theorieblog.de | ZPTh-Debatte „Eingriffe in Märkte“ (II) – Replik auf Carolin Müllers Kommentar zur „Rolle der Gerechtigkeit in der Regulierung von Märkten“

20. Dezember 2021, Meyer

In meinem Artikel habe ich gegen die Separationsthese argumentiert: die Behauptung, man solle Märkte ausschließlich nach Effizienzkriterien regulieren, da sich beliebige Gerechtigkeitsvorstellungen durch Besteuerung und Umverteilung herstellen ließen. Nach Lektüre des darauf von Carolin Müller für unsere theorieblog-Diskussion verfassten Kommentars scheint, dass Müller und ich uns darin einig sind, dass die Separationsthese falsch ist. Wir sind uns auch einig, dass die Regulierung von Güter- und Finanzmärkten immer auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten erfolgen sollte. Besonders gut gefällt mir an ihrem Kommentar, dass Müller fordert, Rawls Positionen nicht nur im Lichte neuer Erkenntnisse aus der Ökonomik weiterzuentwickeln, sondern auch andere sozialwissenschaftliche Perspektiven einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund gehen Müller die Gründe, die ich gegen die Separationsthese ins Feld führe, nicht weit genug. Es gehe nicht nur um die Durchsetzbarkeit von Steuer- und Transfermaßnahmen, sondern auch um die Schwierigkeit, das Kriterium der Effizienz in der Wirklichkeit zu überprüfen. Da es fundamentale Meinungsverschiedenheiten darüber gebe, welche Maßnahmen Effizienz steigerten, und auch nach ihrer Umsetzung schwer zu beurteilen sei, ob Maßnahmen zu Effizienzverbesserungen geführt hätten, könne auch nicht überprüft werden, ob sich Entscheidungsträgerinnen effizienzorientiert oder interessengeleitet verhalten würden. Daraus leitet Müller ab, dass die Orientierung an Effizienz in der Praxis auf eine Depolitisierung von Verteilungsentscheidungen hinauslaufe. Ich nehme an, dass Müller das folgende Argument im Sinn hat: Die alleinige Verfolgung der Effizienzmaximierung führt dazu, dass Verteilungswirkungen von Märkten keine Beachtung geschenkt werden. Stattdessen wird die Debatte zur Regulierung von Märkten zu Effizienzzwecken ein rein technokratischer Diskurs. Da zudem der Erfolg oder Misserfolg der resultierenden technokratischen Interventionen sich nur schwer nachweisen lasse, verschaffe die Verfolgung von Effizienzkriterien Entscheidungsträgerinnen die Möglichkeit eigene Interessen, statt das Gemeinwohl zu fördern.

Ich stimme zu, dass sich in der Praxis zuweilen nur schwer überprüfen lässt, ob eine Maßnahme Effizienz erhört. Legt man das strenge Kriterium der Paretoüberlegenheit an, dürfte es kaum eine Politikmaßnahme geben, die wirklich effizienzsteigernd wirkt. Denn dafür müsste die Maßnahme mindestens eine Person besserstellen, ohne eine einzige Person schlechter zu stellen. Würden wir tatsächlich nur Maßnahmen verabschieden, die jeden Einzelnen besserstellen, könnten wir weder CO2-Zertifikate einführen noch den Verbraucherschutz bei Finanzprodukten verbessern. In der Praxis greifen Ökonomen deshalb auf Wohlstandskriterien zurück, die erlauben, Wohlstandsverluste und Wohlstandsgewinne gegeneinander aufzurechnen. Überwiegen die Wohlstandsgewinne die -verluste, so die Überlegung, kann der gesellschaftliche Nettovorteil später durch Besteuerung und Umverteilung gerecht verteilt werden.

Allerdings sind Besteuerung und Umverteilung, wie ich in dem Artikel argumentiert habe, eben nicht in beliebiger Höhe durchzusetzen. Vielmehr begünstigen ökonomische Ungleichheit bei den Beziehern hoher Bruttoeinkommen und bei Vermögenden die Ausbildung von Ideologien, die ökonomische Unterschiede dem eigenen Verdienst zuschreiben. Das zeigt sich anschaulich in einer psychologischen Studie, bei der Teilnehmerinnen Entscheidungen über kleine Geldbeträge in einer Laborsituation treffen mussten (Brown-Iannuzzi et al. 2015). Die Teilnehmerinnen bekamen danach mitgeteilt, ob sie bei diesen Aufgaben entweder über- oder unterdurchschnittlich abgeschnitten hätten. Diese Mitteilung war aber vollkommen zufällig, hatte also nichts mit den tatsächlichen Entscheidungen der Teilnehmerinnen zu tun. Daraufhin wurden die Teilnehmerinnen gefragt, ob sie das Spiel für fair hielten, ob sie die Umverteilung der Spielgewinne von den überdurchschnittlichen zu den unterdurchschnittlichen Teilnehmerinnen befürworten würden, und ob sie die Gesellschaft für meritokratisch hielten. Die Teilnehmerinnen, denen das Signal überdurchschnittlichen Erfolgs zugelost worden war, hielten nicht nur das Spiel für gerechter und standen der Umverteilung der Gewinne aus dem Spiel weniger aufgeschlossen gegenüber. Zudem bewerteten sie auch die Gesellschaft als meritokratischer. Überträgt man die Ergebnisse dieses Experiments auf reales ökonomisches Handeln, so steht zu erwarten, dass einkommensstarke und vermögende Personen eher geneigt sein werden, ihre höheren Bruttoeinkommen und -vermögen für verdient zu halten. Das dürfte auch dann der Fall sein, wenn ihre höheren Einkommen auf Regulierungsbestrebungen zurückgehen, die die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt um den Preis erhöhen, einige in der Hoffnung schlechter zustellen, diese Ungerechtigkeit später durch Besteuerung auszugleichen. Die Ergebnisse des Experiments lassen vermuten, dass an Märkten zustande gekommene Bruttoeinkommen nicht als Chance auf Umverteilung zum Wohle aller, sondern als persönlicher Verdienst missverstanden werden dürften.

Ich stimme deshalb Müllers Befürchtung zu, dass häufig vergleichsweise gut gestellte Expertinnen und Politikerinnen bei der Umsetzung eines schwer zu überprüfendem Kriteriums wie der Effizienzsteigerung bewusst oder unbewusst interessengeleitet stall gemeinwohlorientiert handeln dürften. Handelt es sich aber nun bei Müllers Argument, dass es sich bei Effizienz um ein schwer zu überprüfendes Kriterium handelt, um den wichtigeren Einwand gegen die Separationsthese? Das hängt erstens davon ab, wieviel staatliche Intervention man zur Herstellung von Effizienz für nötig hält. Ich stimme Müllers impliziter Annahme zu, dass staatliche Regulierung modernes Marktgeschehen erst ermöglicht, wie zum Beispiel Pistor anschaulich gezeigt hat. Mein enges gefasstes Argument hat aber den Vorteil, dass es auch neo-klassische Ökonominnen überzeugen kann, die oft davon ausgehen, dass Regulierung der Effizienz an Märkten grundsätzlich schadet, sofern sie keine Marktunvollkommenheiten beseitigt. Ist man davon überzeugt, dass möglichst unregulierte Märkte effiziente Märkte sind, ist man vielleicht nicht auf die Messung von Effizienz angewiesen. Stattdessen vermutete man in jedem Regulierungsversuch die Absicht, partikuläre Interessen durchzusetzen. Meine Sorge über die schlechten Aussichten, im Sinne gerechter Verteilungen zu besteuern und umzuverteilen, ist selbst für Anhänger dieser Position relevant.

Zweitens hängt der Erfolg von Müllers Argument davon ab, ob man Effizienzüberlegungen weiterhin für relevant bei der Regulierung von Märkten hält, und ob man Gerechtigkeitskriterien für leichter überprüfbar hält als Effizienzkriterien. Ich bin weder der Auffassung, dass die Erfüllung von Gerechtigkeitskriterien in der Praxis leichter zu überprüfen wäre, noch, dass wir von Effizienz als Kriterium für die Regulierung von Märkten ganz absehen sollten. Wir sollten die Debatte über Marktregulierung der ökonomischen Betrachtung nicht völlig überlassen. Aber sie sollte weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Aus meiner Sicht wird die zusätzliche Berücksichtigung von Gerechtigkeitserwägungen die Beurteilung von Politikmaßnahmen eher anspruchsvoller machen.

Müller macht auch wichtige Punkte zu den besonderen Schwierigkeiten bei der Regulierung von Finanzmärkten. Auch hier sind wir uns grundsätzlich einig: Finanzmärkte sollten nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Effizienz reguliert werden. Auch hier geht mein Argument Müller nicht weit genug. Informationsasymmetrien seien nicht das einzige Problem, und Eigenkapitalquoten könnten die besonderen Probleme von Finanzmärkten nicht allein lösen. Beiden Behauptungen stimme ich zu. Spannend ist die Frage, wie man der von Minsky beschriebenen Instabilität von Finanzmärkten am besten begegnen kann. Anders als Müller sehe ich staatliche Garantien für Kredite als einen der Faktoren, der die Finanzkrise von 2008/9 befeuert hat. Aber eben hier liegt die große Gemeinsamkeit zwischen Müllers und meinem Ansatz: schwierige regulatorische Fragen wie die nach der Regulierung von Finanzmärkten zu beantworten hat außer einer empirischen auch eine normative Komponente. Um diese Fragen zu klären, müssen wir Gerechtigkeitskriterien und die beste sozialwissenschaftliche Forschung zusammenbringen. Müller hat ganz Recht, dass unter den Sozialwissenschaften nicht nur die Ökonomik, sondern auch viele andere Disziplinen relevant sind.

 

Marco Meyer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Philosophischen Seminar der Universität Hamburg und mit seiner Nachwuchsforschungsgruppe „Schuldhaftes Unwissen in Organisationen“ seit 2021 „Freigeist“-Fellow der Volkswagen-Stiftung.


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