theorieblog.de | Ökologischer Neuanfang – mit der Demokratie!?

24. November 2020, Rathfelder

Nie wurde die Notwendigkeit eines ökologischen Neuanfangs dringlicher empfunden als in den 1970er-Jahren, als große Studien wie Die Grenzen des Wachstums oder Blueprint of Survival das Überleben der Menschheit auf der Erde innerhalb weniger Dekaden an sich infrage stellten. In dieser Zeit wurde intensiv und offen über die Neuanfangskapazität der liberalen und nationalstaatlich organsierten Demokratie diskutiert. Zu einer Verteidigung dieser wollte sich dabei kaum einer der ökologischen Vordenker jener Zeit aufschwingen. Einflussreiche Köpfe wie Herbert Gruhl, der als umweltpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1975 mit Ein Planet wird geplündert einen Bestseller (über 400 000 Mal verkauft) veröffentlichte, oder Hans Jonas, dessen Prinzip Verantwortung (1979) bis Ende der 80er-Jahre in 16 Neuauflagen erschien, sahen die Notwendigkeit einer Abkehr von der Demokratie zugunsten autoritärer Regierungsformen. Für sie legt die Demokratie die politischen Verantwortungsträger auf den aus ihrer Sicht kurzsichtigen und eigennutzorientierten Bürgerwillen fest und ist deshalb unfähig sich mit Weitblick und Kontinuität auf die ökologischen Zukunftsprobleme zu richten. Demgegenüber plädierten viele andere Klassiker des Ökologischen Politischen Denkens, die an der Demokratie festhalten wollten, für eine umfassende Dezentralisierung von Entscheidungsmacht und direktdemokratische Beteiligung (z.B. Carl Amery, Johano Strasser, Erich Fromm). Sie sahen in der liberal-repräsentativen Demokratie ein System struktureller Verantwortungslosigkeit, in dem sich unverantwortliche, weil unbeteiligte Bürger durch bürgerferne und machtfokussierte Eliten vertreten lassen.

Auch wenn die apokalyptische Krisenwahrnehmung und die radikalen Gegenentwürfe der 1970er- und frühen 80er-Jahre aus heutiger Sicht etwas aus der Zeit gefallen anmuten, bleibt die mit ihnen verbundene Anfrage an die bestehende demokratische Ordnung virulent: Kann sie ökologischen Neuanfang?

Bestandsaufnahme

Rund 50 Jahre nach den Grenzen des Wachstums fällt die diesbezügliche Bestandsaufnahme ambivalent aus. Recht gut zurecht kam und kommt die liberale Demokratie mit Umweltproblemen,

  • die durch eine breite und direkte Betroffenheit in der Bevölkerung eine hohe Politisierbarkeit aufweisen;
  • und/oder für die technische Lösungsmöglichkeiten einigermaßen aufwandsarm zur Verfügung stehen;
  • und/oder deren Verursacher klar auszumachen und nicht allzu einflussreich sind.

Beispiele für solche erfolgreich bearbeiteten Umweltprobleme sind z.B. die Verschmutzung von Oberflächengewässern, Smog, das Waldsterben durch Schwefeldioxid oder die Zerstörung der Ozonschicht.

Demgegenüber zeigt sich die liberale Demokratie bisher weitgehend unfähig, auf die derzeit (aber spätestens seit den 80er-Jahren bekannten) drängenden globalen Umweltprobleme wie den Klimawandel mit seinen vielfältigen Folgeproblemen (z.B. Meeresspiegelanstieg, Meeresversauerung), das globale Artensterben, den Verlust fruchtbarer Böden oder die Vermüllung der Ozeane angemessen zu reagieren. Diese sogenannten persistenten Umweltprobleme verlaufen eher als Prozess schleichender Degeneration, es fehlt eine starke direkte Betroffenheit. Zudem werden die gravierenden Folgen vorwiegend und zuerst in anderen Weltregionen sowie für zukünftige Generationen wirksam. Aufwandsarme technologische Lösungen sind oft nicht verfügbar und es stehen relevante Interessen gegen eine ambitionierte Problemlösung.

Handlungsauftrag ökologischer Neuanfang

Eben diese persistenten Umweltprobleme begründen heute die Notwendigkeit eines ökologischen Neuanfangs. Dies gilt zumindest aus einer normativen Perspektive, die sich der intra- und intergenerativen Gerechtigkeit verpflichtet fühlt. Die gravierenden Auswirkungen des Klimawandels zerstören bereits jetzt die Lebensgrundlage vieler Menschen im globalen Süden, die selbst nichts zu diesem Problem beigetragen haben. Auch zukünftige Generationen sind direkt von heutigen Entscheidungen betroffen. Setzt sich der bisherige Temperaturanstieg fort, droht beispielsweise ein weitreichender Verlust der Gletscher im Himalaya, welche die größten Flüsse Asiens wie Mekong, Yangtse oder Ganges speisen und damit von elementarer Bedeutung für die Trinkwasserversorgung von mehreren hundert Millionen Menschen in China, Indien, Nepal, Pakistan und Bhutan sind. Noch klarer wird der Auftrag zum ökologischen Neuanfang, wenn wir eine ökozentrische Perspektive einnehmen: nicht nur der Mensch, auch andere Lebewesen sollen auf der Erde die Bedingungen für ein gutes Leben vorfinden. Erst im Oktober hat die Europäische Umweltagentur gemahnt, dass 81 % der geschützten Lebensräume in der EU in mangelhaftem oder schlechtem Zustand sind. In meiner Heimat auf der Schwäbischen Alb ist die Zahl der wandernden Insekten, Nahrungsgrundlage für die heimische Vogelwelt, über die letzten 50 Jahre um bis zu 97% zurückgegangen.

Eines haben alle drei Gruppen – leidtragende Menschen in anderen Weltregionen, zukünftige Generationen und nicht-menschliche Lebewesen gemeinsam. Ihre Interessen sind in der gegenwärtigen demokratischen Verfassung strukturell unterrepräsentiert.

Ökologischer Neuanfang mit der Demokratie

Bleibt die Frage, wie eine größere ökologische Neuanfangskapazität geschaffen werden kann? Dabei können die autoritären Ansätze der 70er-Jahre getrost außen vor bleiben. Jonas und Gruhl kokettierten übrigens mit dem Regierungssystem der realsozialistischen Staaten, neben der apokalyptischen Krisenwahrnehmung regte wohl auch die Präsenz einer entsprechenden Alternative das Nachdenken über autoritäre Krisenlösungen an. Wie aber geht ökologischer Neuanfang mit der Demokratie?

In den Klassikern des Ökologischen Politischen Denkens lassen sich diesbezüglich grob drei Stoßrichtungen unterscheiden.

In der ersten Stoßrichtung, prominent z.B. bei Erhard Eppler, wird davon ausgegangen, dass die für einen ökologischen Neuanfang erforderliche Präferenzstruktur in der Bürgerschaft bereits gegeben bzw. im Entstehen ist, diese aber aufgrund der repräsentativen Strukturen und damit verbundenen Machtkonstellationen quasi im vorpolitischen Bereich stecken bleibt. Die Bürgerschaft will also bereits mehr ökologischen Neuanfang, dringt damit aber nicht durch. Folgerichtig setzen diese Ansätze auf eine vertiefte Bürgerbeteiligung, vor allem durch mehr direkte Demokratie. In der Tat könnte so womöglich die Responsiveness des Regierungshandelns erhöht werden, was jedoch nicht garantiert, dass die Bürgerschaft für deutlich mehr ökologischen Neuanfang votiert. Dies bleibt eine hoffnungsfrohe Annahme, die, z.B. mit Blick in die direktdemokratischere Schweiz, zu hinterfragen ist.

Auch die zweite Stoßrichtung setzt primär auf die verantwortliche Bürgerschaft als Trägerin des ökologischen Neuanfangs. Sie erkennt aber an, dass sich die Präferenzstrukturen in der Bürgerschaft zunächst deutlich verändern müssen. Dies geschieht durch Selbsttransformation (z.B. bei Rudolf Bahro durch Naturerfahrung mittels Meditation) oder, prominenter, durch institutionelle Veränderungen. Hinter zweiterem steckt die kommunitaristische Annahme, dass sich Bürger, die in dezentralen Gemeinschaften durch direkte Beteiligungsstrukturen für die öffentlichen Belange verantwortlich gemacht werden, von ihrer Eigennutzorientierung lösen und ihr Handeln und Entscheiden stärker am (ökologischen) Gemeinwohl ausrichten (z.B. Erich Fromm, Carl Amery, Johano Strasser). Zumindest wenn davon ausgegangen wird, dass die ungleich stärker beteiligte Bürgerschaft dabei auch die Verantwortung für Menschen jenseits der dezentralen Gemeinschaft, in anderen Weltregionen oder zukünftige Generationen übernimmt, steht auch dahinter ein sehr optimistisches Bürgerbild, an dem zumindest Zweifel anzumelden sind.

Bleibt die dritte Stoßrichtung. Sie erwartet die Verantwortungsübernahme für im demokratischen Prozess nicht beteiligte Gruppen wie zukünftige Generationen nicht primär vom einzelnen Bürger bzw. der einzelnen Bürgerin, sondern von einer zu diesem Zweck zu schaffenden Institution. Entsprechende Vorschläge finden sich in den Klassikern des Ökologischen Politischen Denkens (z.B. bei Fromm und Bahro), wurden jedoch in verschiedener Ausprägung auch in der professionalisierten Ökologischen Politischen Theorie, die übrigens im angelsächsischen Sprachraum ungleich weiter gediehenen ist, aufgegriffen (z.B. Calliess, Gesang, Kahl, Stein). Ob als „oberster Kulturrat“, „ökologischer Rat“, „Zukunftsrat“ oder wie zuletzt vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gefordert als „Rat für Generationengerechtigkeit“ – immer geht es um die Institutionalisierung ökologischer Weitsichtigkeit im politischen Entscheidungsprozess. Die Mitglieder eines solchen Rates werden wahlweise auf die Interessen zukünftiger Generationen oder auch nicht-menschlicher Entitäten verpflichtet. Die profundesten Vorschläge weisen einem solchen Rat ein suspensives Vetorecht im Gesetzgebungsverfahren sowie weitgehende Beratungsfunktionen zu. Der Bestellmechanismus könnte sich am Vorschlag des SRU orientieren: Die Mitglieder des Rates, die sich durch großen Sachverstand auszeichnen und sich nachhaltig für das Wohl zukünftiger Generationen eingesetzt haben, werden nach dem Vorbild der Richter und Richterinnen am Bundesverfassungsgericht je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat für eine längerfristige Amtszeit ohne Möglichkeit der Wiederwahl gewählt. Ein solcher Rat steht in einem Spannungsverhältnis zur Idee der demokratischen Selbstbestimmung. Dies wird einerseits durch das suspensive Vetorecht abgemildert, der Rat hat keine Letztentscheidungsbefugnis. Andererseits sprechen, wie z.B. Hans Jonas herausgearbeitet hat, gute normative Gründe dafür, dass sich das Selbstbestimmungsrecht der wählenden Generationen nicht gegen grundlegende Rechte zukünftiger Generationen richten darf.

Skepsis und Hoffnung

Was bedeutet das für den ökologischen Neuanfang? In den ersten beiden Stoßrichtungen hängt der ökologische Neuanfang direkt von einer Ökologisierung des Bürgerwillens („green citizenship“) ab. Dass die Klassiker der 70-er und 80er-Jahre diese Hoffnung noch hatten, mag einleuchten. Heute ist es trotz erfreulicher Anzeichen wie Fridays for Future schwer vorstellbar, dass die Bevölkerungsmehrheit umfassend Verantwortung für andere Weltregionen und zukünftige Generationen übernimmt. Die dritte Stoßrichtung setzt auf eine institutionelle Verankerung ökologischer Weitsicht. In der Tat könnte mit einer solchen institutionellen Erweiterung die ökologische Neuanfangskapazität der liberalen Demokratie erhöht werden. Einige weitere institutionelle Stellschrauben könnten mit diesem Ziel gedreht werden. Der ökologische Rat ist unter den fundierten der weitreichendste Vorschlag. Diese institutionellen Lösungen sprechen nicht gegen green citizenship, möchten sich aber nach 50 Jahren Ökologiedebatte nicht drauf verlassen, dass in Zukunft nur noch Regierungen gewählt werden, die es mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen ausreichend ernst nehmen.

Findige Leserinnen und Leser werden abschließend zurecht darauf aufmerksam machen, dass entsprechende institutionelle Vorschläge mit dem gleichen Makel behaftet sind wie das Setzen auf green citizenship: Wenn die Bürgerschaft in der liberalen Demokratie zu wenig Weitsichtigkeit für einen ökologischen Neuanfang aufbringt, woher kommt die Weitsichtigkeit, einen Zukunftsrat ins Leben zu rufen? Zudem sprechen gewichtige Interessen gegen ein solches Organ. In der Tat bleibt nicht viel mehr als die Hoffnung auf die Einsicht in die Notwendigkeit kollektiver Selbstbindung – die Notwendigkeit, sich im Wissen der eigenen Rastlosigkeit selbst die mitunter abgehende Weitsicht (institutionell) zu verordnen. Vielleicht ist die Bürgerschaft diesbezüglich bereits weiter als gedacht?

 

André Rathfelder promoviert im DFG-Projekt „Politik und Ethik der Endlichkeit“ an der Universität Göttingen und befasst sich mit dem Ökologischen Politischen Denken im deutschsprachigen Raum.


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