theorieblog.de | Fellowships des „Käte Hamburger Kollegs ‚Recht als Kultur’” für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2022

19. Juli 2019, Huhnholz

Das „Käte Hamburger Kolleg ‚Recht als Kultur'“ vergibt Fellowships für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2022. Ausgewiesene Wissenschaftler*innen sind eingeladen, sich auf ein Fellowship bzw. Junior Fellowship mit der maximalen Dauer von 12 Monaten zum Thema „Recht und Gemeinschaft“ zu bewerben.

Im Anschluss an die Entwicklung des Law-as-Culture-Paradigmas in der ersten Förderphase (2010-2016) werden in der zweiten Projektphase des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“ (2016-2022) die Wechselwirkungen zwischen Recht und anderen kulturellen Sphären untersucht.

Im ausgeschriebenen Förderzeitraum widmet sich das Kolleg „Recht als Kultur“ der Beziehung von Recht und Gemeinschaft. Unter dieser Überschrift soll die Vielfalt globaler Familienrechtskulturen und Gemeinschaftsformen erforscht werden. Die Forschungsprojekte sollten sich dabei zudem an einem der drei Querschnittsthemen des Kollegs orientieren, nämlich „Differenzierungskulturen und Rechtskulturvergleich“, „Menschenrechte und Autonomie“ sowie „Rechtsbindung und emotive Grundlagen des Rechts“.

Die Spannungen, die in den Theorien des legal pluralism als Widersprüche normativer Ordnungen beschrieben und analysiert werden, lassen sich nur mit Blick auf die hinter diesen stehenden sozialen Gemeinschaften mit ihren jeweiligen religiösen, indigenen, lokalen und regionalen Eigenansprüchen verstehen. Wie diese sozialen Gemeinschaften zusammengehalten werden, bedarf in diesem Kontext ebenso der näheren Untersuchung wie ihr Verhältnis zu neben-, über- und untergeordneten Rechtsbindungen. Konkret wären dabei Ideen übergeordneter oder gar universalistischer Rechtsgemeinschaften, wie die Europäische Rechtsgemeinschaft oder einer Menschenrechtsgemeinschaft, mit Blick auf normative und emotional-affektive Grenzen der Gemeinschaftsbildung zu erforschen.

Geprägt von sozialer Nähe und emotionaler Verstrickung, gilt die Familie weiterhin als zentraler Ort, an dem die Werte einer Gesellschaft reproduziert, Güter verteilt sowie wechselseitige Verantwortung übernommen werden. Das alte Prinzip der familiären Solidarität schlägt sich in einer Vielzahl von Rechtsordnungen nieder. Gleichzeitig wird das Familienrecht aber auch zum Spiegel gewandelter Familienformen und Familienideale. In der Pluralisierung von Familienformen manifestiert sich eine umfassende Transformation von Gesellschaft und ihren normativen Grundlagen. Gerade anhand von dem, was den normativen Charakter der Familie ausmacht, werden Konstruktionen vom „Wir“ und dem „Anderen“ deutlich. So wird etwa in Fällen mit Auslandsberührung über das Familienkollisionsrecht das Recht des Anderen angewandt, Vorbehaltsklauseln verpflichten aber gleichwohl auf ein Wir.

Neben dem Vergleich von Familienrechtskulturen widmet sich das Themenfeld Recht und Gemeinschaft dem (Rechts-)Kulturvergleich auch auf der Ebene weiterer Gemeinschaftsformen und ihrer Bindung an geltendes Recht: Welche Systeme sozialer Normen bilden etwa traditionale lokale Nachbarschaften, moderne Clanstrukturen oder „posttraditionale Gemeinschaften“ gegenwärtiger Subkulturen aus und in welchem Verhältnis stehen diese zu staatlichem Recht? Wie werden diese partikularen gegenüber universellen Geltungsansprüchen vermittelt: In welchem Umfang wird geltendes Recht von ihnen akzeptiert, pragmatisch integriert oder aber versucht, den Normvorstellungen über die eigene Gruppengrenze hinaus Geltung zu verschaffen?

Das „Käte Hamburger Kolleg ‚Recht als Kultur'“ bietet einen kreativen Ort geisteswissenschaftlicher Forschung für unterschiedliche Disziplinen der Kultur- und Rechtswissenschaften [und Politikwissenschaften – Anmerkung der theorieblog-Redaktion auf Basis einer entsprechend eingeholten Auskunft]. Hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen werden gebeten, sich bis zum 31. August 2019 mit Lebenslauf, Projektbeschreibung (5-10 Seiten) und ausgewählten Schriften unter Angabe ihrer Verfügbarkeit im Förderungszeitraum bevorzugt per E-Mail (kaesling@uni-bonn.de) oder alternativ postalisch zu bewerben an:

Direktorium des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“

c/o Dr. Katharina Kaesling

Wissenschaftliche Koordinatorin

Konrad-Zuse-Platz 1-3

D-53227 Bonn


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