theorieblog.de | Bürgerschaft, Fremdheit und Territorien (und: willkommen im Team, Anna Meine!)

22. Dezember 2015, Meine

Wir freuen uns, ein neues Mitglied in die Reihen unserer Redaktion aufnehmen zu dürfen! Anna Meine ist akademische Mitarbeiterin an der Professur für Politische Theorie, Philosophie und Ideengeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Sie arbeitet vor allem zu Legitimität, Demokratie und Bürgerschaft jenseits des Staates. In ihrer Dissertation fragt sie nach Möglichkeiten und Grenzen mehrfacher demokratischer Mitgliedschaft im transnationalen Mehrebenensystem. Anna läutet ihre Mitarbeit mit einem Debattenbeitrag zur Bedeutung territorialer Grenzen im Anschluss an Linda Bosniaks The Citizen and the Alien ein. Herzlich Willkommen, Anna!

Welchen Zielen dienen Grenzzäune? Was unterscheidet Registrierungszentren von Transitzonen? Was spricht für oder gegen die Befestigung der europäischen Außengrenze? Bürgerschaft scheint ein fernes Ideal, um diese Fragen zu diskutieren. Doch aktuelle Bürgerschaftsdebatten und insbesondere die Perspektive der Nicht-Bürger_innen ermöglichen einen Blick auf die Grenzen politischer Ordnungen, der hilft, unterschiedliche Verständnisse von Territorien zu erkennen und einzuordnen. Gerade die Vorstellung von Territorien als legitimen Orten bestehender Kollektive ist dabei jedoch nicht mehr haltbar.

Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen sind Linda Bosniaks Analysen der Spannung zwischen Inklusion und Exklusion in verfassungsrechtlichen Debatten in den USA, aber auch in politik-theoretischen Diskussionen (Bosniak 2006). Es ist gerade die Perspektive der Nicht-Bürger_innen, der Fremden, anhand derer Bosniak aufzeigt, dass Staatsbürgerschaft als inklusives und emanzipatorisches Ideal immer auch ausschließt, dass sie im Kern gespalten ist (3). Bosniak selbst konzentriert sich auf die Frage, wie territoriale, politische und soziale Grenzen von Bürgerschaft zusammenspielen, sich überlagern und verstärken. Sie fragt danach, was Bürgerschaft ist, wo Bürgerschaft stattfindet, vor allem aber wer Bürger_in ist bzw. sein soll (17), und setzt sich für eine Bürgerschaft der Fremden ein (79). Ich greife im Folgenden die Frage danach auf, wo Bürgerschaft stattfindet, und diskutiere die Bedeutung von Territorien. Obwohl Bosniak selbst diese Frage nur mittelbar thematisiert, legt ihre Analyse unterschiedliche Verständnisse, Funktionen und Begründungen von Territorien offen.

Außen hart und innen weich (hard-on-the-outside, soft-on-the inside), so charakterisiert Bosniak das vorherrschende Ideal von Bürgerschaft (99). Territoriale Grenzen signalisieren eine Abgrenzung nach außen und umfassen zugleich den Bereich, in dem Bürgerschaft inklusiv wirken soll. Bemerkenswert ist diese Konzeption, weil sie eine Strategie darstellt, um mit der Spannung zwischen inkludierenden und exkludierenden Normen von Bürgerschaft umzugehen. Exklusion gilt gegenüber dem territorialen Außen, im territorialen Inneren aber soll Inklusion vorherrschen (124f). Treten geographische und mitgliedschaftliche Grenzen jedoch auseinander, weil Bürgerschaft über Ansässigkeit hinaus an weitere Bedingungen geknüpft wird, folgt die Grenze dauerhaft ansässigen Nicht-Bürger_innen und insbesondere irregulären Migrant_innen ins Innere des Territoriums. So entsteht der hybride Status territorial Ansässiger, aber politisch Ausgeschlossener (9, 34ff, 123ff).

Mithilfe dieses Blickes auf unterschiedliche Grenzen von Bürgerschaft lassen sich mindestens drei Verständnisse von Territorien unterscheiden.

Erstens gelten Territorien als Behälterräume. Geographische Grenzen trennen sie von einem Außen und umfassen einen Innenraum gleichmäßiger Rechtsgeltung (50, 56, 111; s.a. Schroer 2012). Für die Ereignisse im Inneren bilden Territorien den Hintergrund. Nach außen jedoch bilden ihre Grenzen ein Instrument, um, so die Idee, ohne Ansehen der betroffenen Personen zwischen den Anwendungsbereichen inklusiver oder exklusiver Normen unterscheiden zu können.

Dieses Verständnis stützt sich, zweitens, in doppelter Hinsicht auf Sozialraum-Konzeptionen von Territorien (s.a. Löw 2001). Territorien werden zum einen durch Beziehungen zwischen Individuen und politischen Institutionen, zum anderen durch interpersonale Beziehungen zwischen Ansässigen konstituiert – und legitimiert. Die Idee, alle Ansässigen in den Kreis der Bürger_innen aufzunehmen, zielt nicht nur darauf, dass Mitgliedschaftsgrenzen mit geographischen Grenzen übereinstimmen. Ziel ist vor allem, dass der Sozialraum, der durch ihre Beziehungen untereinander und zu den politischen Institutionen entsteht, im Territorium Ausdruck findet.

Ein drittes Verständnis klingt bei Bosniak im sogenannten ‚Privileg der Präsenz‘ an, das nur diejenigen genießen, deren Anwesenheit bzw. ‚Hiersein‘ anerkannt ist (136ff). Hier geht es nicht um einen sozialen Raum der Interaktion. Ein Territorium wird vielmehr als Ort verstanden, an dem ein bestimmtes politisches Kollektiv an seinem Platz ist, für das es als Standfläche in der Welt dient, dem es Orientierung gibt (s.a. Waldenfels 2009). Diejenigen, die zwar räumlich anwesend sind, aber deren Anwesenheit nicht als legitim anerkannt ist, sind eben nicht an ‚ihrem’ Ort und auch nicht Teil des Kollektivs.

Das Überschreiten territorialer Grenzen erhält damit unterschiedliche Bedeutungen. Es ist der Eintritt in einen Raum, in dem bindendes Recht gilt und schützt. Zugleich gehen Migrant_innen neue soziale Beziehungen ein, die ebenfalls Ansprüche auf politische Inklusion begründen können. Vorschläge wie der der Transitzonen begrenzen diese Schritte in mehrfacher Hinsicht. Nicht nur hinterfragen sie die gleichmäßige Rechtsgeltung innerhalb des Territoriums, weil innerhalb geographischer Grenzen extraterritoriale Räume entstehen. Sie behindern zugleich den Aufbau sozialer Beziehungen und unterlaufen die Anerkennung der Präsenz von Migrant_innen in der politischen Ordnung.

Bosniaks Diskussion von Bürgerschaft macht diese Verständnisse von Territorien aber nicht nur sichtbar. Gerade im hybriden Status ansässiger Nicht-Bürger_innen deuten sich das Zusammenspiel, aber auch Spannungen zwischen den unterschiedlichen Lesarten an.

Treten territoriale und bürgerliche Grenzen auseinander, schwindet die Kongruenz zwischen sozialen Räumen, die durch Beziehungen zwischen Bürger_innen gebildet werden, und den geographischen Grenzen, die weiterhin den Geltungsbereich staatlicher Herrschaft markieren (99ff). Da die Sozialraumvorstellung Grundlage und Begründung für territoriale Behälterräume liefert, verlieren letztere, als Operationalisierung sozialer Räume, ihre Grundlage.

Vertreter_innen einer außen harten und innen weichen Konzeption von Bürgerschaft versuchen deshalb Kongruenz wiederherzustellen, hybride Formen von Fremdheit zu vermeiden und Behälterräume als Instrument zur Entscheidung über Inklusion und Exklusion zu erhalten. Sie versuchen, die unterschiedlichen bestehenden Grenzen und ihren konstruierten Charakter explizit zu machen und zwischen den Sozialraumverständnissen und der Behälterraum-Konzeption von Territorien zu vermitteln. Sie konzentrieren dazu unterschiedliche Grenzen am Rand des Territoriums und fordern im Inneren Inklusion ein (122ff). Für die gegenwärtigen Debatten heißt dies, unterschiedliche Grenzziehungen aufzuzeigen, um so zugleich Gestaltungsmöglichkeiten offenzulegen. Mit ihrem Betreten des Territoriums entstehen Beziehungen zwischen Migrant_innen und Bevölkerung, die durch Integrations- und Einbürgerungspolitik exklusiv oder eben inklusiv gestaltet werden.

Ortskonzeptionen von Territorien behindern diese Vermittlungsleistung. Während das Sozialraumverständnis sichtbar macht, dass Territorien konstruiert sind, wird dieser konstruierte Charakter im Verständnis eines Territoriums als des legitimen Ortes eines bestimmten Kollektivs verdeckt, gar negiert. Wirklich präsent ist nur, wer zu dem ansässigen Kollektiv gehört, das hier „richtig“ ist. Eine Ortskonzeption von Territorien, die die Veränderbarkeit von Grenzen infrage stellt, bleibt damit zwangsläufig ausschließend. Zäune sind ihre Ausdrucksmittel nach außen. Wie auch zusätzliche Grenzziehungen im Inneren, z.B. durch begrenzte Aufenthaltsrechte, dienen sie dazu, eine Veränderung der politischen Ordnung zu verhindern.

Zugleich können mit dem hier skizzierten Verständnis von Territorien auch im Inneren inklusive territoriale Behälterräume zur Debatte gestellt werden. Wo soziale Räume über territoriale Grenzen hinausreichen, wo sie den Blick für Beherrschungskontexte jenseits der Grenze behindern, wird die Vorstellung territorialer Behälterräume selbst hinterfragbar (125). Gerade mit Blick auf neue Formen demokratischer Ordnung bedarf es der Diskussion, ob politisch relevante Sozialräume sich weiterhin territorial einfangen lassen und ob territoriale Grenzen für Inklusion und Exklusion entscheidend sein sollen. Der aktuelle Vorschlag, die EU-Außengrenzen zu stärken und dort sogenannte Hotspots einzurichten, ist ein Versuch, geographische Grenzen selbst anzupassen – und doch zeigen täglich viele Beispiele, dass die sozialen Räume politischer Interdependenz weder auf Lampedusa noch auf Kos enden.


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