Heimat: Identität und Ausgrenzung

Heimat als „ein in keine andere Sprache übersetzbares deutsches Wort“ (Helmut Kohl) ist als politische Parole wie als soziologisches Scheidungskriterium ein bis ins Innerste vergifteter Begriff. Denn der Begriff „Heimat“ hebt als spezifische Sozialkategorie diese von anderen in ihrer historischen Bedeutungsdimension genuin ab und beinhaltet stets eine integrative Verbindung von geografischem Ort und bevölkerungspolitischer Zuschreibung. Insofern inkorporiert der Heimatbegriff eine strukturell völkische Dimension, da Menschen eine nicht-soziale und damit vorpolitische Verbindung mit einem konkreten Raum zugeschrieben wird, der zugleich nicht das subjektive Zugehörigkeitsgefühl betont, sondern eine kollektive Bindung von Menschengruppen an geografische Orte unterstellt.

Der Begriff der Heimat und das damit verknüpfte Heimatgefühl stehen stellvertretend für das imaginierte kollektive Gedächtnis eines sozialen Zusammenschlusses, der zugleich zwanghaft den aggressiven Willen nach Realisierung des Gefühls in sich birgt: Zwanghaft, weil die starre Innen-Außen-Relation in bevölkerungs- und raumpolitischer Perspektive kein Dazwischen und keine Ambivalenz kennt, aggressiv, weil das Konzept unter das Paradigma der Zugehörigkeit bzw. der Nichtzugehörigkeit zwingt und eben genau die Abweichung, Heimat zu verwerfen, nicht toleriert. Das Gefühl der Heimat ist nicht eine Empfindung im Sinne eines produktiven Erlebens, sondern der Drang und die Aufforderung nach seiner materiellen Umsetzung außerhalb der Lebensrealität der Individuen oder deren sozialer Gruppen. Wenn Heimatbewusstsein im Gegensatz zu anderen Gefühlen über Generationen hinweg tradierbar ist, wie von rechten Ideologen mit Bezug auf völkische, rassistische, kulturalistische oder sogenannte ethnopluralistische Konzepte postuliert, zeigt sich hier der zentrale Unterschied: Ist ein Gefühl wie beispielsweise persönliche Zuneigung an reale zwischenmenschliche Interaktion einerseits und sich im Zuge individueller Entwicklungen stetig wandelnde Wahrnehmungen andererseits geknüpft, so ist das Heimatgefühl gänzlich frei davon, denn es basiert auf der Unterscheidung von vermeintlich Gleichem und Ungleichem. Dabei ist es zwangsläufig vom realen Leben abgekoppelt, denn dieses wiederum besteht aus ständig aufs Neue stattfindenden Erlebnissen und Erfahrungen, die stets sich modifizierende Wahrnehmung und Interpretation erforderlich machen.

Heimat in historischer Perspektive

Heimatgefühl steht allerdings nicht für eine dergestalt Vorurteilen gegenüber sich als resistent erweisende oder von ihnen freie Wahrnehmung, sondern ist in seiner Interaktionslosigkeit auf Identitätsbildung und somit Ab- und Ausgrenzung angelegt:

„Heimat ist ein Fantasie- und Wertkonstrukt, mehr Erinnerung, Imagination und Magie als wahrgenommene Gegenwart, mehr Sehnsucht, Hoffnung und Utopie als erfahrene Wirklichkeit und berechenbare Zukunft.“ (Gerhard Winter 1996, S. 13)

Im Mittelalter sicherte das Heimatrecht dem ansässigen Dorfarmen die Hilfe seiner Gemeinde und stellte somit den Einbezug des (sozial schwachen) Individuums in die personale und genossenschaftliche Ordnung sicher. Es war allgemein üblich, der politischen oder kirchlichen Gemeinde die Verpflichtung aufzuerlegen, alte, arme und gebrechliche Menschen zu unterstützen. Diese konnten sich im Bedarfsfall an die Gemeinde wenden, die durch die Schaffung dieses Unterstützungsverhältnisses zu seiner Heimatgemeinde wurde (vgl. Buy 1974, S. 27). Der Begriff „Heimat“ bezog sich somit auf das menschliche Individuum und hatte dessen Schutz und Integration zum Inhalt. Heimat beschrieb damit den realen und überschaubaren Nahhorizont der Menschen, in dem die zwischenmenschliche Interaktion sich weitgehend im Rahmen des unmittelbaren Verkehrs vollzog. Heimatrecht war ein sozial-ökonomisch motiviertes Recht mit dem Ziel der Übernahme von genossenschaftlicher Verantwortung in diesem gemeinsam von Menschen bewohnten Raum, wobei die Wechselbarkeit der Heimatgemeinde auch zeigt, dass dieser Nahhorizont freilich auch als wechsel- und änderbar angesehen wurde (Andrea Bastian 1995, S. 98ff.).

Kulturalistische Aufladung des Heimatbegriffs

Erst im 18. Jahrhundert wurden die Heimatvorstellungen im deutschen Sprachraum konzeptionell auf den Geburtsort bzw. das Faktum der langen Niederlassung an einem Ort bezogen (Frans du Buy 1974, S. 27). Insbesondere im Rahmen der deutschen Nationswerdung wandelte sich damit der soziale Heimatbegriff in einen kulturellen. Die Heimat galt nun als bestimmbarer und festgefügter geografischer Raum mit regionalen und kulturellen Besonderheiten, als – in den Worten des Volkstumstheoretikers Theodor Veiter (1981, S. 15) – „räumlich eng begrenzte Lebenssphäre“. Hatten bestimmte Momente dieser „heimatlichen Identität“ zuvor einen praktischen Nutzen erfüllt (beispielsweise als Arbeitskleidung, die später zur allein ideologisch sinnstiftenden, aber real nutzlosen Tracht wurde), wandelten sie sich nun zu einer die Vergemeinschaftung und kollektive Identität fördernden Ideologie. In gleichem Maße, wie der reale Nutzen schwand, gewann die sinnstiftende Komponente an Bedeutung. In die historische Begriffsdimension hat sich insofern dieser kulturpolitische Sinn eingeschrieben, der einen „natürlichen“ Zustand der Verknüpfung einer bestimmten Menschengruppe und ihrer „besonderen“ Kultur mit einem fest definierten geografischen Raum unterstellt, also vom individuellen Identitätsangebot (dessen zentraler Kern wie bei jedem Angebot darin besteht, dass man es auch ablehnen kann) zum kollektiven Identitätszwang geworden ist.

Die im Heimatbegriff kulminierende Verknüpfung eines ethnischen Moments kollektiver Prägung mit der kulturschöpfenden Implikation konstituiert somit eine ethno- und raumpolitische Vorstellung, bei der das jeweilige Kollektiv („Volk“, „Nation“, „Volksgruppe“ etc.) zum integrativen und unverzichtbaren Element der entsprechenden Regionen verklärt wurde und dessen kulturbringende Tätigkeit als untrennbar an den jeweiligen Raum gekoppelt erscheinen sollte. Aus der vormodernen Heimat als einem individuellen Raum zum Leben wurde so der völkisch-kollektive Lebensraum, in dem Heimat zur Narration und Fiktion geworden ist.

Reaktionärer Partikularismus

Heimatideologie greift insofern auf eine über Jahrhunderte hinweg konstruierte, partikularistisch orientierte Geschichte und Gesinnung als Grundlage zurück. Volk und Territorium gehören in diesem Sinne unmittelbar zusammen. Dieser Partikularismus geht davon aus, dass es Völker und Volksgruppen gibt, die erstens völkisch oder kulturell bestimmt über eine gemeinsame Identität verfügen (in Wahrheit stellt er diese her, denn als ethnisch definierte Gruppen sprechen sie sich selbst ihr kollektives Identitätskonstrukt zu, sind folglich also imaginierte Konstrukte); die zweitens in einer Jahrhunderte langen und damit als natürlich und unabänderbar betrachteten Tradition und Geschichte stehen; die drittens schützens- oder wiederbelebenswert sind und viertens in der Ausübung ihres so verstandenen Rechtes auf Selbstbestimmung und ihres – nun essentiell-kollektiv und damit antidemokratisch verstandenen – Heimatrechtes behindert werden. Damit steht das Heimatparadigma nicht nur im Widerspruch zu modernen Migrationsbewegungen und zur europäischen Niederlassungsfreiheit, sondern auch zu allen Konzepten, die die Freiheit und Gleichheit von Individuen als politische und soziale Subjekte betonen.

Samuel Salzborn ist Gastprofessor für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin. Mehr Informationen unter http://www.salzborn.de und bei Twitter @ProfSalzborn.
Der vorliegende Beitrag geht zurück auf den Aufsatz „Heidegger für Halbgebildete – Identitäre Heimatideologie zwischen Fiktion und Propaganda“, der in der kommenden Ausgabe von „Wissen schafft Demokratie“ des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena erscheint.

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