E.-Richter-Buchforum (2): Zwischen Republikanismus und Radikaldemokratie

— Teil 2 unseres Buchforums zu Emanuel Richters „Demokratischer Symbolismus“: Teil 1 (Luzia Sievi und Marcel Vondermaßen)

Ausgangspunkt für Emanuel Richters Demokratischen Symbolismus ist die breit diagnostizierte Krise von Demokratie und Demokratietheorie zwischen Allgegenwärtigkeit und Beliebigkeit. Damit Demokratie im aktuellen Gewirr von Begriffen, Idealen und Forderungen nicht zu einem „hohlen Allgemeinplatz“ (7) verkomme, ist es sein Ziel, eine grundlegende Funktionsbestimmung der Demokratie vorzulegen. Nicht eine weitere Idealisierung unter vielen soll diese „Demokratietheorie zweiter Ordnung“ (22) bilden, sondern einen allgemeinen analytischen Orientierungspunkt sowie eine kritische Prüfinstanz für partikulare demokratietheoretische Ideale und die demokratische Praxis. Demokratischer Symbolismus bezeichnet in diesem Kontext die hermeneutische Suchbewegung nach den „zumeist unbewussten Sinngrundlagen und Bedeutungszuschreibungen im realen politischen Handeln“ (22), die an den Punkt vorzudringen beabsichtigt, „der eine für alle Menschen verallgemeinerungsfähige Funktionsbestimmung demokratischen Handelns beschreibt“ (23).

Das daraufhin entwickelte Demokratieverständnis zeichnet sich einerseits durch eine grundlegend herrschaftskritische Haltung aus, die auch tiefgreifende Zweifel und Skepsis gegen jegliche partikulare Institutionalisierung von Demokratie beinhaltet (48f, 60) und die Anerkennung gerade auch spontaner unkonventioneller und expressiver Formen politischen Handelns einfordert (107ff). Andererseits und vor allem wird zugleich die Idee der gleichrangigen Intersubjektivität, die einen unbegrenzten Inklusionsanspruch aller als politische Subjekte in die öffentliche Sphäre beinhaltet, zur normativen Leitidee bzw. zum Kern von Demokratie (125). Bürgerinnen und Bürger bilden die zentrale Referenz in Richters Demokratieverständnis.

„Die Demokratie konstituiert symbolisch die als Kooperationspartner erkennbare werdenden ‚Subjekte‘ […], indem sie durch das Muster der gleichrangigen Begegnung und durch die Wahrnehmung und Wahrung gleichartiger Wechselseitigkeit politische Subjekte hervorbringt – Bürgerinnen und Bürger im allgemeinsten Sinne des Wortes, denen eine gleichrangige Inklusion in die politische Sphäre offensteht. Die Demokratie ist dazu da, das interaktionsbewusste, autonome Subjekt des kollektiven Lebens zu erschaffen.“ (124)

Richters Stärke ist die intensive Auseinandersetzung mit und die Verbindung von Beiträgen unterschiedlicher Fachbereiche, Hintergründe und Strömungen, insbesondere der poststrukturalistischen bzw. radikaldemokratischen Literatur. Die Erkenntnisse, die er dabei gewinnt, bieten ihm die Möglichkeit, ein dichtes Demokratieverständnis zu entwickeln, das die Präsenz von Bürgerinnen und Bürger als alleinigen Bezugspunkt von Herrschaft und als gleichrangige Subjekte in den intersubjektiven Handlungskontexten der öffentlichen Sphäre einfordert (25, 28).

Neben dem klar nachzuverfolgenden radikaldemokratischen Einfluss scheinen hier wie in der Argumentation insgesamt immer wieder Überzeugungen auf, die republikanischen Demokratieverständnissen zuzuordnen sind. Dieses Oszillieren des argumentativen Ablaufs zwischen radikaldemokratisch-(de)konstruktivistischen und republikanischen Positionen ist spannend zu verfolgen und regt zum Nachdenken an. Aber es wirft zugleich auch einer Reihe von Fragen auf, die sich vor allem am Thema der Grenzen zuspitzen und zugleich den Anspruch dieser Demokratietheorie zweiter Ordnung noch einmal ins Blickfeld rücken.

Grenzen und Gleichrangigkeit: Zur Gestaltlosigkeit demokratischer Gemeinschaften

Die Problematik der Grenzen politischer Gemeinschaften durchzieht das gesamte Buch. Zwei Betrachtungsweisen sind dabei allerdings zu unterscheiden. Sind Grenzen explizit Thema, werden sie in der Regel grundsätzlich hinterfragt. Indem Richter einen unlimitierten Inklusionsanspruch aller als Kern von Demokratie bestimmt, werden die politischen Subjekte, mithin alle gleichzeitig existierenden Menschen, als „Träger einer grenzenlosen ‚Gemeinschaft‘“ (115) und Teil eines „im Grunde unbegrenzten Kollektivs als Subjekte schlechthin“ (162) bestimmt. Grenzen stehen dieser Perspektive nach immer im Horizont ihrer Überwindung. Zugleich bleiben politische Kollektive aber weiterhin auf begrenzte, in der Regel staatliche Gemeinschaften bezogen. Selten wird dies so explizit wie im folgenden Textauszug:

„Die in der Menschheitsgeschichte vielfach präsenten familialen Verbände, Gruppen- und Kohortenbildungen, erst recht die komplexen Lebensgemeinschaften wie Siedlungen, Stämme oder politische Herrschaftsverbände […] sind immer auch der konsequente Ausdruck dafür, dass mit dem menschlichen Leben allgemeine interaktive Konstellationen verbunden sind, die in ihrer Unausweichlichkeit auf die unbegrenzte Reichweite von gleichrangiger Intersubjektivität verweisen, sich aber in Gestalt von partikularen Kollektivbindungen und begrenzten Handlungsräumen niederschlagen.“ (122)

Richter problematisiert die hier angelegte Spannung zwischen der Öffnung und Schließung von Kollektiven wie politischen Gemeinschaften und Staaten. Doch die Begründung von Grenzen, ihre Bedeutung bzw. ihr Stellenwert und nicht zuletzt die Möglichkeiten ihrer besseren oder schlechteren Gestaltung bleiben unklar. Zwischen radikaldemokratischer Kritik und republikanischer Akzeptanz ihrer Notwendigkeit verliert sich die Spur.

Diese Fragen werden noch dringlicher, bezieht man Richters starken und begründeten Bezug auf den Wert der Gleichrangigkeit mit ein. Demokratie strebt nach Gleichheit, genauer nach gleichrangiger Intersubjektivität. Sie ist der Maßstab jeder konkreten Gleichheitspolitik, lernen wir im letzten Teil des Buches: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen in demokratischen Interaktionszusammenhängen einander gegenüber den gleichen Rang einnehmen. Damit vertritt Richter ein relationales und positionales Verständnis von Gleichheit zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Oder doch zwischen Menschen? Um Gleichheit diesem Verständnis nach thematisieren zu können, ist eine Vorstellung der Form und eben auch der Grenzen politischer Kollektive vorausgesetzt. Richter selbst schreibt:

„Interagierende Subjekte treten als ‚Bürgerinnen‘ und ‚Bürger‘ in Erscheinung, die also im Status einer ‚Mitgliedschaft‘ interagieren. Aus der Äquivalenz- und Autonomiegleichheit ergibt sich der Anspruch auf eine reale Teilhabegleichheit im Rahmen eines definierten politischen Kollektivs.“ (196, s.a. 214)

Und doch pocht Richter auf die Konturenlosigkeit des Volkes als zentrales Element seiner Demokratietheorie zweiter Ordnung (165).

Das Bewusstsein, das Richter damit für die Kontingenz von Grenzen schafft, das „Sensorium für die Exklusionsfolgen von Einzelnen und Gruppen“ (224), das er damit verbindet, und die Kritik an einer vorschnellen Akzeptanz von bestehenden Grenzen von Bürgerschaft – gerade wenn diese nationale, organisch gewachsene Gemeinschaften zu begrenzen beanspruchen (167) – sind wichtig und wertvoll. Gerade derzeit. Doch es bleibt fraglich, ob ein Symbolismus der Demokratie, der das Allgemeine der Demokratie zu fassen beansprucht, die Bedeutung von Grenzen auf die Ebene des Besonderen verschieben kann und sollte, obwohl die Idee der Gleichrangigkeit sie doch immer schon impliziert.

Diese Frage verweist letztlich auch über die konkrete Thematik der Grenzen hinaus. Richter schreibt: „Die Tendenz der Demokratie zu einer institutionellen Festschreibung muss durch die Dynamik demokratischen Handelns verhindert werden.“ (169) Seine Demokratietheorie zweiter Ordnung beansprucht somit eine kritische Haltung gegenüber jeglicher Formgebung. „Die Demokratie als Symbolismus muss außerhalb und jenseits ihrer immer wieder idealisierten Realisierungsstufen angesiedelt werden.“ (88) Zwar oszilliert Richter im Verlauf des Buches zwischen der Kritik an demokratischer Ordnung und ihrer Implikation in den stärker republikanisch geprägten Passagen. Doch droht das Bewusstsein für den exkludierenden Charakter jeder Bestimmung von Demokratie und Bürgerschaft, die nicht zuletzt die Frage beantworten muss, wer mitbestimmen darf und wer eben nicht, im demokratischen Symbolismus immer wieder auch die ermöglichende Rolle demokratischer Institutionen und Formen zu überlagern, wenn nicht zu verkennen.

Methode und Anspruch einer Demokratietheorie zweiter Ordnung

Ein zweiter diskussionswürdiger Fragekomplex berührt das Verständnis des demokratischen Symbolismus als „Demokratietheorie zweiter Ordnung“ selbst. Dies betrifft zum einen die Methodik. Ziel des Symbolismus ist es, einen allgemeinen Sinn hinter den vordergründigen Manifestationen der Demokratie zu erschließen. Es geht „um die Ermittlung der allgemeinsten symbolischen Funktionsbestimmung der Demokratie, die mit diesem politischen Handlungsprinzip verbunden werden kann“ (23, s.a. 161). Zugleich stellt Richter die hier angestrebte hermeneutische Leistung in den Kontext dekonstruktiven Vorgehens (80). Mit Blick auf die Symbolsuche „als Mittel der kritischen Gesellschaftsanalyse“ (82) macht diese Klassifikation Sinn. Den Anspruch, bei der Symbolsuche dekonstruktiv vorzugehen, mit dem Ziel zu verbinden, einen allgemeinen Sinn von Demokratie zu bestimmen, ist jedoch mindestens erklärungsbedürftig. Gehört die entworfene hermeneutische Symbolsuche nicht viel eher in die Familie der rekonstruktiven Methoden? Wie steht sie dazu?

Zum anderen treten die Akteure in den Blick, die diesen demokratischen Symbolismus tragen sollen. Als Demokratietheorie zweiter Ordnung hat Richter vor allem das Ziel, die „höhere Warte einer Beobachterperspektive“ (139) zu etablieren. Sie soll eine kritische Beobachtung der politischen Praxis sowie von demokratietheoretischen Idealen genauso leisten können wie die kritische Reflexion der gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen ihre eigenen Suchbewegungen nach symbolischen Gehalten der Demokratie operieren (68f, 139, 157). Kurz:

„Der demokratische Symbolismus soll dem Demokratietheoretiker zu einem methodologisch reflektierten Verständnis der Demokratie verhelfen, er soll ihm einen skeptischen und vertieften Einblick in die Wirkungsweisen der Demokratie verschaffen, und er soll ihm normative Maßstäbe für die Beurteilung und für eine Konfiguration der politischen Praxis an die Hand geben.“ (249)

Als Interpret, der sich der eigenen Rolle eines reflexiven Interpreten wie auch der Dringlichkeit, die komplexen Handlungsgefüge von Politik und Demokratie zu verstehen, bewusst ist (143), hält der Beobachter dann „den Handelnden den Spiegel ihres Handlungsprofils vor und konfrontiert sie mit Leitprinzipien, denen ihr eigenes Handeln folgt […]“ (148f). Hier zeigt sich zugleich, dass im Verlauf der Argumentation auch die Bürgerinnen und Bürger als zweite Gruppe von Akteuren neben den beobachtenden Demokratietheoretiker treten. Richter versteht die Leistungen der Demokratietheorie dabei durchaus als Anregung zu Lernprozessen der Selbstaufklärung, denen „der wissenschaftliche Beobachter jener Zusammenhänge als erklärender Interpret zuarbeitet.“ (154) „Die Demokratie rückt damit zum ingeniösen Instrument einer politischen Hermeneutik auf.“ (Ebd.)

Die Herausforderungen für Demokratietheoretikerinnen und Demokratietheoretiker wie für Bürger und Bürgerinnen sind dabei vergleichbar, sodass es kaum überrascht, dass das Subjekt des folgenden Satzes unterschiedlich interpretiert werden kann:

„Indem man die doppelte Rolle des Akteurs und des Beobachters der demokratischen Funktionsmechanismen einnimmt, wird man selbst zu einer Art ‚Aufklärer‘ über eine grundlegende intersubjektive Imprägnierung aller politischen Handlungszusammenhänge, an deren Vergegenständlichung man selbst beteiligt ist und die man selbst betreibt.“ (154)

Mit dieser Ambivalenz ist aber zugleich auch eine bleibende Frage verbunden – nicht zuletzt, da im Schlusskapitel die Figur „des Demokratietheoretikers“ sowohl für die Suche nach einem überzeugenden Demokratieverständnis als auch mit Blick auf eine überzeugende Praxiskritik wieder im Zentrum steht.

Die Demokratietheoretikerin fragt sich vor diesem Hintergrund nicht nur, wo die Rolle der wissenschaftlich Beobachtenden aufhört und ihre Rolle als Bürgerinnen und Bürger anfängt. Vor allem stellt sich aus ihrer Perspektive weiterhin die Frage, in welchem Verhältnis die Bürgerinnen und Bürger insgesamt zur „höheren Warte“ des beobachtenden „Demokratietheoretikers“ stehen. Sie sucht nach Antworten auf die Frage, wer unter welchen Bedingungen „wahr sprechen“ (45) kann und welche, eben wiederum auch institutionellen Bedingungen dabei bedeutsam sind. Oder ist – um es noch einmal zuzuspitzen – letztlich doch nur der Demokratietheoretiker auch ein guter Bürger?

3 Kommentare zu “E.-Richter-Buchforum (2): Zwischen Republikanismus und Radikaldemokratie

  1. „Oder ist – um es noch einmal zuzuspitzen – letztlich doch nur der Demokratietheoretiker auch ein guter Bürger?“

    Das ginge ja in Richtung Platon, Philosophenregierung/-gesellschaft/-staat u. ä.
    bzw. stellt mit der Frage nach dem „Bürger“ – hier als Demokratieträger im Sinne eines erfüllten (Selbst-)Zweckes, der zugleich seine eigene „Ursache“ ist, was erreichbar auch dadurch wird, indem er/sie begrifflich-theoretisch über diese Verhältnisse, also über sich selbst, selbstaufgeklärt ist – auch die Frage nach dem (un- bzw. sogar anti-) Demokratischen Subjekt.
    Dazu gibt eine zunächst ganz unspektatkulär aufmachende, aber zunehmend anregende Einlassung von Christine Abbt, Luzern: https://www.nzz.ch/feuilleton/freiheit-und-demokratie-der-tyrannei-der-mehrheit-ld.150177

    Wie bei Vielem auf theoretisch-phil. Gebiet ist m. E. auch für die Demokratietheorie vom „trotz Allem Ersten“ (Adorno, Min. Moralia), dem „Subjekt“, bzw. den Subjekten auszugehen bzw. ist dieser Strang zumindest unverzichtbar.
    Und da sagt mir die philososophische, politische, humanwissenschaftliche und lebensweltliche Erfahrung, daß es in demokratietheoretischer wie -praktischer Hinsicht vermutlich mind. 2 Gruppen von Menschen gibt, wovon nur eine die Implikationen m.o.w. demokratischer Verhältnisse im wesentlichen trifft, und die im genannten Artikel m. E. schon sehr gut skizziert wird.

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