CfP: Das Recht auf Leben als Menschenrecht (Darmstadt)

Das Recht auf Leben ist eine fundamentale Norm des deutschen Grundgesetzes sowie des internationalen Menschenrechtsregimes. Gemeinsam mit der Schader-Stiftung möchte der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft eine Tagung durchführen, welche die verschiedenen Perspektiven, die das Recht auf Leben, auch in Verbund mit anderen Grund- und Menschenrechten, haben kann, untersucht und zusammenbringt.

Die beiden Organisatorinnen Annette Förster und Kirsten Mensch laden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Praxis ein, bis zum 1. September 2019 einen Vorschlag (250-300 Wörter) für ein Input-Referat mit anschließender Diskussion einzureichen bei: annette.foerster@ipw.rwth-aachen.de und mensch@schader-stiftung.de

Den vollständigen Call gibt es hier.

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