theorieblog.de | Piketty-Buchforum (3): Wozu sollen Steuern dienen?

23. Oktober 2014, Huhnholz

Um es vorwegzuschicken: Auch ich halte Pikettys Buch für einen Gewinn. Schon Anzahl und Namen seiner Kritiker sprechen für das Werk. Auch die enorme Kritik, die Piketty am „kindlichen“ Mathematismus der Ökonomen übt, um daraufhin ein Hohelied auf andere Sozialwissenschaften anzustimmen, schmeichelt. Kritisiert sei auch nicht, dass das ach so schwere Buch breit diskutiert wird, weil schon die ersten Seiten den Inhalt eines der „am meisten ungelesenen Bücher“ geschmeidig zusammenfassen.

Klärungsbedarf aber besteht, wenn nun auch solche Ökonomen neue Morgenluft für ihre Disziplin wittern, die, wie Werner Plumpe im Merkur, Piketty lesen und plötzlich auf moralisch machen. Plumpe beklagt, die „jüngste Rakete der Kapitalismuskritik“ bediene sich „obskurer Überlegungen“: „Phasen raschen Wachstums“ würden „zu Zeiten besonderer Ungerechtigkeit“ uminterpretiert, wohingegen „Kriege und ökonomische Katastrophen […] geradezu als Ausgleich erscheinen.“

Ähm, ja, hatten das nicht von Rosa Luxemburg bis Joseph Schumpeter schon ganz andere Kaliber behauptet? War nicht das der Vorwurf? Wiederholt Piketty nicht ausdrücklich dies: dass es die Vermögenseliten waren, deren „Versagen“ in den „Faschismus“ führte, woraufhin es „Kriege waren, die“ anschließend „tabula rasa“ mit jener extremen Ungleichheit machten, die nicht durch ein „Versagen“ des Marktes, sondern durch dessen Perfektion entstand? Die Fragen sind rhetorisch, denn: Ja, das behauptet Piketty und empfiehlt uns praktischerweise eine universelle Abhilfe: Steuern.

Natürlich erheischt der Ruf nach Steuern Beifall. Doch ist er im Fall Pikettys doppelt interessant. Erstens, weil die herkömmliche Fiskalstaatstheorie betont, Steuern seien ein Instrument der Kapitalsicherung. Und zweitens, weil das Problem, das Piketty beschreibt, ohne den Steuerstaat gar nicht entstanden wäre. Immerhin ist die Akkumulationsmöglichkeit von Kapital eine ökonomische Begleiterscheinung der liberaldemokratischen Steuerstaatsgeschichte und der ihr vorgängigen rechtsstaatlichen Eigentumsgarantie. Was mich an Pikettys „Kapital im 21. Jahrhundert“ daher stutzig macht, ist weniger seine so, oder so ähnlich häufig gehörte Diagnose. Es ist vielmehr die Kur.

 

Der Zauber Pikettys

Nach Lektüre von Pikettys Buch möchte ich die These diskutieren, dass Piketty entweder nicht recht weiß, was Steuern heute sind, und uns folglich Unmögliches verspricht. Oder aber, selbe These, andere Richtung, Piketty betreibt Begriffspolitik mit dem Ziel, sein Publikum vergessen zu machen, dass die Steuer in der modernen Staatslehre ein Instrument des demokratischen Privateigentumsschutzes ist.

Meine Unentschiedenheit zwischen beiden Optionen liegt erstens darin begründet, dass Piketty gekonnt im Vagen bleibt. Er verlässt sich sehr auf unplausibel historisierte Zahlen, umschifft aber alle offensichtlich regimepolitischen Klippen seines Untersuchungszeitraums. In umfänglichen Passagen zum Buchabschluss erläutert Piketty eine lehrbuchhafte Steuertypologie, nutzt sie aber nur dazu, progressive Steuersätze im Längsschnitt ausgesuchter Staaten zu vergleichen. Er verzichtet zu fragen, warum es in seiner Fallauswahl nur Demokratien sind, die überhaupt exorbitant besteuern können und ob folglich nur sie Adressatinnen seines Lösungsansatzes für das „r>g“-Problem sind. Pointierter gefragt: Was würde passieren, wenn Saudi-Arabien seine Scheichs besteuerte?

Nur durch dieses aufgesetzte Desinteresse an Regimeunterscheidungen kann ein zweites Manöver in Pikettys Steuerargumentation erfolgen. Sein Zahlenmaterial kann zwar nur für einige heutige Marktdemokratien nachweisen, dass diese selbstredend keine distributiv „gerechte“ Besteuerung leisten. Ausgerechnet diesen Negativbeispielen aber stellt Piketty dann Praktiken anderer „reicher“ Staaten als Supernegativbeispiele der Ungleichverteilung gegenüber: eben Saudi-Arabiens „Erdölrente“, Chinas „autoritäre Kapitalregulierung“ oder Russlands Präsidialkleptokratie. Ihnen gelte es, Pikettys Verteilungsideale näherzubringen. Und so umschlingern die diesbezüglichen Buchpassagen eine Begründung, wie ausgerechnet Pikettys steuerpolitische Versagerdemokratien den rentierstaatlichen Autokratien, nachtwächterstaatlichen Steueroasen oder privateigentumsfeindlichen Schurken das Ideal einer demokratietypisch progressiven Kapitalsteuer schmackhaft machen sollten.

Drittens erklärt sich so, warum Piketty auf Wirkungsspekulationen setzen muss, sobald er aus seiner Geschichtsphilosophie Prognosen ableiten will. Das liest sich dann so: „Natürlich kann keiner sagen, wie die Geschichte [des Spitzensteuersatzes] ohne die Katastrophen der Jahre 1914 bis 1918 verlaufen wäre. Zweifellos wäre es zu einer Aufwärtsbewegung gekommen.“ Oder so: „Eine […] Ablehnung der Kapitalsteuer wäre umso bedauerlicher als nichts dagegen spricht, sich dieser idealen Einrichtung Schritt für Schritt zu nähern“.

Das Buch ist voll von solchen Sätzen. Sie spielen mit Irrealitäten, die unter dem Oberbegriff der Steuer Phantasien beflügeln. Lisa Herzog hat in diesem Blog bereits auf manch Unzulängliches hingewiesen, das Piketty bemüht, um sein steuerliches Arsenal in Anschlag zu bringen und die „r>g“ genannte Teufelsschere zwischen Kapitalrendite und realwirtschaftlicher Wachstumsrate zu schließen. Herzog schlussfolgerte, man müsse das Besteuerungsinstrumentarium um Enteignungsperspektiven erweitern. Ich will dieser Tendenz nicht widersprechen, wohl aber argumentieren, inwiefern der Zauber Pikettys gerade ja in seinem Talent liegt, das, was er Steuer nennt, auf Distanz zu Enteignungsdiskursen zu halten. Denn da es Piketty nicht um direkte Umverteilung, sondern zunächst doch um steuertechnische Vermögensvernichtung zum Zweck indirekt wirksamer Vermögensangleichung geht, ist seine Distanzierung von allzu offensivem Enteignungsvokabular geradewegs geboten.

 

Steuern nach Piketty

Prinzipiell lassen sich zwei Pole des allgemeinen Steuerverständnisses unterscheiden. Der eine Pol stellt auf Besteuerung als Selbstzweck ab, auf Einnahmen zum sog. Fiskalzweck. Der andere Pol stellt auf Steuerung ab, auf Lenkungszwecke. Er hat darum ein Interesse an der Arrangierung konkreter Steuerwirkungen. Der erste Pol neigt zum Eigentumsschutz zwecks Eigentumseinsatz zwecks Zugewinnabschöpfung. Der zweite Pol kann dem Gegenteil zuneigen. Da er auf Verhaltensregulierung setzt, zielt er im Extremfall darauf, die besteuerte Aktivität abzustellen. Eine solche an „erdrosselnden“ Zwecken orientierte Lenkung kann bestimmte Steuersätze in „konfiskatorische“ Höhen treiben.

Dies ist der Zweck, den Pikettys Vorschlag einer „globalen progressiven Kapitalsteuer“ verfolgt, einer Steuer, die den globalen Rahmen als Maß markieren muss, da nur eine Globalbesteuerung mobilen Kapitals den Doppelzweck erfüllt: Erst wenn kein Ausweichverhalten möglich ist, kann, in Pikettys Worten, eine „konfiskatorische Besteuerung exorbitanter Einkommen“ erdrosselnd wirken und die Eigentumssubstanz ähnlich angreifen wie es die Spitzensteuersätze während der Weltkriege vormachten. „Es geht“, so Piketty, „letztlich um eine Abschaffung dieser Art von Einkommen und Vermögen, die vom Gesetzgeber für sozial unvertretbar und ökonomisch unfruchtbar befunden werden – oder zumindest darum, ihren Fortbestand in dieser Höhe extrem zu verteuern und den Willen zu ihrer Erhaltung somit zu schwächen.“

Piketty kann das nicht „Enteignung“ nennen. Im Grunde aber meint er in klassisch republikanischer Tradition eben dies. Vermögenseigentum soll nicht direkt genommen werden, sondern durch eine Reproduktionsschranke aussterben. Derlei ökonomische Balance ist von Aristoteles über Harrington und Rousseau bis Kant immer wieder als Voraussetzung politischer Gleichheit argumentiert und mit der für deren Zeiten typischen Umverteilungsart, der Umverteilung von Boden assoziiert worden. Piketty reanimiert diese vormoderne Linie ausdrücklich, wenn er schon zum Beginn des Buchs dessen Ergebnis vorwegnimmt: Es sei Ricardos 1817 erschienenes Werk Über die Grundsätze der Politischen Ökonomie und der Besteuerung, das wesentliche „Bedeutung […] für die Analyse der weltweiten Verteilung von Vermögen im 21. Jahrhundert“ besitze. Man brauche nur „im Modell Ricardos den Preis der Agrarflächen durch die Immobilienpreise in [unseren] Metropolen oder durch den Ölpreis ersetzen. […] Für Ricardo besteht die einzige logisch und politisch befriedigende Lösung in einer immer höheren Besteuerung der Bodenrente.“

Um zu sehen, was seine Strategie ist, müssen wir Piketty hier beim Wort nehmen: Durch Rückgriff auf eine vormoderne Eigentumslehre gedenkt er, die aus der liberaldemokratischen Steuerpolitik moderner Steuerstaaten resultierende „r>g“-Problematik abzustellen.

 

Steuern nach Herzog

Erst vor diesem Hintergrund wird Lisa Herzogs eigentumstheoretische Ergänzung Pikettys als nur ungeduldigere und darum radikalere Variante einer liberaldemokratisch kaum minder fragwürdigen Konfiskationsromantik verständlich.

„Nach der ersten, konventionellen Lesart“, schreibt Herzog, „erzählt Piketty uns eine Geschichte darüber, wie Ungleichheit in kapitalistischen Gesellschaften wächst, und plädiert für die Einführung progressiver Steuern als Gegenmaßnahme. Umverteilung durch Besteuerung ist ein beliebtes Instrument im Werkzeugkasten linker Politiker. Die zweite Lesart“ sehe demgegenüber „Besteuerung […] nicht nur als ein Instrument, das den ‚Kuchen‘ umverteilt, sondern als ein Instrument, das gestaltet, wie der Kuchen überhaupt gebacken wird. Besteuerung“, so immer noch Herzog, sei zwar „ein Instrument, das dazu dient, Märkte nach den Prinzipien zu gestalten, auf die demokratische Gesellschaften sich einigen.“ Doch wolle man wachsende „Ungleichheit in erträglichen Grenzen“ halten, gebe „es keinen Grund, bei der Besteuerung als einzigem Instrument stehenzubleiben.“

Damit deklassiert auch Herzog nach Pikettys Vorbild ein entscheidendes Kriterium moderner Steuerdemokratiegeschichte. Denn trotz des Eingeständnisses, dass Steuern das demokratische Instrument der Umverteilung seien, zieht sie es vor, fortan „die politische Philosophie ins Spiel“ zu bringen. Herzog fokussiert speziell auf Gerechtigkeitstheorien und koppelt sie mit eigentumstheoretischen Überlegungen, insbesondere mit jener subversiven Argumentation Murphys und Nagels, nach der es, in Abwandlung der liberalen Spielart des Klassischen Kontraktualismus, ohnehin kein vorsteuerliches Eigentum gebe. Eine staatliche Eigentumsgarantie bedeute gemeinschaftsgestützte Eigentumsgenese. Aus der folgt eine Nettoeigentumsdefinition: Privateigentum ist nur, was der Staat einem lässt.

Entsprechend attraktiv mag es sein, von dort aus moralphilosophisch zu postulieren, dass es keinen großen Unterschied mache, ob Vermögen durch Steuern oder durch andere legale Abschöpfungsinstrumente umverteilt werden, solange nur mehr „Gerechtigkeit“ produziert würde, also weniger besteuert als gesteuert würde. Demokratietheoretisch anverwandelt aber ist diese Argumentation brisant: sie deklariert einen parteiischen Souverän, der nützliche und schädliche Besteuerungssubjekte vorsortiert. In geradezu mischverfasster Tradition und Umkehrung der antiquierten Klassenwahlrechtshierarchie wird Bürgern dadurch eine nach Vermögensstatus diskriminierende Rechtswürdigkeit zugemutet. Unnötig zu erwähnen, dass von einer solchen Rechtsphilosophie her das Kriterium des Vermögens leicht durch weitere unpopuläre Personenmerkmale zu ergänzen wäre.

 

Wozu dienen Steuern?

Sowohl Pikettys indirekte wie Herzogs offensive Enteignungsargumentation vor diesem Hintergrund nun als allein „nützliche Utopie“ (Piketty) respektive als „politische Philosophie“ (Herzog) zu klassifizieren, wäre understatement. Denn beide gestehen zwar mehr oder minder zu, was Montesquieu schon erkannte: dass die Steuer seit dem Spätabsolutismus vom Repressionsfaktor zum Freiheitsindikator wurde. Wer besteuert, raubt nicht; wer legal besteuern will, erklärt die Legislative zum Souverän eines gleichursprünglichen Steuerstaates, eines Fiskalstaatsideals, das alle Ausgaben aus Steuern und Abgaben der eigenen Bevölkerung zu decken hofft, dafür freie Märkte braucht und diese Märkte um der politischen Freiheit der Steuerbürger Willen reguliert. Je freier eine Gesellschaft ist, vermutete daher Montesquieu, desto umfassender lässt sie sich besteuern.

Montesquieu aber stand damit in der „besitzindividualistischen“ Steuerrechtfertigungstradition. Diese geht heute noch, etwa mit Ernst Forsthoff, Stephen Holmes, Cass Sunstein oder Paul Kirchhof, davon aus, dass Steuern jene „Preise“ sind, die Bürger kollektiv für angemessen halten, um die staatlichen Bedingungen ihrer individuellen Freiheitsrechte in einem gemeinwohltauglichen Rahmen zu gewährleisten.

Dagegen anzunehmen, man könnte einzelne Superreiche steuerkonfiskatorisch „erdrosseln“, bricht mit steuerdemokratischen Klugheitslehren von Aristoteles über Kant bis Rawls. Denn aus der fiskalzirkulären Bestimmung ergibt sich nicht nur ein demokratisches Mitsprache- und ökonomisches Selbstbestimmungsrecht aller Eigentümer, sondern auch ein öffentliches Interesse am Schutz produktiven Privateigentums: Nur die Möglichkeit des Bürgers, sein Kapital zu schützen, ermöglicht der Gemeinschaft die nachhaltige, widerstandsarme und anteilige Abschöpfung von unter ihrem Schutz erwirtschafteten Zugewinnen. Eben daraus folgert ja auf der einen Seite ein demokratischer Kapitalismusreformator wie Piketty, nur auf das Instrument der Besteuerung in vermögenslimitierender Absicht setzen zu dürfen, während auf der anderen Seite Herzog befürchtet, man dürfe dabei nicht stehen bleiben. Ich will, es bleibt dabei, beiden Varianten ihre Relevanz angesichts gruseliger Finanzkapitaloligarchien nicht absprechen. Wohl aber bleibt in der Tradition der „No taxation without representation“-Geschichte moderner Demokratien zu fragen, was es denn heißt, wenn wir den Vermögenden selbstbewusst sagen: Die Demokratie erträgt euren Reichtum nicht!

Man muss sich darum abschöpfungstheoretisch gar nicht primär zwischen sozialstaatlichem Protektionismus einerseits und „r>g“ verheißendem Marktfreiheitsterror andererseits entscheiden, sondern – um nochmals pathetisch Poppers Titel abzuwandeln: zwischen der Offenen Gesellschaft und ihren Gegnern. Die Sloterdijk-Honneth-Debatte um die „Revolution der gebenden Hand“ hat dieses Problem vor wenigen Jahren schon andiskutiert, Wolfgang Streecks „Gekaufte Zeit“ führte sie letztes Jahr weiter. Ist also die Steuer jenes moderne Abschöpfungsinstrument, auf das man sich geeinigt hat, um eine freiheitliche Demokratie mit politischen Gleichheits- und Eigentumsschutzrechten zu fiskalieren? Oder aber soll umgekehrt gelten, dass in Revision der modernen Demokratisierungsgeschichte Eigentumstitel wieder unter den Vorbehalt potentiell totaler Anteilnahme gestellt gehören?

Im ersteren Fall entstehen unweigerlich Probleme, die Kritiker an Piketty herantragen, etwa: Wie soll weltweit eine einheitliche Kapitalsteuerprogression verabschiedet werden, ohne die entweder das Kriterium der Freiheit fraglich oder aber das Ziel torpediert würde, den Steuerwettbewerbssumpf auszutrocknen? Denn die nur partielle Umsetzung von Pikettys demokratiekompatiblen Vorschlägen würde ja dazu führen, dass die großen Vermögen in Rentierstaaten abwandern statt zu verschwinden. Der eingangs benannte Kreis zu den ökonomischen Faschismustheorien wäre dann wider Pikettys Willen vielleicht geschlossen. Im letzteren Fall hingegen wäre die vertragstheoretische Basis des Verfassungsstaats hinfällig: Der Steuerstaat wäre dann Souverän, der Steuerbürger Untertan. Das fiskalpolitische Band, mit dem sich das Besitzbürgertum einst den Leviathan ankettete und das Parlament als Eigentümerausschuss der Staatsmacht etablierte, wäre zerrissen. Für Vermögende bestünde wenig Anreiz, auf demokratischer Seite zu investieren.

Gleich also, ob man gerechtigkeitspolitisch Pikettys softer oder Herzogs härterer Gangart zuneigt: Wir sollten uns vorab verfassungspolitisch erinnern, mit welchen regimespezifischen Effekten sich alle modernen Demokratien als Steuerstaaten konstituierten.

 

 

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