In Göttingen wird zum 1. Oktober eine auf 2 Jahre befristete halbe Mitarbeiterstelle in der Politischen Theorie besetzt. Erwünscht ist neben einem einschlägigen Studium und der Bereitschaft zur Lehre auch eine Kompetenz in interkulturellen Theorien. Die vollständige Ausschreibung findet sich nach dem Klick.
Am Institut für Politikwissenschaft der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts ist zum 1. Oktober 2014 die Stelle einer/eines
wissenschaftlichen Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Mitarbeiters
nach Entgeltgruppe 13 TV-L
mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (z.Zt. 19,9 Stunden/Woche) zu besetzen. Die Beschäftigung ist befristet auf 2 Jahre.
Aufgaben:
Beteiligung und Entwicklung von Forschungsprojekten, Lehre im Umfang von zwei Semesterwochenstunden in den Modulen der Politischen Theorie und Ideengeschichte. Außerdem zählen die Beratung von Studierenden und die Mitwirkung an Prüfungen zu den Dienstaufgaben.
Voraussetzungen: Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom oder Magister) im Fach Politikwissenschaft, überdurchschnittliches Examen, exzellente Kenntnisse der englischen Sprache, Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten. Forschungsschwerpunkte sollten im Bereich der politischen Theorie der Gegenwart liegen. Besonders wünschenswert wäre eine Kompetenz im interkulturellen Theorienvergleich. Sprach- und Sachkenntnisse im asiatischen Kulturbereich sind willkommen.
Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung mit den üblichen Unterlagen an den Lehrstuhl für politische Theorie und Ideengeschichte, Prof. Dr. Walter Reese-Schäfer, Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen zu richten.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein; sie werden für die Dauer von fünf Monaten aufbewahrt und danach vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn Sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen. Bewerbungskosten können nicht erstattet oder übernommen werden.
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