Wiedergelesen zum 60. Geburtstag: Flammende Worte, brennende Heime. Zur Aktualität von Judith Butlers »Haß spricht«

Wiedergelesen-Beitrag: Judith Butler: Excitable Speech. A Politics of the Performative. New York, London: Routledge 1997 (dt.: Haß spricht. Zur Politik des Performativen. Berlin: Berlin-Verlag 1998/Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2006).

Sollen rassistische Kommentare im Internet gelöscht werden? Soll man die Neuauflage von Hitlers Mein Kampf unterbinden? Soll die AfD aus den Debatten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ausgeschlossen werden? Es gibt einen guten Grund, alle diese Fragen mit ja zu beantworten: Hassrede führt zu Gewalt. Sie verletzt die Angesprochen, und zwar nicht nur psychisch, sondern früher oder später auch physisch. Wie Justizminister Heiko Maas sagte: „Verbalradikalismus ist immer auch die Vorstufe zu körperlicher Gewalt.“ Die flammenden Worte besorgter Bürger und Politiker führen letztlich zu den brennenden Heimen, von denen wir in letzter Zeit viel zu viele gesehen haben. Darum endet hier die Redefreiheit. – Diese Argumentation ist verständlich. Doch sie richtet mehr Schaden an, als sie hilft.

Diese Auffassung hat Judith Butler in ihrem Klassiker Haß spricht vertreten. Heute, am 24. Februar 2016, begeht sie ihren 60. Geburtstag. Mit ihrem Buch ergriff sie das Wort in einer amerikanischen Debatte um die Redefreiheit. Sie diskutierte ihr Plädoyer an drei pikanten Themen durch: am Fall des brennenden Kreuzes im Garten einer afroamerikanischen Familie; an der Debatte, ob Pornografie verboten werden soll; und schließlich am Umgang des Militärs mit homosexuellen Coming-Outs. Es geht um folgende Frage: Ist der Sprechakt des brennenden Kreuzes, der Pornographie, der Homosexuellen ein direkter Angriff auf die angesprochenen Personen – und muss daher verboten und bestraft werden? Butler verneint beide Aspekte dieser Frage. Damit wendet sie sich gegen ihre konservativen Kontrahenten (wie den kürzlich verstorben Supreme Court Richter Antonin Scalia) und gegen eine linke Politik, die Schutz beim Staat sucht.


Politik der Performativität I: Alle sprechen, die Bedrohten schweigen

Für ihre Analyse greift Butler auf Theorien der Performativität zurück. Dabei geht es ihr darum, einen zentralen Irrtum zu widerlegen: dass es so etwas wie per se illokutionäre Sprechakte gibt. Damit sind solche Sprechakte gemeint, in denen etwas sagen automatisch etwas tun heißt. Typische Beispiele dafür sind das Ja-Wort bei der Heirat, der Urteilsspruch des Richters oder die Namensgebung. Mit all diesem Sprechen wird automatisch eine soziale Tatsache hervorgebracht. Genau hiervon gehen laut Butler auch alle aus, die die Redefreiheit beschränken wollen: Die flammenden Worte sind zugleich brennende Taten. Sie geben unmittelbar bekannt, das Gesagte auch zu vollziehen: die angespro­chenen Menschen zu verbrennen, Homosexualität auszuüben, Frauen durch die Darstellung in Pornografie immer sozial herabzuwürdigen.

Damit begehen alle Befürworter aber einen folgenschweren Fehler, so Butler: Erstens schreibe man den Angreifern eine Handlungsmacht zu, die sie nicht haben. Es scheint, dass die Rassisten mit ihren flammenden Worten und brennenden Kreuzen unmittelbar und ohne Ausweg die Subjekte verletzen. Wenn jemand derart absolut effizient handelt, ist er/sie in einer Position der Souveränität, in der das Gegenüber keine andere Wahl hat, als sich zu fügen. Indem wir von illokutionären Sprechakten ausgehen, gehen wir von der absoluten Verfügungsgewalt der Angreifer über die Angegriffenen aus. Damit nehmen wir ihnen die Chance, sich zu verteidigen – sie sind hilflose und stumme Opfer.

Die ‚linken Gegenspielerinnen‘ von Butler – Catharine MacKinnon und Mari Matsuda – wenden sich nun an den Staat, damit er die Rechte der bedrohten Subjekte schützt und bestimmte Sprechhandlungen verbietet. Für Butler steht aber hinter der Logik souveräner Sprechakte gerade die juristische Denkweise des Staates. Diese sei stets auf der Suche nach dem einen Urheber, der für seine Handlung verantwortlich gemacht werden kann. Die Sprache kommt vom Sprecher und findet in ihm seinen letzten Grund. Wenn man den Staat als Retter und Beschützer anruft, verschiebt sich nur der Sprecher vom souveränen Angreifer zum souveränen Staat. Damit verlängere man die Ohnmacht der Subjekte.

Der zweite Punkt sei aber, dass der Staat nun seinerseits in die Produktion von Hate Speech verwickelt ist. Denn er müsse die Kategorien festlegen, nach denen er die Sprache zensiert. Dafür müsse er den Diskurs fortsetzen, den er unterbinden will: In Gesetzen, Debatten, Gerichts­ent­scheidungen muss er die Kategorien und Gründe benennen, nach denen er zensiert. Zensur sei also keineswegs Schweigen, sondern ungemein produktiv. Sie bestätige die Angreifer in ihrer Handlungsmacht, während sie den angegriffenen Subjekten nicht nur ihre Ohnmacht attestiert, sondern auch ihre Degradierung fortschreibt.

Dies könne drittens am Ende politisch instrumentalisiert und gegen Minderheiten gewendet werden. Dies zeigt Butler am Fall der Homosexualität im Militär, bei dem die Situation umgekehrt war: Hier war der/die Homosexuelle in der Sprecherposition. Sein Coming-Out wurde von Staat und Militär illokutionär als eine unmittelbare Ankündigung seiner homosexuellen ‚Tat‘ gelesen. Schon dies war nun ausreichend, um das Sprechen über Homosexualität zu verbieten. In gleichem Maße konnte man im ‚offenkundig beleidigenden‘ Fall der Pornografie rigoros gegen alle Formen graphischer Darstellung von Sex vorgehen. Das Phantasma illokutionärer Sprechakte sei, so Butler, zum Vehikel der Konservativen geworden, um im Namen der guten, alten Ordnung unliebsame Äußerungen zum Schweigen zu bringen – und gleichzeitig das Phantasma in der Hate Speech des Staates am Leben zu halten. Paradoxerweise hatte der bekanntlich konservative Richter Scalia im benannten Supreme-Court-Fall zugleich das brennende Kreuz zum Teil freier Rede gemacht: Es konstatiere nur eine – wenn auch umstrittene – Aussage.

Wenn man Butlers Argumentation folgen will, wird etwas von dieser Paradoxie auch in der Nachbesprechung des Angriffs auf einen Bus mit Geflüchteten im Erzgebirgsörtchen Clausnitz deutlich. So betont Innenminister de Maizière: „In Deutschland darf jeder seine Ängste und Sorgen äußern – das gilt auch für politische Meinungen, die einem nicht gefallen.“ Es gäbe aber „eine Schwelle des Anstands und des Rechts, die nicht überschritten werden darf“. Solange es also laut de Maizière bei bloßen Aussagen bleibt, sind auch sehr fragliche Positionen zulässig – wie weit genau diese Anständigkeit rassistischer Aussagen reicht, lässt sich aus der Aussage de Maizières nicht schließen. Klar ist nur, unmittelbare Gewalt oder die Behinderung der Staatsgewalt (z.B. bei Löscharbeiten) sind ausgeschlossen.

Andersherum haben der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann und der Sprecher der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt für die unmittelbare Wirkung der Rede plädiert. Dabei haben sie aber Sprecher und Angesprochene vertauscht: In ihren Stellungnahmen zum Polizeieinsatz betonen sie, dass ein kleiner Junge den Mittelfinger und andere im Bus Hals-ab-Gesten gezeigt hätten. Aufgrund dieser ‚massiven Provokation‘ der Demonstranten hätte die Situation eskalieren können, was die Räumung des Busses rechtfertige. Wie auch immer man den Einsatz letztlich einschätzt, wird in der Rhetorik doch eines deutlich: Ähnlich wie in Butlers Beispiel zur Homosexualität wird hier der Urheber in der Minderheit ausgemacht und sein (non-verbaler) Sprechakt als illokutionär, als unmittelbar provozierend gewertet. Dies dient den beiden Polizisten dazu, den Einsatz der staatlichen Zwangsgewalt zu legitimieren.


Politik der Performativität II: Die Handlungsmacht des Subjekts

Gegen diese für Butler willkürliche Ausnutzung der staatlichen Handlungsmacht hilft nur eines: einzusehen, dass es keine per se illokutionäre Akte gibt. Alle Akte sind zunächst perlokutionär. Im Gegensatz zu den automatisch wirksamen illokutionären Akten sind perlokutionäre Akte solche, die auf eine Kette von Wirkungen (Gefühlen, Gedanken) abzielen, diese aber keineswegs sicher erreichen.

Butler nimmt diese Unterscheidung von John L. Austins berühmter Vorlesung How to do things with words auf und betont einen Punkt seiner Theorie, der fast immer überlesen wird: Austin muss nämlich einsehen, dass die von ihm aufgemachte Unterscheidung nicht haltbar ist. Illokutionäre Akte erscheinen, so Austin, nur als zwingend, weil unsere Gewohnheiten uns daran glauben lassen, dass auf A immer B folgen muss. Illokutionäre Akte sind nichts Anderes als zur Konvention gewordene und oft in Institutionen gegossene perlokutionäre Akte – und sie können daher ebenso scheitern.

Diese Hinweise auf die Konventionalität wirksamer Akte und die Möglichkeit des Scheiterns nimmt Butler für ihre Sprechakttheorie auf. Sie geht davon aus, dass Sprechakte ihre Wirkung nur aus der Wiederholung gewinnen (Iteration). Indem frühere Sprechakte in einem ähnlichen Kontext zitiert werden, lagert sich sukzessive eine dominante Bedeutung ab (Sedimentation), die dann politisch gebraucht werden kann. Das Subjekt schöpft seine Handlungsmacht also nicht aus sich selbst, sondern aus dem historischen Rückraum der Sprache. Von diesem ist es abhängig und daher nie souverän.

Diese Abhängigkeit kommt für Butler exemplarisch in der Anrufung des Subjekts zum Vorschein: Um als Subjekt in die Welt zu treten, muss es erst von jemand anderem angerufen werden. Diesem Subjekt eröffnet sich nun aber eine Möglichkeit: Es kann auf Anrufungen reagieren oder eben nicht, es kann aber vor allem Zitate aus einem alten Kontext nehmen und ihnen einen neuen Kontext aufpropfen, sie in einem neuen Zusammenhang zitieren. Gerade so können Sprechakte misslingen, weil der Sprecher nie weiß, ob das Gesprochene auch ankommt. Dass der Sprechakt gelingt, ist auch in hohem Maße vom Angesprochenen abhängig. Gibt man also die illokutionäre Vorstellung auf, dass jeder Sprechakt qua Sprecher gelingt, öffnet das Misslingen den Raum für die Transformation von Bedeutungen. Die Handlungsmacht des Subjekts entsteht laut Butler also gerade, wenn man die Idee der Souveränität mit ihren illokutionären Sprechakten aufgibt.

Die prinzipielle Offenheit der Zitation begründet für Butler aber auch den Anspruch an jeden Einzelnen, Sprache verantwortlich zu gebrauchen. Darüber hinaus kann sich das angefeindete Subjekt womöglich die ‚feindlichen‘ Begriffe sogar aneignen und somit unschädlich machen. Kunst und Literatur wie Rap sind für Butler die Paradebeispiele für diese Re-Kontextualisierung. Butler ist natürlich klar, dass der schmerzliche Kontext damit nicht einfach verschwindet – es bleibt ja eine Wiederholung dessen, aber eben eine Wiederholung mit Veränderungspotenzial.


Widerspruch: Vom Sprechen über den Staat

Dennoch fügt auch Butler immer wieder den knappen Satz ein, dass sie nicht gänzlich dagegen sei, bestimmte Äußerungen zu unterbinden und rechtlich zu ahnden. So würde sie vermutlich – auch wenn sie dies nicht explizit sagt – ein brennendes Kreuz im Vorgarten nicht unter die Redefreiheit rechnen, weil der rassistische und mörderische historische Kontext eine Aneignung so extrem schwierig machen. Eine Begründung für die Grenze der Redefreiheit liefert sie allerdings nicht. Ihre kritische Analyse kann keine konstruktive Antwort auf die Frage geben, wo und wie der Staat eingreifen darf.

Dies liegt auch daran, dass Butler selbst den Staat als einen souveränen Akteur darstellt. Obwohl sie gerade gegen das Phantasma der Souveränität in den Köpfen der Menschen ankämpfen will, ist der Staat mit seinen juridischen Mechanismen für sie doch der Inbegriff des souverän Handelnden. Dies mag angesichts seines Zwangsmonopols berechtigt sein, übersieht jedoch zumindest zwei Dinge: Erstens ist der Staat kein Monolith. Vielmehr ist auch er von einer Vielstimmigkeit innerer Sprecher geprägt, die sich tatsächlich und ohne geheimen kollektiven Plan widersprechen können. Man müsste dies in eine rhetorische Analyse einbeziehen und strategisch durchdenken.

Zum anderen fokussiert Butler bei der Rede vom Staat fast immer auf Gerichte und Exekutive. Damit wird freilich die juridische Dimension des Staates verkürzt. Butler reduziert den Staat hier auf seine zensierende, sanktionierende Funktion. Staatliches Handeln umfasst aber vielmehr auch die Ermöglichung von Beteiligung. Auch diese wäre in eine rhetorische Analyse einzubeziehen. Politisch bestünde die Chance, die Pluralisierung von Öffentlichkeiten zur staatlichen Aufgabe zu machen. Damit könnte man zumindest die strategischen Optionen für die Transformation von Norm und Recht vervielfachen. Diese Autorfunktion der Bürger*innen mag man zwar als eine Fiktion belächeln und ihr völlig zurecht ihre Unzulänglichkeiten entgegenhalten. Zu einem gewissen Grad dürfte die politische Ermattung aber selbst ein performativer Effekt sozialer Selbstbeschreibungen sein.


Die Macht der Rhetorik: politisch und analytisch

Gegen diesen Verlust von Handlungsmacht wendet sich auch Butlers Buch. Haß spricht ist ein starkes Plädoyer für eine möglichst weite Redefreiheit. Dies erfolgt aus der Überzeugung, dass die Mächtigen auch in der Zensur Wege finden, ihre Position zu vertreten. Nur wenn der Möglichkeitsraum weit offengehalten wird, haben auch Minoritäten eine Chance gehört zu werden. Vor allem drückt Butlers Plädoyer aber das Vertrauen darauf aus, dass eine Pluralität von Positionen die beste Garantie für eine funktionierende Demokratie ist – und die beste Chance, die man im Umgang mit verletzenden Reden und Taten hat. So sehr also rassistische Rede eine Gefahr darstellt, so sehr müsse man sie doch zulassen, um den Menschen eine Chance zu geben, sich gegen diese Positionen zu stellen und damit selbst zum handelnden Subjekt zu machen – ohne dies auf einen vermeintlich neutralen Staat abzuwälzen. Man könnte auch sagen: Die AfD muss in Talkshows und TV- Duellen ihre Position vertreten können, aber gleichermaßen sollten Geflüchtete zu Wort kommen.

Butlers Plädoyer für multiple, unsanktionierte Öffentlichkeiten ist in erster Linie eine Absage an das universal-liberale Modell, die Öffentlichkeit einzuhegen: Hier wird legitimes Sprechen dadurch begrenzt, dass nur eine bestimmte Art und Weise des Sprechens zulässig ist. Typisch für dieses Modell ist, dass Sprechen möglichst denotiert erfolgen soll. Alle Konnotationen werden verbannt, um am Ende zu einem reinen, rationalen Argument zu gelangen, das von strategischen Absichten gereinigt und nur auf das universelle Gute bezogen ist. Der historische Prototyp dieses rational-liberalen Modells ist Jeremy Bentham. Butler hingegen bezieht sich auf Jürgen Habermas.

Während sie die Fallstricke dieses Modells herausarbeitet, macht sie zugleich ein starkes Plädoyer für die Rhetorizität des Politischen. Analytisch gilt: Wer politisches (Sprech-)Handeln nicht nur auf der Ebene der Logik, sondern auch auf der Ebene von Stilmitteln und Ethos untersucht, erhält ein vollständigeres Bild. Politisch stellt es den Modus der Diskussion von Moral auf Strategie um. Man kann, so Butler, der Instrumentalität des Sprechens nicht entgehen. Versucht man es doch, läuft es auf eine Zensur hinaus, in der der Zensor gewollt oder ungewollt seine Kategorien zur universellen Moral erhebt. Erkennt man hingegen die Rhetorizität des Politischen an, kann man mit ihr Strategien entwickeln, um Ausschlüsse und nicht-intendierte Konsequenzen aufzuzeigen und zu bearbeiten. Dieses Plädoyer für die Rhetorik als politische und als politikwissenschaftliche Kategorie ist konzeptionell sicher der wichtigste, wenn auch vielfach ungehörte Beitrag von Haß spricht.

2 Kommentare zu “Wiedergelesen zum 60. Geburtstag: Flammende Worte, brennende Heime. Zur Aktualität von Judith Butlers »Haß spricht«

  1. Vielen Dank für diesen sehr lesenswerten Beitrag. Das Argument für die unsanktionierte Öffentlichkeit finde ich schlüssig. Dieses schöne Ideal scheitert aber gerade im AfD Beispiel empirisch, weil die Geflüchteten doch eben seit Anfang der massenhaften hate speech systematisch unsichtbar bleiben. Dadurch kann sich die hate speech durchsetzen und entfaltet Machtwirkungen, die sich schließlich materiell in der politischen Entscheidung umsetzen, die Grenzen zu schließen und damit tausende Menschen einer lebensbedrohlichen Situation auszusetzen. Wenn hate speech politisch so erfolgreich ist, dass sie am Ende in souveräner Gewalt mündet, ist sie aus humanitären Gründen in einem auf normativen Prinzipien verpflichteten Staat zu sanktionieren, finde ich. Butlers Argumentation setzt implizit den Schutz des Leben der Angegriffenen voraus, da diese sich nur dann als Subjekte wehren können, wenn die hate speech keine tödlichen Machtwirkungen entfaltet. Nachdem zum Zeitpunkt dieses Kommentars bereits die ersten Geflüchteten bei dem Versuch gestorben sind, die geschlossene griechisch-mazedonische Grenze zu überwinden, ist dies nicht mehr gegeben.

  2. Ausgezeichneter Beitrag, auch nach 5 Jahren. Besonders auch deswegen, weil das Überschießende der Souveränitätskritik JBs und die unterkomplexe Darstellung des Rechtswesens klar gesehen und kritisiert werden.

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