradition, David Boucher untersucht den Charakter von Hobbes‘ Darstellung der menschlichen Zwangslage im Naturzustand und Laura Soréna Tittel beleuchtet in ihrem Artikel das Verhältnis von Naturzustand und Antiziganismus. Den Beitrag von Eva Weiler haben wir als Gegenstand für die Debatte auf dem Theorieblog ausgewählt – dieser ist damit zugleich hier open access verfügbar. Eva Weiler geht der Frage nach, „warum die Theorien der Aufklärung aus dem ursprünglichen Gemeinbesitz nicht zum Gemeineigentum kommen und unter welchen methodischen Bedingungen sich das ändern ließe?“.
Im Anschluss an den Themenschwerpunkt befasst sich der Aufsatz von Marc Dreher mit Verschwörungsmythen und der Mythenlehre Georges Sorels und Thomas Krumm widmet sich dem Freund-Feind-Denken bei Karl Popper und Carl Schmitt. Den Abschluss des Heftes bildet ein Beitrag von Peter Niesen zum 300. Geburtstag Immanuel Kants im vergangenen Jahr mit dem Titel „Wohin mit Kants politischer Philosophie?“.
Wir freuen uns sehr, dass Niklas Angebauer von der Universität Oldenburg mit einem Kommentar zum Beitrag von Eva Weiler die ZPTh-Debatte auf dem Theorieblog im Folgenden eröffnen wird, worauf wiederum die Autorin in Form einer Replik antworten wird. Wie immer sind alle herzlich eingeladen, in den Kommentarspalten mitzudiskutieren! Wir wünschen eine gute Lektüre und übergeben nun das Wort an Niklas Angebauer.
Man muss Robert Nozick nicht mögen, aber in einem Punkt hat er zweifellos recht: Eine Theorie darüber, wie Eigentumsrechte entstehen und weshalb sie legitim sind, ist nicht nur für Verfechter des Privateigentums unverzichtbar. Auf sie sind vielmehr auch alle diejenigen angewiesen, die auf gemeinschaftliche Eigentumsformen oder Commons setzen. Die Forderung beispielsweise, dass von Indigenen genutztes Land vor fremder Aneignung geschützt sein sollte, bedarf nüchtern betrachtet nicht weniger einer Begründung als der Anspruch eines Bergbaukonzerns, an derselben Stelle Bodenschätze zu fördern. Denn beide Seiten beanspruchen das Recht, allein über die Nutzung des Landes zu entscheiden.
Wie sich ein solches exklusives Recht begründen lässt, ist eine der zentralen Fragen der Eigentumstheorie; an ihr führt daher kein Weg vorbei. Ganz im Sinne dieser Einsicht stellt sich Eva Weiler in ihrem Beitrag zur aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Politische Theorie einigen Strömungen der „anarchistische[n] Eigentums- und Herrschaftskritik“ (62) entgegen, die das Eigentum vorschnell verwerfen. Gegen die pauschale Kritik der Eigentumsidee möchte Weiler zeigen, dass gerade den Eigentumstheorien der frühen Neuzeit ein bis heute unabgegoltenes emanzipatorisches Potenzial innewohnt – die Idee des ursprünglichen Gemeinbesitzes. Wie die Autorin im Durchgang durch die Eigentumstheorien von Locke, Hobbes und Kant (und ausführlicher in ihrer sehr lesenswerten Dissertation) zeigt, bietet dieser Begriff, wenn er recht verstanden wird, einen bis heute relevanten Ansatz für den Umgang mit den multiplen Krisen unserer Zeit. Weiler schlägt vor, dabei insbesondere an die kontraktualistischen Theorien von Hobbes und Kant anzuknüpfen. Gegen gängige Interpretationen, die in diesen Ansätzen vor allem eine Rechtfertigung des Privateigentums sehen, will Weiler den Nachweis erbringen, dass sich diese mit moderaten Modifikationen in Argumente für eine „gemeineigentumsbasierte Ökonomie“ (77) verwandeln lassen.
Dem Doppelcharakter des einerseits systematisch-politisch orientierten, andererseits ideengeschichtlich tiefenscharfen Beitrags geschuldet, teilt sich mein Kommentar in zwei Teile: Ich werde zunächst zwei begriffliche Herausforderungen formulieren, um dann auf einige Interpretationsdetails einzugehen.
Dominium oder Imperium?
Den Aufhänger von Weilers Beitrag bildet der Befund, dass in der postmarxistischen Linken zuletzt vermehrt „Kritik am Übergewicht kontraktualistischer Modelle in der Herrschafts- und Eigentumstheorie“ (62) geübt wurde (gemeint sind u.a. die Arbeiten von Daniel Loick, Eva von Redecker, Michael Hardt und Antonio Negri sowie Pierre Dardot und Christian Laval). Um zu zeigen, dass diese Kritik teilweise vorschnell vorgeht, wendet sich die Autorin der Rolle der Commons bzw. Allmenden in den klassischen politischen Theorien der frühen Neuzeit zu. Ihr Interesse gilt den Commons dabei nicht nur als ökonomische Organisationsform, sondern vor allem „in ihrer politischen Bedeutung als lokale Selbstorganisation“, die eine Alternative zu einer durch „zentralisierte politische Herrschaft“ (64) geprägten Gesellschaftsform verspricht.
Schon in diesen Formulierungen wird deutlich, wie breit das inhaltliche Feld ist, das der Beitrag bearbeitet. Zwar hängen politische Herrschaft (imperium / Souveränität) und Eigentum (dominium / proprietas) sowohl ideengeschichtlich wie auch systematisch eng zusammen: Beide Begriffe haben gemeinsame Wurzeln im römischen Recht und bleiben auch im Zuge ihrer langen und komplexen Ausdifferenzierung stets aufeinander bezogen. Aber trotz dieser tiefen Verbundenheit handelt es sich um distinkte Konzepte mit eigenständigen Bedeutungshorizonten. Souveränität und Eigentum sind wie Geschwister: verwandt, aber selbständig (vgl. dazu Angebauer & Wesche 2024, Kapitel 6). Beide kurzerhand zur „Herrschafts- und Eigentumstheorie“ bzw. „Eigentums- und Herrschaftskritik“ (62) zusammenzuziehen, ermöglicht zwar eine beeindruckende Flughöhe und strategischen Weitblick; aber es birgt auch die Gefahr, wichtige Differenzen zu unterschlagen.
Am deutlichsten wird das in meinen Augen bei der Frage, worin denn der „Kontraktualismus“ genau besteht, den Weiler (zumindest in seiner geläuterten Form) vor der anarchistischen Kritik in Schutz nehmen möchte. An vielen Stellen kreist der Beitrag primär um kontraktualistische Ansätze der Souveränitäts- bzw. Staatstheorie (etwa wenn in der Einleitung vom „Leviathan as the ‚only‘ way“ gesprochen wird, ebd.). Hier scheint dann auch die anarchistische Kritik anzusetzen, die eine stärker dezentrale Form der politischen Organisation einfordert. Von diesem kontraktualistischen Staatsverständnis zu unterscheiden sind aber kontraktualistische Eigentumstheorien im engeren Sinne, die in anderen Passagen im Fokus stehen. Beide Varianten des Kontraktualismus können zwar zusammenfallen (wie bei Hobbes), müssen dies aber keineswegs (wie bei Locke). Ein Argument gegen den „zentralistischen“ staatstheoretischen Kontraktualismus ist daher nicht per se schon auch ein Einwand gegen die kontraktualistische Eigentumstheorie (und umgekehrt); beide Theorieansätze (und ihr keineswegs triviales Verhältnis zueinander) würden daher eine eigenständige Diskussion verdienen.
Welche Gütergemeinschaft?
Ein zweiter Aspekt betrifft den schillernden Begriff des ursprünglichen Gemeinbesitzes. In ihrem Beitrag führt Weiler den Gemeinbesitz mit einer negativen Formulierung als die Idee ein, „dass ursprünglich niemand mehr Anrecht auf die Erde und die auf ihr befindlichen natürlichen Ressourcen hat als ein anderer.“ (63) Auch in ihrer Dissertation wird die Gütergemeinschaft von Anfang an als „negativer Bezugspunkt“ begriffen, der aufzeigt, „welche ganz konkreten Bereiche einer normativen Klärung bedürfen“ (Weiler 2023: 9) und aus dem sich lediglich ein „negativer Anspruch auf den Erhalt der materiellen Lebensgrundlage“ ableiten lässt (ebd: 169).
Diese Formulierungen lassen zunächst vermuten, dass Weiler einen rein negativen Begriff der ursprünglichen Gütergemeinschaft vertritt. Klassischerweise wird ja zwischen vier Varianten der Gütergemeinschaft unterschieden, die nach dem Vorbild unterschiedlicher Eigentumsformen modelliert werden (vgl. Simmons 1992: 238; Risse 2012: 110-112). Die Konzeption der negativen Gütergemeinschaft sieht die Welt als open-access-Common, bezeichnet also gerade die Abwesenheit von Eigentumsrechten (so etwa bei Hobbes oder Pufendorf). Hier halten Individuen lediglich Freiheitsrechte (liberties), nicht aber pflichtbewehrte und durchsetzbare Anrechte (claim rights). Die positive Gütergemeinschaft hingegen wird wahlweise (a) als klassisches Gemeineigentum konzipiert, bei der alle ein gemeinsames Anrecht auf die Erde als Ganzes haben, aber niemand auf spezifische Einzelgüter (diese Position wird oft Grotius zugeschrieben); oder (b) als eine kollektive Form von Privateigentum, bei der alle ein Anrecht auf einen proportionalen Anteil des Ganzen besitzen und so lange herrenlose Güter aneignen können, bis sie den Gegenwert ihres Anteils erreicht haben (so etwa bei Locke und einigen Spielarten des Libertarismus); oder schließlich (c) als eine Form des dominium utile, bei dem alle ein natürliches Anrecht darauf haben, nicht von der Subsistenznutzung ausgeschlossen zu werden (im Sinne einer immunity/ eines negative claim rights). Gerade diese letzte Variante scheint mir nicht nur in besonderem Maße an anarchistische Positionen oder die Begründung von Commons ‚von unten‘ anschlussfähig zu sein, sondern der Sache nach auch dem von Weiler vertretenen „negativen Anspruch auf den Erhalt der materiellen Lebensgrundlage“ zu entsprechen. Dann aber wäre die Gütergemeinschaft in normativer Hinsicht doch voraussetzungsreicher, als die Rede vom rein „negativen Bezugspunkt“ suggeriert.
Interpretationsfragen und -alternativen
Die Auslegung von Klassikertexten ist bekanntlich ein Fass ohne Boden – gerade das macht den Reiz unserer Profession aus. Wenn ich im Folgenden trotzdem einige Aspekte herausgreife, soll damit Weilers kohärente, eigenständige und plausible Interpretation nicht grundlegend in Frage gestellt werden. Ich will lediglich einige Interpretationen als solche sichtbar machen und mögliche Deutungsalternativen benennen.
Mit Blick auf John Locke fordert Weiler etablierte Lesegewohnheiten heraus, wenn sie nicht dessen Freiheitsbegriff zum Dreh- und Angelpunkt seiner politischen Theorie erklärt, sondern das naturrechtliche Gebot, die Menschheit zu erhalten. Dieses Gebot erzeugt Weiler zufolge einen Zwang zur möglichst produktiven Nutzung von Ressourcen und Arbeitskräften – was wiederum den Weg dafür ebnet, das Privateigentum mit dem Argument zu legitimieren, es ermögliche „die produktivste Bewirtschaftungsweise“ (76).
Unerwähnt bleibt dabei freilich, dass ein solcher Ansatz unter Bedingungen der existenziellen Bedrohungen durch die Klimakatastrophe heute geradezu danach schreit, gegen das kapitalistische Privateigentum gewendet zu werden. Zu ergänzen wäre zudem, dass sich in Lockes spannungsreichen Schriften durchaus auch Ansätze einer stärker liberal-egalitären Eigentumstheorie (neben den bekannten provisos etwa das Recht auf charity; Sreenivasan 1995) sowie Schnittmengen mit (früh-)sozialistischen, marxistischen und feministischen Ansätzen finden lassen. Wenngleich diese in der Regel hart mit Locke ins Gericht gehen, so liegt ihrer jeweiligen Ausbeutungskritik doch oft explizit oder implizit die Annahme zugrunde, dass Personen um den gerechten Lohn ihrer Arbeit gebracht werden. Sie teilen also Lockes Auffassung, dass Arbeitserträge den Arbeitenden gehören, und lehnen lediglich seinen privatistisch und produktivistisch verengten Arbeitsbegriff ab. Damit scheint ihre Ausbeutungskritik aber bereits über eine kontraktualistische Eigentumstheorie hinauszuweisen.
Thomas Hobbes wird von Weiler als Vordenker einer weitgehend egalitären Eigentumsordnung dargestellt, die sie als ein „auf eine gestaltbare Zukunft ausgerichtetes Reformprojekt“ (71) verstanden wissen will. Gegen diese Interpretation lassen sich aber auch Einwände erheben. Vor allem wäre zu fragen, wie konsequent Hobbes’ Egalitarismus wirklich ist. Denn selbst in einem Gemeinwesen, das die Hobbes’schen Vernunftgebote konsequent befolgt – was bei Hobbes zwar wünschenswert, aber nicht politisch erzwingbar ist – wäre die Entstehung gravierender Ungleichheiten wahrscheinlich. Das liegt insbesondere an Hobbes’ kontraktualistischer Eigentumstheorie, die gerade in Verbindung mit seiner vorbehaltlosen Kommodifizierung der Arbeit die Entstehung ökonomischer Ungleichheiten stark begünstigt. Dann aber erscheint Hobbes eher wie ein Theoretiker der fairen Ausgangsbedingungen denn als Vertreter einer konsequent egalitären Position (wie etwa Rawls’ „Hintergrund-Verfahrensgerechtigkeit“).
Natürlich schließt das eine kreative Aneignung von Hobbes’ kontraktualistischen Argumenten im Rahmen einer egalitaristischen Eigentumstheorie nicht aus. Aber es macht deutlich, wie weit eine solche Theorie über Hobbes hinausgehen müsste. Besonders ein gewichtiges Problem (das Weiler am Ende ihres Beitrags auch selbst andeutet) müsste eine egalitaristisch-kontraktualistische Eigentumstheorie dabei lösen: Verträge haben die Tendenz, bereits bestehende Machtasymmetrien zu zementieren oder sogar noch zu verstärken. Diese Tendenz gälte es in ihr Gegenteil zu verkehren. Aber wie?
Immanuel Kant schließlich leistet, wie Weiler zeigt, gewissermaßen eine Demokratisierung des Leviathans: Indem er die Rechts- und Eigentumsordnung als das Ergebnis einer kollektiven Selbstbestimmung prinzipiell aller Menschen betrachtet, wird sie von einem Instrument staatlicher Willkür (zumindest potenziell) zu einem Instrument der Freiheit. Weil aus der Idee des Gemeinbesitzes laut Kant keine allgemeinen Kriterien für dessen Aufteilung abgeleitet werden können, kann eine positive Eigentumsordnung nur dann Legitimität für sich beanspruchen, wenn sich alle Menschen als deren Autor:innen betrachten können (diese Perspektive baut Weiler in ihrer Dissertation geschickt zu einem Meta-Kriterium für die Legitimität von Eigentumsordnungen aus; vgl. Weiler 2023: 169ff.). Damit wird die Idee eines Gemeinbesitzes aus einer hypothetischen Vergangenheit in eine hypothetische Zukunft verlegt, an die eine schrittweise Annäherung möglich ist. Das allerdings wirft auch die klassische demokratietheoretische Frage auf, wie weitreichend die Kompetenzen des demos dabei gedacht werden müssen. Schlimmstenfalls droht eine ‚Tyrannei der Mehrheit‘, in der Demokratie zu einer bloßen Legitimationsbeschafferin der sozialen Ungleichheit wird. Zudem bleibt unklar, warum Weiler meint, dass gerade eine an Kant anschließende Perspektive in der Lage sein sollte, das menschliche Naturverhältnis angemessener zu thematisieren – kommt doch die Natur bei Kant unterschiedslos als „Sache“, d.h. als „Objekt der freien Willkür“ in den Blick. Weiler mag recht haben, dass eine privateigentumsbasierte Ökonomie „kein notwendiger Teil“ (76) der Kantischen Theorie ist; aber die Frage bleibt, wie nachhaltig die von ihr favorisierte „gemeineigentumsbasierte Ökonomie“ sein kann, solange sie auf der Kantischen Prämisse der Sachherrschaft aufbaut.
Abschließend frage ich mich, ob nicht gerade eine kantische Perspektive auch Ressourcen für eine entschiedenere Reaktion auf die anarchistische Herausforderung bereithält. Weiler nimmt diese Herausforderung sehr ernst – vielleicht sogar zu ernst. Denn es ist zwar zweifellos richtig, dass eine Privatrechtsgesellschaft systematisch zu „juridistischem“ Verhalten führt und so das spontane Spiel der „freien Initiative“ (Kropotkin) zum Erliegen bringen kann. Aber muss sie das auch? Mir ist nicht klar, warum dies unter allen Umständen zwingend aus dem „Primat des Rechts“ (78) folgt. Kant würde gegen Kropotkins These vermutlich einwenden, dass sie die für die Legitimität des modernen Rechts unverzichtbare Rollentrennung von Autor:innen und Adressat:innen des Rechts übersieht: Wo sich das Freiheitsversprechen des modernen Rechts tatsächlich erfüllen würde und die Menschen, wie Jürgen Habermas (2017: 678) sagt, „aus der Rolle privater Rechtssubjekte heraustreten und die Perspektive von Teilnehmern an Prozessen der Verständigung über die Regeln ihres Zusammenlebens einnehmen“ können – wäre das nicht ein Teil der von Kropotkin geforderten „inhaltlichen Auseinandersetzung über einen gemeinsamen Zweck und dessen Durchführung“ (78)? Womöglich kann man der „anarchistischen Eigentums- und Herrschaftskritik“ also sogar noch entschlossener entgegentreten, als Weiler dies tut.
Niklas Angebauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Universität Oldenburg und assoziiertes Mitglied des DFG-Sonderforschungsbereichs 294 Strukturwandel des Eigentums. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Sozial-, Rechts- und politischen Philosophie sowie insbesondere der frühneuzeitlichen Eigentumstheorie.