Zur (Selbst-)Autorisierung von Pouvoirs Constituants und Politischer Theorie – Replik auf Luise Müller

Luise Müller hat vor zwei Wochen in unserer Reihe „ZPTh-Debatte“ einen Kommentar zu dem jüngst im Sonderheft „Internationale Politische Theorie“ der Zeitschrift für Politische Theorie erschienen Text „Konstitutierende Autorität. Ein Grundbegriff für die Internationale Politische Theorie“ (bei uns frei als PDF erhältlich) veröffentlicht. Heute replizieren die drei Autoren des Beitrags: Peter Niesen, Svenja Ahlhaus und Markus Patberg. Viel Spaß beim Lesen und Mitdiskutieren.

 

Zur (Selbst-)Autorisierung von Pouvoirs Constituants und Politischer Theorie

Luise Müller rekonstruiert treffsicher unseren Ansatz konstituierender Autorität und identifiziert neuralgische Punkte für die weitere Ausarbeitung. Sie konfrontiert uns mit kritischen Nachfragen zu den normativen Grundlagen konstituierender Autorität sowie zum methodischen Selbstverständnis der Internationalen Politischen Theorie (IPT).

Herrschaft setzt man nicht ungestraft

Indem sie eine Reihe wichtiger Fragen nach den Akteuren und den Modi der legitimen Ausübung konstituierender Autorität stellt, reiteriert Luise Müller das klassische Problem, woher der pouvoir constituant seine Autorisierung bezieht: Wer sind die Subjekte verfassunggebender Gewalt und auf welche Weise dürfen sie sich zur Geltung bringen? Einerseits droht ein infiniter Regress, wenn derlei Fragen wiederum dem demokratischen Prozess überantwortet werden, andererseits deutet eine normativ-theoretische Festlegung genau in jene Richtung philosophischer Expertokratie, die wir in unserem Beitrag kritisieren. Aus unserer Sicht kann die IPT auf dieses Dilemma aussichtsreich reagieren, indem sie sich existierenden Herrschaftskonstellationen und Gründungspraktiken in rekonstruktiver Absicht zuwendet.

Unser Interesse an der Kategorie des pouvoir constituant richtet sich in erster Linie gegen die zunehmende Reorganisation öffentlicher Gewalt auf der Ebene jenseits des Staates, die insofern undemokratisch verläuft, als sie unter der Kontrolle verfasster Gewalten steht, die ihre Operationsweise eigenmächtig ändern. Die angestrebte Pointe liegt darin, diese vorgefundene Praxis suprastaatlicher Verfassungspolitik an Standards politischer Selbstbestimmung auszurichten. Eine Kernidee dabei ist, dass sich die Subjekte konstituierender Autorität mittels rationaler Rekonstruktionen ermitteln lassen, die der normativen Logik etablierter Ordnungen auf den Grund gehen. Ein Beispiel ist die im Artikel bereits angesprochene Herleitung des pouvoir constituant mixte der Europäischen Union. Die Unionsverträge werden von konstituierten Gewalten, den Regierungen der Mitgliedstaaten, geschlossen, erzeugen aber spätestens durch die Institutionalisierung des Europäischen Parlaments nicht nur eine begrenzt autorisierte Wählerschaft, sondern ein gesamteuropäisches, für die weitere Entwicklung der EU maßgebliches Legitimationssubjekt. Aber auch für andere Transformationen internationalen Regierens ist charakteristisch, dass ihre Ergebnisse, wie sich in Anlehnung an Friedrich Müller und Hauke Brunkhorst behaupten lässt, gleichsam „zurückschlagen“. Neue Formen der Herrschaft lassen sich nicht ungestraft setzen, weil jeder solche Akt implizit neue pouvoirs constituants hervorbringt.

Auch die normativen Standards für die legitime Ausübung verfassunggebender Gewalt müssen nicht in abstracto entwickelt werden. Vielmehr kann man den Versuch unternehmen, sie der Praxis demokratischer Verfassungspolitik abzulesen, indem man mit Blick auf reale Verfassunggebungen fragt, auf welche Voraussetzungen sich die Beteiligten implizit eingelassen haben. Dieser Ansatz ist prozedural, allerdings in einem weiten Sinn, da er sich, im Gegensatz zu plebiszitären Deutungen des pouvoir constituant, sowohl zu den legitimen Akteuren als auch zu erforderlichen Modi der Transformation äußern kann. Damit geht einher, dass wir legitime Verfassungspolitik, sei es im Modus der Gründung oder der Revision, in der Tat als notwendige, nicht als hinreichende Bedingung für die umfassende Anerkennungswürdigkeit der resultierenden politischen Ordnungen verstehen. Dass diese berechtigterweise Gegenstand einer substantiellen Kritik werden können, die die „Qualität des ‚Outcomes‘“ bemängelt, soll damit nicht geleugnet werden. Wer über Autorität verfügt, ergibt sich aber allein aus dem Typ politischer Herrschaft.

Ob es „Autorität überhaupt geben muss“

Beim Problem der Gründung von demoi „von unten“ setzen unsere Überlegungen ebenfalls bei existierenden Formen politischer Praxis an. Gemeint sind nicht vorrangig außer-institutionelle Prozesse, sondern Vorgänge der Transformation politischer Mitgliedschaft, die von den Strukturen demokratischer Rechtsstaaten ausgehen und mithin Anleihen bei deren Legitimitätsressourcen nehmen können. Dabei leitet sich die Gestalt neuer demoi wie gesagt aus dem avisierten Ordnungstyp ab. Allerdings lassen sich mit dieser Lösung wohl nicht die Zweifel Luise Müllers ausräumen, die sich auf ex nihilo-Gründungen richten. Schließlich steht einem das rekonstruktive Vorgehen nicht offen, wenn es um die Etablierung von Ordnungsformen geht, für die es noch keine historischen Vorbilder gibt. In der von uns entwickelten Form gibt der Begriff der konstituierenden Autorität tatsächlich (noch) keine erschöpfende Antwort auf die Frage, ob und wenn ja auf welche Weise sich politische publics aus Individuen oder Kollektiven spontan bilden und auf legitime Weise als pouvoir constituant agieren können.

Ob es konstituierende „Autorität überhaupt geben muss“, und nicht vielmehr keine, folgt in unserem Ansatz einerseits, in reaktiver Perspektive, als Reflex auf die Herausbildung und Existenz staatlicher oder suprastaatlicher Herrschaft. Wo Herrschaft ist, werden pouvoirs constituants erzeugt, denen die Gestaltung der politischen Ordnung zusteht. Damit verbindet sich aber keine Aussage über die Wünschbarkeit von Herrschaft und Autorität, oder eine wie auch immer geartete Ablehnung herrschafts- und autoritätsfreier Räume. Andererseits kann konstituierende Autorität sich auch ursprünglich-konstruktiv zur Geltung bringen, ohne dass damit aus unserer Sicht eine Rechtfertigungspflicht für die Existenz einer auf diese Weise etablierten Herrschaft verbunden wäre. Ob konstituierende Autorität in einem solchen Fall überhaupt ausgeübt werden soll oder darf, kann nicht unter dem Vorbehalt stehen, sich gegenüber einem naturrechtlichen Freiheitsanspruch verantworten zu müssen, sondern folgt aus der selbstautorisierenden Quelle politischer Selbstbestimmung.

Zur Methode des „democratic underlabouring“

In unserer etwas groben Naturrechtspolemik haben wir der IPT das proletarische Rollenideal des democratic underlabourer empfohlen. Für ihn oder sie ist kennzeichnend, dass politische Theorie nicht auf direktem Wege, sondern allein in ihrer Einbettung in Verfahren demokratischer Willensbildung Wirksamkeit anstrebt. Die Unterscheidung zwischen direktem und verfahrensvermitteltem Einfluss könnte auch für den schwach institutionalisierten globalen Bereich von Bedeutung sein; ein cosmopolitan underlabouring soll aber die bestehenden demokratischen Kommunikationsformen und Adressaten nicht reifizieren. Unser Ansatz ist eine Typologie von Tätigkeiten schuldig geblieben, die als underlabouring gelten könnten. Im Unterschied zu Adam Swift und Stuart White, die die Figur bei Locke aufgegriffen und in die Methodendiskussion eingeführt haben, haben wir uns, wie Luise Müller zeigt, auf die ‚aufklärende‘ Funktion beschränkt. Abgesehen haben wir hingegen von der bei Swift und White vorgesehenen weiteren Rolle, in der die politische Theorie ‚substantielle‘ Werte oder Kombinationen von Werten (neben der bei uns natürlich vorausgesetzten Bedeutung demokratischer Selbstbestimmung) in die Diskussion einführt. Was aber soll daran problematisch sein, wenn der Unterschied zwischen philosophischer Richtigkeit und politischer Legitimität allen Beteiligten klar ist und die politische Theoretikerin sich als „Teilnehmerin des politischen Diskurses unter Gleichen“ versteht? Unsere Vorbehalte lassen sich mit einem in der Frankfurter Rundschau erschienenen Beitrag zur gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte illustrieren, der bis in den Wortlaut hinein dem weitergehenden Programm von Swift und White zu entsprechen scheint.

„Es gibt in der Flüchtlingsdebatte offenbar verschiedene Werte, die … allesamt relevant sind: der Erhalt unseres Sozialstaates, die innere Sicherheit, Fragen der kulturellen Identität, aber eben auch ganz wesentlich unsere Hilfepflichten und möglicherweise Wiedergutmachungspflichten gegenüber schutzlosen und notleidenden Flüchtlingen. Philosophen müssen klären, wie diese Werte im Konfliktfall gegeneinander zu gewichten sind. Und sie müssen dies mit kühlem Kopf, den besten Argumenten und einer großen Offenheit für die Fakten tun“

Hier wird die Öffentlichkeit nicht nur darüber aufgeklärt, wie beispielsweise Sicherheitsargumente im Gegensatz zur Beanspruchung von Rechten funktionieren, oder wie man die Adressaten von Wiedergutmachungspflichten von den Adressaten von Hilfspflichten unterscheidet. Vielmehr wird die vielstimmige demokratische Debatte stellvertretend innertheoretisch geführt, weil es im Konfliktfall eine zu klärende Weise gibt, wie Werte gegeneinander abzuwägen sind – in den Worten von Swift und White: „which balance between competing values [is] the right one for them to be pursuing in their policy choices“. Der beste Werte-Mix wird „offeriert“ (Swift/White), aber nicht als Stimme im Diskurs, sondern als vorweggenommenes Kriterium für die Richtigkeit des diskursiven Ergebnisses. Mit underlabouring im Lockeschen Sinn, bei dem das Unterholz weggeräumt wird, um den eigentlichen Autoritäten den Weg frei zu machen, hat das wenig zu tun.

 

Peter Niesen ist Professor für Politische Theorie an der Universität Hamburg. Jüngst erschienen: „Der Pouvoir Constituant Mixte als Theorie der Föderation“, in Eva Marlene Hausteiner (Hg.), Föderalismen. Baden-Baden 2016.

Svenja Ahlhaus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Politische Theorie der Universität Hamburg. In ihrem Dissertationsprojekt untersucht sie demokratietheoretische Vorschläge zur legitimen Rekonstituierung der Grenzen politischer Gemeinschaften.

Markus Patberg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politische Theorie der Universität Hamburg, wo er Anfang des Jahres seine Dissertation zum Thema „Usurpation und Autorisierung. Konstituierende Gewalt im globalen Zeitalter“ eingereicht hat.

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