theorieblog.de | Bericht zum Workshop „The End of Citizenship“ (Duisburg-Essen)

3. August 2017, Gehrmann

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In Folge der Globalisierung und sich immer enger verflechtender Handlungskontexte lassen sich vermehrt neue Formen des politischen Protests beobachten. In diesen beziehen sich Protestierende zwar stets auf Bürgerschaft, doch lehnen sie teilweise politische Wahlen, Repräsentation oder Inklusion ab. Hierdurch werden Zweifel an der Theorie- und Praxistauglichkeit klassischer Vorstellungen von politischer Partizipation, Mitgliedschaft oder Herrschaftskontrolle geweckt. In Anbetracht dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, ob insbesondere republikanische Konzeptionen von Bürgerschaft weiterhin aktuell sind. Bedürfen sie der Korrektur? Oder sind sie in absehbarer Zeit gar nur noch Gegenstand der politischen Ideengeschichte?

Ausgehend von diesen Fragen luden Isabelle Aubert (Paris), Andreas Niederberger (Duisburg-Essen), Galya Ruffer (Evanston) und Christine Unrau (Duisburg) unter dem Titel The End of Citizenship? an die Universität Duisburg-Essen (21. November 2016) zur Diskussion aktueller Entwicklungen ein.

Wie Andreas Niederberger in seinen einleitenden Bemerkungen herausstellte, wird nicht erst seit den Migrations- und Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre in europäischer und nationaler Öffentlichkeit die Bedeutung von Bürgerschaft kontrovers diskutiert. Allerdings liegt der Fokus seitdem sehr stark auf den Aspekt der Staatsbürgerschaft, also Fragen des Zugangs zu politischen Gemeinwesen. Welchen Herausforderungen sich die Analyse eines komplexen Problemfeldes wie den vielfältigen Bürgerschaftspraktiken stellen muss, zeigte zuletzt auch Sebastian Huhnholz’ Lesenotiz zu Dieter Gosewinkels „Schutz und Freiheit?” (Link). Somit bestätigte sich nachträglich der Grundgedanke des Workshops, Politikwissenschaft und politische Theorie/Philosophie in den Dialog zu bringen, um über den europäischen Kontext hinaus, die Aktualität und das Potenzial von Bürgerschaft zu untersuchen.

Das erste, primär empirisch angelegte Panel, galt der Suche nach denjenigen Konflikten und Protesten, die eine Herausforderung für bisherige Bürgerschaftskonzeptionen darstellen können. Das zweite widmete sich stärker den theoretischen Grundlagen von Bürgerschaft. Es sollte zeigen, wie die Festlegung auf bestimmte Grundbegriffe und Prinzipien innerhalb einer Theorie dazu führt, moderne Phänomene der Bürgerschaftspraktiken nicht mehr erfassen zu können. Das letzte Panel galt schließlich der Aufgabe, angesichts der bis dahin artikulierten Zweifel an politischen Theorien der Bürgerschaft, die Möglichkeit konstruktiver Wendungen auszuloten.

Den Auftakt übernahm Andreas Busen (Hamburg). Gegen liberale Positionen, die die Relevanz von Solidarität marginalisieren, zeigte er, dass sich auch in heutigen demokratischen Praktiken unterschiedliche Formen der Solidarität wiederfinden lassen. Dass und wie gewisse Akteure an politischen Prozessen teilnehmen, lässt sich weder über Eigeninteresse, noch Altruismus oder Wohltätigkeit erklären. Exemplarisch ist hierfür das Eintreten heterosexueller Personen für die gleichgeschlechtliche Ehe. Erkennen einige, dass demokratische Werte wie Freiheit und Gleichheit nicht für alle realisiert werden, sind sie, teilweise unabhängig von ihrer eigenen sozialen Zugehörigkeit, motiviert, für andere Personen solidarisch einzutreten.

Frank Gadinger (Duisburg) schloss hieran mit einem Vergleich von Narrativen über politische und gesellschaftliche Unruhen an. Demnach beinhalten die Narrative von Demonstrant_innen im Regelfall ein geteiltes Gefühl, nicht gehört zu werden. Referenzen auf Bürgerschaft verweisen deshalb auf einen Status, der es erlaubt, als Gleiche eines politischen Gemeinwesens Anerkennung zu finden. Regierungsnarrative vermitteln allerdings ein völlig anderes Bild. Ab einer bestimmten Intensität des Protests wird die Artikulation von Ansprüchen, das Fordern von Rechten, nicht mehr als Teil der demokratischen Auseinandersetzung begriffen. Mit Hilfe tendenziöser Wiedergabe werden Aktivist_innen, bei denen es sich doch eigentlich um aktive Bürger_innen handelt, kriminalisiert und somit zum Schweigen gebracht. In Anbetracht solcher Fälle lassen sich Bürgerrechte nur schwer als hinreichende Bedingung der politischen Partizipation auszeichnen.

Christine Unrau kontrastierte unterschiedliche Antiglobalisierungsbewegungen und identifizierte hierbei ein neuartiges Bürgerschaftsverständnis. Gemeinsam ist diesen Bewegungen, dass Menschen auf der einen Seite zwar als Leidtragende der Globalisierung dargestellt werden. Zugleich aber deren politisches Potenzial, die Zukunft positiv gestalten zu können, hervorgehoben wird. So auch bei Attac, Unraus Paradebeispiel für die Entwicklung einer traditionellen Vorstellung von Bürgerschaft hin zu einer zeitgemäßen. Den Citoyen im Namen tragend, decken sich viele Bürgerschaftsreferenzen dieser Bewegung mit klassischen Vorstellungen von Bürgerrechten. Unter anderem darin, dass Personen nicht bloß in vielerlei Hinsicht berechtigt sind, sondern ebenso aufgefordert werden, am politischen Prozess teilzunehmen. Allerdings bestreitet Attac auch klassische Auffassungen der Bürgerschaft. Der Citoyen, verstanden als Weltbürger, wird in seinem globalen Geltungsanspruch eben nicht wie zuvor an nationale Zugehörigkeit gebunden.

Es bestand erstens Einigkeit darüber, dass Bürgerschaft wandlungsfähig ist und vermehrt global verstanden wird und werden sollte, um globale Probleme erfassen zu können.  Zweitens waren die Vortragenden der Ansicht, dass Bürgerschaft als bloß formaler Status nicht ausreicht, um Ansprüche zu artikulieren und politische Prozesse zu initiieren, sondern hierfür geschützte Räume, die eine solche Artikulation erst ermöglichen, gewährleistet sein müssen. Inwiefern Theorien der Bürgerschaft auf Solidarität angewiesen sind, blieb unklar. Zwar lässt sich Protest aus Solidarität nachweisen, aber dass dies ein Problem für Theorien, die primär von eigeninteressierten Akteuren ausgehen, darstellt, fand nicht bei allen Teilnehmer_innen Zustimmung.

Christian Volk (Berlin) leitete das zweite, die theoretischen Grundlagen von Bürgerschaft hinterfragende, Panel ein. Er konfrontierte demokratietheoretische Prämissen mit Phänomenen, die diesen entgegenstehen. Politische Theorien, so Volk, heben die Bedeutung von öffentlichen Räumen und Personen, die sich in diesen zur Geltung bringen, hervor. Doch wie lässt sich erklären, dass beispielsweise Anonymous eine eigene Form der Öffentlichkeit sucht und hierbei Personalität und Individualität völlig zurückweist? Politische Prozesse sind offenbar auch ohne die Identität der Beteiligten möglich. Ebenso lässt sich das No Border Netzwerk den räumlichen und an Nationalität gebundenen Prämissen gegenüberstellen. Wenn Grenzen Mitgliedschaft regulieren und Mitgliedschaft zu einem politischen Gemeinwesen aber zugleich eine notwendige Bedingung für Bürgerrechte darstellt, drängt sich die Frage auf, welche Konsequenzen die Ablehnung von Grenzen für Demokratietheorien hat. Möchte man diesen und ähnlichen Bewegungen nicht absprechen, demokratisch zu sein, lässt sich eine neue Form von Öffentlichkeit konstatieren, deren Reflexion die politische Theorie erst noch leisten muss.

Während Volk darlegte, warum neue politische Prozesse bisherige Theorien herausfordern, hielt Regina Kreide (Gießen) fest, wie ein bestimmtes theoretisches Verständnis von Bürger- bzw. Menschenrechten die Rechtspraxis beeinflusst. In Anbetracht diskriminierender Minderheitenpolitik, die sie insbesondere anhand romanischer Gruppen aufzeigte, kam sie zu dem Schluss, dass eine solche Politik nicht das Ergebnis böswilligen Regierungshandelns ist, sondern vielmehr das unausweichliche Resultat einer bestimmten Auffassung von Menschen- und Bürgerrechten. Den Geburtsfehler des Umgangs mit Minderheiten verortete Kreide in einer zu liberalen Interpretation von Menschenrechten. Verstanden als institutionelle Garantie privater Schutzräume, erzeugen Rechte, wenn auch nicht intendiert, bestimmte Formen der Beherrschung. Werden Personen nicht, wie es die republikanische Tradition stets forderte, mit Möglichkeiten der Integration- und Partizipation ausgestattet, wird ihnen strukturell die Möglichkeit genommen, diese Herrschaftsformen aufzuheben. Das Ergebnis einer Minderheitenpolitik, die ein rein liberales Verständnis von Rechten hat, ist nicht Schutz, sondern weitere Unsicherheit auf Seiten der Betroffenen.

Nach nun mehrfach artikulierten Zweifeln hinsichtlich der Aktualität traditioneller Bürgerschaftskonzeptionen, ging es zum normativ ausgerichteten dritten Panel über. Mit der Frage, auf welche sozialen Begebenheiten Bürgerrechte in ihrer Entstehungsphase überhaupt die Antwort darstellten, drängte Marcus Llanque (Augsburg) in die Richtung einer Begriffsklärung. In Auseinandersetzung mit der Sozialgeschichte T. H. Marshalls schlug er vor, Konzeptionen von Bürgerrechten immer an die Frage nach den mit diesen korrespondierenden Pflichten zu binden. Konflikte über unterschiedliche Vorstellungen von Bürgerrechten lassen sich ebenfalls als Konflikte über die zu begründenden Pflichten verstehen. Je nach sozialen Kontexten können wir unterschiedlichen normativen Erwartungen ausgesetzt sein. Um diese überschneidenden Normsysteme differenzieren zu können, riet Llanque, in leichter Abwandlung an eine Unterscheidung Marshalls anzuschließen.

Nach Marshall sind Gemeinschaftsformen, in denen die Bedingungen und Pflichten der Bürgerschaft selbst mitdefiniert werden können, durch vertragliche Verhältnisse gekennzeichnet. Demgegenüber sind Verbindlichkeiten, die zwar stark persönliche Lebensverhältnisse beeinflussen, aber nicht mitgestaltet werden können, durch den Begriff des Status erklärbar. Llanque empfahl, anstatt der Begriffe Vertrag und Status, diejenigen der Mitgliedschaft und Zugehörigkeit zur Unterscheidung zu verwenden. Er argumentierte, dass unterschiedliche Erwartungshaltungen, die sich aus verschiedenen Verhältnissen zu sozialen Gruppen erklären lassen, angemessener über die vorgeschlagenen Begriffsverschiebungen differenziert werden können.

Andreas Niederberger hinterfragte die Leistungsfähigkeit und den Wert des Bürgerstatus. Die republikanische Tradition ist mit der Abänderung des US-amerikanischen Patriot Act im Jahr 2011, demgemäß Bürger_innen nun im Falle des Terrorismusverdachts auf unbestimmte Zeit festgenommen werden können, vor große Probleme gestellt worden. Bürgerrechte wurden bisher als hinreichendes Instrument zur Kontrolle möglicher Beherrschungsverhältnisse verstanden. Diese Legitimationsfigur wird völlig verkehrt, wenn die amerikanische Regierung sich in einer Position befindet, in der sie die Freiheit der Bürger_innen einschränken kann, verdächtigte Personen aber keine Möglichkeit haben, das Regierungshandeln rechtlich prüfen zu lassen. Die amerikanische Antiterrorismuspolitik, so Niederberger, widerspricht dem maßgeblichen Potenzial der Bürgerrechte, das darin besteht, qua Status Institutionen adressieren zu können. Durch die Ausstattung mit Bürgerrechten werden Menschen in eine Position versetzt, in der sie eigene Ansprüche derart artikulieren können, dass sich Institutionen hierzu verhalten müssen, also gewissermaßen zur Antwort gezwungen werden. Eben hierin liegt der instrumentelle Wert bürgerlicher Rechte.

Festzuhalten bleibt eine gewisse Skepsis bei der Frage, ob Konzeptionen der Bürgerschaft überhaupt geeignet sein können, aktuelle und zukünftige politische Entwicklungen angemessen zu erfassen. Mit den neuen Protestformen wurden Phänomene aufgezeigt, die noch nicht hinreichend reflektiert wurden. Es wurden Defizite traditioneller Theorien, die Bürgerschaft als Fixpunkt betrachten, offengelegt und herausgearbeitet, dass und wie die Referenz auf Bürgerschaft es ermöglicht, demokratische Prozesse zu initiieren oder daran teilzunehmen. Aber dennoch wurde deutlich, dass sich berechtigte Zweifel am lange Zeit behaupteten emanzipatorischen Potenzial der Bürgerrechte nicht leugnen lassen. Aktuelle politische Phänomene, so die geteilte Meinung, erfordern eine systematische Integrationsleistung. Hierin besteht eine zentrale Aufgabe, der sich normative Theorien zukünftig stellen müssen.

 

Jan Gehrmann ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Politische Philosophie der Universität Duisburg-Essen.


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