Honneth-Lesekreis (7): Markt und Kooperation

Teil C, III.1 (Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: a) Markt und Moral. Eine notwendige Vorklärung) (S. 317-360)

Wie zuvor gesehen, begreift Honneth wirkliche Freiheit als soziale Freiheit. Die Gliederung von Teil C, der nicht mit I, sondern mit III beginnt, legt nahe, dass diese Form der Freiheit die Defizite sowohl des allein rechtlichen als auch des allein moralischen Freiheitsverständnisses hinter sich lässt. Die Wirklichkeit der Freiheit setzt nach Honneth voraus, dass sich Subjekte „in wechselseitiger Anerkennung derart begegnen, dass sie Ihre Handlungsvollzüge jeweils als Erfüllungsbedingung der Handlungsziele des Gegenübers begreifen können“ (222). Im vorangegangenen Abschnitt hatte Honneth die Angemessenheit eines solchen Freiheitsbegriffs für persönliche Beziehungen aufgezeigt. Marktbeziehungen stellen nun das zweite „relationale Handlungssystem“ dar, in dem Honneth ein „Wir“ ausmacht, in dem sich Formen sozialer Freiheit zeigen.

Der Untersuchung von Marktbeziehungen als Sphären sozialer Freiheit geht eine Vorbemerkung zum Verhältnis von Markt und Moral voraus, die notwendig ist, um Marktbeziehungen überhaupt als Sphären sozialer Freiheit begreifen zu können. Diese Vorbemerkung in Abschnitt a) ist der Auseinandersetzung mit der in ökonomischen und philosophischen Theorien formulierten Überzeugung geschuldet, dass das Verhalten auf Märkten nichts mit dem für soziale Freiheit wesentlichen normgeleiteten und kooperativen Verhalten zu tun hat – vielleicht sogar nichts damit zu tun haben kann oder sollte (318). Honneth legt dar, unter welchen Bedingungen Märkte entgegen dieser Überzeugung als relationale Institutionen und als Sphären sozialer Freiheit verstanden werden können (320). Diese Überlegungen liefern Kriterien dafür, im Weiteren das Handeln auf Gütermärkten und auf Arbeitsmärkten als Ausdruck sozialer Freiheit zu begreifen und gegebenenfalls Defizite realer wirtschaftlicher Verhältnisse identifizieren zu können.

Honneth zeichnet zwei Debatten um zentrale Probleme der Ökonomie nach. Anhand der Diskussion dieser Probleme erhellt er, inwieweit die von ihm formulierte Bedingung sozialer Freiheit in einem plausiblen Verständnis von Marktbeziehungen angelegt und von realen Marktbeziehungen einlösbar ist. Das erste Problem kennzeichnet er als das Marx-Problem. Dieses Problem marktwirtschaftlicher Verhältnisse besteht darin, dass diejenigen Personen, für die es lebensnotwendig ist, einer Lohnarbeit nachzugehen, sich gegenüber Unternehmern in einer ungleichen Verhandlungsposition befinden. Die Verträge, mit denen sie ihre Arbeitskraft scheinbar frei veräußern, münden faktisch in erzwungene Ausbeutungsverhältnisse. Das zweite Problem, auf das Honneth verweist, ist das Smith-Problem. Dieses Problem zeigt sich in der vermeintlichen Unvereinbarkeit einer natürlichen Sympathie, die Menschen füreinander empfinden, mit dem uneingeschränkten Eigeninteresse, das ihr Handeln auf Märkten anleitet.

In Fußnote 154 (326) deutet Honneth an, dass diese beiden Probleme auf unterschiedlichen Ebenen liegen. Während das Marx-Problem ein „Strukturdefizit des Kapitalismus“, also der realen Wirtschaftsordnung benennt, ist das Smith-Problem eines der richtigen Beschreibung der Marktwirtschaft. Die erste Debatte verweist auf ein Problem der Ökonomie im Sinne wirtschaftlicher Verhältnisse; die zweite Debatte verweist auf ein Problem der Ökonomie im Sinne der Sozialtheorie.  Meine Kritik an Honneths Vorklärung richtet sich darauf, dass er nicht explizit genug benennt, auf welcher Ebene er jeweils selbst argumentiert, wenn er aus seiner Behandlung der genannten Probleme Schlussfolgerungen für die Wirklichkeit sozialer Freiheit zieht.

Zunächst wendet sich Honneth dem „logisch vorgeordnet[en]“ (331) Smith-Problem zu, um dann aus dessen Lösung Schlussfolgerungen für die Behandlung des Marx-Problems zu gewinnen. Nur wenn Akteure an Märkten als normativ eingebettet verstanden werden können, und nur wenn Märkte faktisch nicht ihre eigenen normativen Ansprüche untergraben, ist es nach Honneth möglich, marktwirtschaftliches Handeln als potentielle Sphäre sozialer Freiheit zu begreifen. Honneth zieht Autoren wie Durkheim, Hegel, Polanyi und Parsons heran, die in unterschiedlichen Weisen aufzeigen, dass Marktbeziehungen notwendig normative Bedingungen aufweisen, die das Handlungsverständnis von Marktteilnehmern prägen.

Die zentrale Einsicht dieser Debatten, „die gegen die von der herrschenden Wirtschaftstheorie fabrizierte Vorstellung des Marktes Einspruch erheben“ (343), ist, dass Märkte nicht wie in der Lehrbuchökonomie als virtuelle Orte beschrieben werden können, auf denen Angebot und Nachfrage aufeinander treffen. Märkte sind vielmehr regulierte soziale Institutionen, die normativ strukturiert sind. Das Verhalten individueller Akteure auf Märkten ist nicht allein von eigeninteressierten Nutzenkalkülen abhängig, sondern ist beeinflusst von formellen und informellen Normen, ihrer sozialen Prägung und persönlichen Wertvorstellungen. Für Honneth ist allerdings ein besonderes Verständnis der Normativität von Märkten entscheidend. Denn zur Erfüllung der Bedingung sozialer Freiheit genügt es nicht, dass marktwirtschaftliches Handeln als normativ eingebettet verstanden werden kann. Honneth formuliert vielmehr eine normative These über den generellen Zweck von Märkten, die als Institutionen der für alle Teilnehmer vorteilhaften Kooperation verstanden werden sollten.

Insgesamt ist es nicht einfach, Honneths Vorklärung einzuordnen, denn er vertritt Thesen zur gegenwärtigen Entwicklung wirtschaftlicher Verhältnisse, zur Wirtschaftstheorie und zu den normativen Anforderungen, die an Marktteilnehmer und an die Marktinstitutionen zu richten sind. Zunächst scheint er gegen eine Position innerhalb der neoklassischen Wirtschaftstheorie zu argumentieren, in der das Verhalten von Individuen auf Märkten fehlerhaft modelliert wird. Diesen Fehler in der Beschreibung von Marktteilnehmern als allein eigeninteressiert kann Honneth leicht aufzeigen. Mit den Autoren, die Honneth anführt, kann er überzeugend darlegen, dass moderne ökonomische Modelle zum Teil einen Rückschritt hinter klassische gesellschaftstheoretische Einsichten darstellen, weil eine adäquate Beschreibung von Märkten nicht die normative Einbettung von Marktteilnehmern ignorieren darf. Honneth vertritt allerdings eine stärkere These. Es geht ihm nicht allein um die Notwendigkeit des Rekurses auf soziale Beziehungen, um Märkte verstehen zu können, sondern vielmehr um eine besondere normative Überzeugung, die im Selbstverständnis von Marktteilnehmern laut Honneth vorausgesetzt ist und für die Legitimität von Märkten notwendig ist: „das Versprechen durch Tauschprozesse zu einer komplementären Ergänzung individueller Handlungsabsichten beizutragen“ (348). Diese These scheint jedoch weder eine These der Ökonomie noch der Wirtschaftssoziologie zu sein. Sie formuliert vielmehr eine normative Erwartung an die institutionellen Rahmenbedingungen marktwirtschaftlichen Handelns und an die Einstellungen der Akteure innerhalb marktwirtschaftlicher Beziehungen.

 

Simon Derpmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am philosophischen Seminar der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und assoziiert an die Kollegforschergruppe „Normbegründung in Medizinethik und Biopolitik“. Er hat Ende 2011 sein Promotionsverfahren mit einer Arbeit zum Thema „Gründe der Solidarität“ abgeschlossen.

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4 Kommentare zu “Honneth-Lesekreis (7): Markt und Kooperation

  1. Hallo Simon, danke für den Kommentar. Eine Sache, die es wirklich wert ist, zu betonen, ist, dass Honneth nur beim Markt eine derartige Vorklärung einschiebt – weder bei der Familie noch beim Staat kommt so etwas, obwohl ja sein Abschnitt zu Staat und Politik auch alles andere als unkritisch ist. Die Frage, die sich hier stellt, ist, inwieweit die aus Honneths Sicht fehlgeleiteten Theorien der klassischen Ökonomie historisch performativ gewirkt haben, und dazu beigetragen haben, die Märkte zu Orten zu machen, an denen soziale Freiheit in Honneths Sinne gerade nicht die Regel ist. Es ist allerdings auch wert, darauf hinzuweisen, dass Honneth hier von seinem Vorbild Hegel abweicht, und zwar nicht nur im Sinne einer Modernisierung, sondern auch systematisch. Hegel sieht in den Märkten an sich keine Orte der sozialen Freiheit, sondern gerade das Zerbrechen der Sittlichkeit und das Streben nach Eigeninteresse – erst in den sozialen Organisationen der Korporationen kommt dann wieder Sittlichkeit ins Spiel. Für Hegel sind die freien Märkte maßgeblich Orte, an denen subjektive Freiheit ausgelebt wird – gerade auch in dem Sinne, dass man sich an die Gesetze und (Eigentums-)Regeln halten muss, ansonsten aber machen kann, was man will. Das wirft die Frage auf, ob und wie eine derartige rein subjektiv gedachte Freiheit bei Honneth ihren Platz hat. Ist es legitim, wenn Einzelne für sich fordern, diese Form von Freiheit auszuleben? Man mag ihnen vorwerfen, dass sie damit nicht zur höchsten Form von Freiheit gelangen, Gefahr laufen, sich in Pathologien zu verwickeln, etc. – aber sind das Gründe, die die Einzelnen *zwingen* können, darauf zu verzichten? Damit sind wir wieder bei alten Problem: (klassischer) Liberalismus versus eher kommunitaristische Konzeptionen, die mit anspruchsvolleren Freiheitskonzeptionen arbeiten. Je länger ich über Hegel nachdenke, desto mehr Zweifel habe ich, dass ihm die angestrebte Synthese gelingt – schon auf einer rein praktischen Ebene gibt es zu viele Widersprüche. Und die Frage nach der Einordnung von Honneths Buch in diese Debatte, die ja schon öfters anklang, sollten wir unbedingt am Schluss der Lektüre nochmal aufgreifen.

  2. Vorklärung oder Verklärung?

    Hallo an alle und erst mal ein großes Danke für die Einrichtung des Lesekreises, dem ich mich erst jetzt etwas näher widmen konnte. Leider konnte ich bislang auch nur einen Teil der bis jetzt geführten Diskussionen lesen, hoffe also, keine Redundanzen zu produzieren.

    [@ Lisa: Habe meinen Beitrag verfasst, bevor ich Deinen gelesen habe. Aber umso besser, dass wir uns zumindest in dem Punkt des Dissens zwischen Honneth und Hegel einig sind 😉
    Interessant finde ich Deine Frage zur performativen Wirkung der klassischen Nationalökonomie, auf die auch Hegel ‚hereingefallen‘ sein könnte…]

    Die weit verbreiteten Enttäuschung über Honneths Buch, das aber auch, wie ich finde, große Stärken hat, teile ich aus einer ganzen Reihe von Gründen. Eine meiner beiden Hauptenttäuschungen bezieht sich auf den gesamten Abschnitt zum ‚Wir‘ des marktwirtschaftlichen Handelns. Kurz gesagt, man sollte einmal überlegen, den Suhrkamp-Verlag wegen irreführender Werbung zu verklagen, liest man doch auf dem Schutzumschlag den verheißungsvollen Habermas-Satz: „Honneth tut den historischen Schritt von Marx zu Hegel zurück, um das Programm ‚von Hegel zu Marx‘ neu einzustellen.“ An diesem Satz stimmt so ziemlich nichts: Der Schritt von Marx zu Hegel zurück ist in meinen Augen misslungen und die Neujustierung des Programms von Hegel zu Marx ist schlichtweg nicht existent (was der geneigte Leser spätestens in diesem Abschnitt jedoch mit einer gewissen Berechtigung erwarten kann). Man kann das gern machen, also hinter Marx und hinter Hegel zurückfallen, nur sollte man sich dann vielleicht überlegen, ob man weiterhin unter dem Label ‚Kritische Theorie‘ firmieren möchte.
    Honneth befindet sich mit seiner Interpretation des marktwirtschaftlichen Handelns gleichwohl im Trend: Unter dem Stichwort „Moralisierung der Märkte“ (Nico Stehr, siehe Honneth: S.394) werden Konzepte wie CSR, Nachhaltigkeit etc. pp. auf den Markt der unternehmerischen Imagepflege geworfen, die nicht nur die kapitalistischen Unternehmen, sondern auch die marktwirtschaftliche Sphäre selbst als genuin moralisch und wertorientiert darzustellen bestrebt sind. Honneth gibt diesen Ansinnen Schützenhilfe, anstatt sie einer Kritik zu unterziehen.
    Aus der ‚notwendigen Vorklärung‘, in der Honneth das Marx-Problem verwirft, entsteht durch die Affirmation des Smith-Problems die Basis der kommenden Verklärung des Marktes als einer möglichen Sphäre sozialer Freiheit. Um nicht missverstanden zu werden: Das Ansinnen Honneths, den Markt als normativ grundierte soziale Institution zu begreifen, in der sich soziale Freiheit in einem ganz bestimmten Sinn realisiert, teile ich ebenso wie die (in den kommenden Abschnitten) formulierte Kritik im Zuge der normativen Rekonstruktion der Fehlentwicklungen in Konsumsphäre und Arbeitsmarkt. Allerdings, und dies ist mein zentraler Einwand, ist Honneths Konstruktion sozialer Freiheit im Markt verfehlt, zumindest wenn man sie an den Prämissen Hegels und Marx‘ bemisst (wie es der Verlag mit Habermas verspricht). Auf das Programm von Hegel zu Marx will ich hier gar nicht genauer eingehen, sondern mich auf die Kluft zwischen Honneths Hegel-Interpretation und Hegels eigenen Ausführungen zur bürgerlichen Gesellschaft konzentrieren.
    Diese Kluft entsteht durch eine Überinterpretation der Anerkennungs-Figur im Bereich der bürgerlichen Gesellschaft, die sich in dieser Form nicht mit Hegels Ausführungen deckt. Mit Verweis auf Hegel ist es schlichtweg nicht gerechtfertigt zu behaupten, „daß die ökonomischen Akteure sich VORWEG als Mitglieder einer kooperativen Gemeinschaft anerkannt haben müssen.“ (349) Zwei gänzlich nicht-normative Modi der Anerkennung sind für den marktwirtschaftlichen Austausch von Gütern und die wechselseitige Befriedigung von Bedürfnissen ausreichend: Ich muss den anderen erstens als Rechtsperson anerkennen, damit wir uns als Eigentümer gegenübertreten und den Tausch vollziehen können. (Jetzt werden manche sagen: Aber das ist doch eine normative Dimension der Anerkennung! Nein, ist es zumindest in Heglscher Terminologie nicht, denn in der Bestimmung der Rechtsperson kommt es noch nicht auf „das besondere Interesse, meinen Nutzen oder mein Wohl an – ebensowenig auf den besonderen Bestimmungsgrund meines Willens, auf die Einsicht und Absicht.“ Hegel: Rechtsphilosophie §37 ). Zweitens müssen sich ökonomische Akteure wechselseitig als Träger von Bedürfnissen verstehen: „Die Bedürfnisse und die Mittel werden als reelles Dasein ein Sein für andere, durch deren Bedürfnisse und Arbeit die Befriedigung gegenseitig bedingt ist.“ (§192). Darüber hinaus braucht es auf dem Markt keine weiteren Voraussetzungen und „jeder [ist] sich selbst Zweck, alles andere ist ihm nichts“ (§182 Z). Daher spricht Hegel hier auch vom „System der in ihre Extreme verlorenen Sittlichkeit“ (§184), deren freiheitsrelevante Bedeutung jedoch darin liegt, die individuelle Besonderheit als äußere subjektive Freiheit zu bilden (§184-87). Die Bildung der Besonderheit charakterisiert Hegel als Kern moderne Freiheit, die sich hier aber weitgehend individualistisch und nicht intersubjektiv vollzieht (zumindest nicht wissend intersubjektiv). Eine genuin normative Dimension kommt für Hegel erst wieder mit der Korporation ins Spiel, die als Rückkehr der Sittlichkeit nach ihrem Verlust im System der Bedürfnisse jedoch nach- und nicht vorgeordnet ist.
    Unterm Strich bedeutet das, dass Hegel selbst der bessere Kritiker der Marktlogik und ihres Freiheitsverständnisses ist, als Honneth dies auf Basis seiner anerkennungstheoretischen Markt-Verklärung sein kann. Auch die Pathologien eines freigelassenen Kapitalismus diagnostiziert Hegel ausgesprochen treffsicher. Aber da dies schon zu Marx überleiten würde, soll es das hier erst einmal mit meiner Wortmeldung gewesen sein.

  3. Eure Kritik, ob Honneth zu dem Rückbezug auf Hegel, den er vornimmt, berechtigt ist, leuchtet mir ein. Mit Blick auf Lisas einleitende Bemerkung, möchte ich noch eine Beobachtung, zu einem bei mir wiederkehrenden Problem im Verständnis dessen, was Honneth „normative Rekonstruktion“ nennt, loswerden. Für den Fall, dass ich damit wiederhole, was eigentlich klar ist: Pardon.

    Lisa, du vermutest meiner Ansicht zu Recht, dass Honneth der neueren Wirtschaftstheorie unterstellt, einen Beitrag zur faktischen Abwesenheit sozialer Freiheit auf Märkten geleistet zu haben und zu leisten (etwa auf S. 335). Deine Deutung, dass dieser Einfluss für Honneth erst die Notwendigkeit zu dieser Vorklärung erzeugt, finde ich überzeugend. Einen solcher Einfluss der Wirtschaftstheorie auf das Verhalten auf Märkten ist zwar vermutlich plausibler für Institutionen und für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts als für einzelne Akteure und für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts auszumachen (weiterhin ließe sich dann fragen, ob das neoklassische Modell nicht doch die angemessene Theorie der Märkte bereitstellt, wenn Märkte sich seiner Beschreibung annähern). Aber das ist nicht mein Punkt.

    Mir scheint damit eine tiefer liegende methodische Schwierigkeit in der Anlage dieses Abschnitts zusammenzuhängen. Honneth beginnt damit, die Deutung von Marktverhältnissen nicht der vorherrschenden ökonomischen Theorie überlassen zu wollen (319). Die Korrektur gegenüber der neoklassischen Auffassung des Verhaltens von Teilnehmern auf Märkten muss sich auf eine empirische Frage in der Beschreibung von Märkten richten (so verstehe ich 318-319). Die Kritik, die sich auf die empirische Unangemessenheit dieser Beschreibung richtet, rekurriert auf vielerlei normative Einstellungen, die sich im Selbstverständnis von Marktteilnehmern oder in der Ausgestaltung von Marktinstitutionen zeigen (soziale Bindungen, Traditionen etc), ohne die Märkte möglicherweise nicht zustande kommen oder scheitern.
    Dasjenige, was Honneth für soziale Freiheit jedoch braucht, die grundlegende Anerkennung der wechselseitigen Bedingtheit der Freiheit, scheint keineswegs konstitutiver Bestandteil der Einstellung von Marktteilnehmern oder der Ausgestaltung von Marktinstitutionen zu sein, sondern ergibt sich erst aus einer normativen These darüber, welche Funktion Märkten zugeschrieben wird und welche Ansprüche aus dieser Funktion erwachsen.
    Mir ist klar, dass mein Insistieren auf der strikten Trennung von „normativ“ und „deskriptiv“ für den Anspruch Gerechtigkeitstheorie als Gesellschaftstheorie zu betreiben nur bedingt tauglich ist. Ich will damit auch nicht behaupten, dass das eine vollkommen unabhängig vom anderen zu betreiben ist. Mir wird allerdings nicht klar, mit welchem Schritt die Verbindung beider Erkenntnisse hergestellt wird. Und diese Unklarheit zeigt sich in der wiederkehrenden Unsicherheit darüber, welcher Status den Aussagen zur Beschaffenheit von Märkten an den jeweiligen Stellen zukommt.

  4. Hallo Simon, ohne zu stark vorwegnehmen zu wollen, was erst in meinem Kommentar in 10 Tagen drankommen wird: tatsächlich sagt Honneth bei seiner Rekonstruktion der Geschichte der Gewerkschaften ausdrücklich, dass deren Selbstverständnis und das, was er als normatives Potential herausholen will, teilweise nicht übereinstimmen. Honneth will also mehr an Normativität im Markt finden, als die meisten Teilnehmer darin sehen. Allerdings wäre dann die Frage, wie authentisch das Marktverhalten wirklich ist, und wo es nur Gewohnheiten oder sozialen Konventionen folgt. Wenn ich beim Kauf meines Joghurts einfach gedankenlos den gleichen Becher wie immer in den Einkaufswagen lege, ohne an die Anerkennung desjenigen, der es produziert hat, zu denken – ist das dann die Art von Verhalten, an der eine normative Konstruktion ansetzen könnte? Bei größeren Anschaffungen klappt das schon eher, aber generell gilt: Ethischer Konsum ist unglaublich schwierig; selbst, wenn man genügend Selbstdisziplin hat oder hätte, ist das epidemisch und praktisch ein ziemliches Problem, einfach angesichts der Komplexität der Märkte. Gibt inzwischen ja die einschlägige Selbsterfahrungsliteratur. Die Frage wäre also auch, ob das, was Leute in Märkten machen, ein derartig reflektiertes Handeln ist, dass man davon ausgehen kann, sie tun dies mit guten Gründen (oder wie auch immer man es rekonstruieren will) – ist das überhaupt leistbar heute? Aber darüber sollten wir nächste Woche weiterdiskutieren, wenn der Abschnitt zum Konsum drankommt…

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