theorieblog.de | CfP Frühjahrstagung „Die Grundlagen der Menschenrechte“

30. Juni 2020, Hausteiner

Am 11./12. März 2021 findet in Dresden die Frühjahrstagung der DVPW-Sektion „Politische Theorie und Ideengeschichte“ zum Thema „Die Grundlagen der Menschenrechte“ statt – und zwar in direktem Anschluss an die Nachholtagung zur Migration, ebenfalls in Dresden am 9./10. März. Bis Mitte August können nun Abstracts eingereicht werden – alle Infos finden sich im Folgenden:

CALL FOR PAPERS

Die Grundlagen der Menschenrechte: moralisch, politisch oder sozial?

Tagung der Sektion Politische Theorie und Ideengeschichte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft an der TU Dresden, 11.–12. März 2021

 

Seit dem Beginn seiner außergewöhnlichen Karriere im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts wird der Begriff der Menschenrechte als ambivalent und widersprüchlich kritisiert; eine Kritik, die im 19. Jahrhundert unter anderem von Marx und im 20. Jahrhundert etwa von Arendt aufgenommen und erneuert wurde. Nichtsdestoweniger stellen die Menschenrechte sowohl in der theoretischen Reflexion als auch in der politischen Praxis einen Dreh- und Angelpunkt legitimer Rechtsordnungen dar. Dieser Popularität steht allerdings eine weitgehende Uneinigkeit über ihre konzeptuellen und normativen Grundlagen gegenüber. Die Debatte ist von einer Vielzahl miteinander konkurrierender Menschenrechtskonzeptionen geprägt, von denen die allermeisten Schwierigkeiten haben, die Menschenrechte in ihrer Multidimensionalität als moralische Ansprüche, rechtliche Normen und politische Forderungen zu erfassen. Gegenwärtig werden diese drei Dimensionen von relativ getrennten Theoriesträngen repräsentiert. Der erste Strang versteht die Menschenrechte als moralische Rechte, die von der politischen Inanspruchnahme dieser Rechte und ihrer Geltung als Normen des internationalen Rechts – niedergelegt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den nachfolgenden Menschenrechtspakten – zu unterscheiden sind. Der zweite Strang betrachtet die Menschenrechte primär in ihrer Rolle als Rechtsnormen, deren Verletzung humanitäre Interventionen rechtfertigen kann. Ein dritter Strang, zu dem neben diskurstheoretischen auch poststrukturalistische Ansätze gehören, betont die hervorgehobene Rolle der Menschenrechte in politischen Kämpfen für Gerechtigkeit und Gleichheit. Daneben gewinnen Konzeptionen der Menschenrechte, die diese ausgehend von einer grundlegenden Relationalität von sozialen Praktiken, Anerkennungs- und Kooperationsbeziehungen verstehen, zunehmend an Bedeutung. Wir vermuten, dass solche Ansätze das Potenzial haben, unfruchtbare Grenzziehungen der bisherigen Debatte zu überwinden und die Diskussion produktiv zu bereichern.

Unsere Tagung adressiert die Frage, wie die normativen Grundlagen der Menschenrechte verstanden werden können, sodass deren moralische, rechtliche und politische Dimension gleichermaßen Berücksichtigung findet. Davon ausgehend verfolgt die Tagung zugleich das Ziel, die Debatte über die normativen Grundlagen der Menschenrechte um sozial-relationale Ansätze zu erweitern. Wir freuen uns über Einreichungen zu folgenden und verwandten Fragen:

  • Welche (auch weniger breit rezipierten) Autor:innen und Theorien machen hilfreiche Vorschläge, um der Multidimensionalität der Menschenrechte gerecht zu werden?
  • Wie äußert sich diese Multidimensionalität in konkreten Problemen der Internationalen Politischen Theorie (z.B. in den Feldern Klimawandel oder Migration)? Wie schlägt sie sich im Verhältnis zwischen völkerrechtlich fixierten Menschenrechten und staatlichen Grundrechten nieder?
  • Welche Rolle spielt die Multidimensionalität der Menschenrechte in aktuellen kritischen Auseinandersetzungen, beispielsweise aus postkolonialer oder feministischer Perspektive?
  • Wie können neuere sozial-relationale Ansätze, etwa aus dem Feld der Kritischen Theorie, zur theoretischen Bestimmung der Menschenrechte beitragen?
  • Wie spiegelt die politische Ideengeschichte die verschiedenen normativen Grundlagen der Menschenrechte wider? Wie zeigt sich ein multidimensionaler Ansatz in historisch relevanten Formationen der Kritik an den Menschenrechten?

 

Wir bitten bis zum 14. August 2020 um deutsch- oder englischsprachige Abstracts im Umfang von 500 bis 750 Wörtern an die unten genannte E-Mail-Adresse.

Für die Tagung ist eine Panelstruktur vorgesehen: Pro Panel werden zwei bis drei thematisch passende Vorträge von 20-25 Minuten zusammengefasst, die jeweils durch einen Kommentar ergänzt werden. Die Auswahl erfolgt durch das Organisationsteam. Die Anreise- und Übernachtungskosten können voraussichtlich übernommen werden. Eine Veröffentlichung der Beiträge ist geplant. Die Keynote-Vorträge halten Justine Lacroix (Université libre de Bruxelles) und Ned Richardson-Little (Max-Weber-Kolleg Erfurt).

Die Tagung wird organisiert von Johannes Haaf (TU Dresden), Luise Müller (TU Dresden), Esther Neuhann (Universität Hamburg) und Markus Wolf (BTU Cottbus-Senftenberg), mit Unterstützung der Professur für Rechts- und Verfassungstheorie mit interdisziplinären Bezügen der TU Dresden (Sabine Müller-Mall).

Kontakt für die Einreichung von Abstracts und für Rückfragen:

menschenrechte2021@tu-dresden.de

 


Vollständiger Link zum Artikel: https://www.theorieblog.de/index.php/2020/06/cfp-fruehjahrstagung-die-grundlagen-der-menschenrechte/