theorieblog.de | Völkerrecht im Kontext. Ein Rückblick auf die Konferenz „Lauterpacht and Beyond“ „

26. September 2011, Rolle

Dass bei der Entstehung des modernen Völkerrechts zahlreiche deutsch-jüdische Autoren federführend wirkten, untersuchte eine Konferenz mit dem Titel „Lauterpacht and Beyond – Jewish-German Authorship and the History of International Law„, die am 12. September an der Berliner Humboldt-Universität stattfand und einen historischen Blick auf völkerrechtliche Diskussionen vom Ende des 19. bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts warf. Ungewöhnlich ist diese Perspektive, herrscht doch an juristischen Fakultäten oft eine unzureichende historische Kontextualisierung juristischer Traditionen vor. Dem setzte die Konferenz, organisiert von der Rechtswissenschaftlerin Reut Y. Paz (Berlin), eine detailgenaue Analyse einzelner Akteure, ihrer Rechtstheorien und Biografien entgegen.

Viele deutschsprachige Völkerrechtler teilten eine spezifisch jüdische Erfahrung, vor deren Hintergrund sie sich von nationalen Ansätzen entfernten und internationale Fragestellungen entwickelten. Diese Hypothese wurde an einzelnen Protagonisten des Völkerrechts untersucht: Etwa an den „Philosophen“ Hans Kelsen, Georg Jellinek, Lassa Oppenheim und Erich Kaufmann, welche die Debatten zwischen den 1870er und 1930er Jahren bestimmten; oder an den „Praktikern“ Isaak Breuer, Fritz Bauer, Marie Munk und Eric Stein, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg pragmatischen Fragestellungen zuwandten. Gleichsam als Klammer stand abschließend das Werk von Hersch Zvi Lauterpacht im Mittelpunkt, der in beiden Perioden wirkte.

Prominentester „Philosoph“, der die rechtstheoretische Diskussion der ersten Hälfte des  20. Jahrhunderts von Wien aus bestimmte, ist Hans Kelsen (1881-1973). Vor allem zwei Aspekte hob Jochen von Bernstorff (Tübingen) an dessen Theorie hervor: Seine Verteidigung eines autonomen und reinen Rechts und seine intensive Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht. Mit seiner reinen Rechtslehre reagierte Kelsen auf traditionelle Rechtstheoretiker, die politischen Ideologien folgten oder versuchten, rechtliche Normen als naturgegebene Essenzen zu beschreiben – beide Ansätze hielt Kelsen für tendenziös. Gegen den Reduktionismus setzte er eine komplexe Rechtslehre, die das staatliche Rechtssystem basierend auf wertneutralen und objektiven Normen beschrieb. Dieses staatliche Rechtssystem sah er außerdem als partielles System internationaler Normen und wertete so das Völkerrecht auf. Weniger seine jüdische Herkunft als die Erfahrung in der multiethnischen Habsburgermonarchie nannte von Bernstorff, um Kelsens Theorien zu verorten: Kelsen schrieb seine Rechtslehre in einem Vielvölkerreich, in dem es kein gemeinsames kulturelles Band gab und stattdessen „neutrale“ und „objektive“ Normen eine Grundlage des Rechts schaffen sollten.

Als „Pionier der transnationalen Rechtsentwicklung“ (siehe Kemmerer 2011) beschrieb Alexandra Kemmerer (Berlin) den „Praktiker“ Eric Stein (1913-2011), ein Völkerrechtsspezialist mit einem Schwerpunkt auf europäischen Rechtsfragen. Aus einer jüdischen Familie im böhmischen Holice stammend, studierte Stein Rechtswissenschaft an der Prager Karls-Universität. Nach der deutschen Besatzung in die Vereinigten Staaten emigriert, schloss er Studien in amerikanischem Recht an der University of Michigan Law School an. Anschließend arbeitete er für das U.S. State Department, vorwiegend in der UN-Abteilung und als Berater für europäische Politik. Ab 1956 lehrte er als Professor für Völkerrecht an der Universität in Michigan. Auch für Eric Stein nannte Kemmerer weniger seine jüdische Erfahrung als die verlängerte habsburgische Realität – als Mitglied der tschechischen Minderheit umgeben von der deutschen Mehrheit – als prägend für sein Wirken.

Gleichsam als Scharnier zwischen den „Philosophen“ und den „Praktikern“ fungierte das Werk des aus Galizien stammenden Rechtswissenschaftlers Hersch Zvi Lauterpacht (1897-1960), diskutiert von Martti Koskenniemi (Helsinki). Mit seiner Dissertation an der Universität Wien zu Mandaten im Völkerrecht nahm Lauterpacht zunächst an der Wiener Diskussion der Zwischenkriegszeit teil. 1923 emigrierte er nach Großbritannien und trieb seine akademische Karriere an der London School of Economics and Political Science voran. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wandte er sich verstärkt praktischen Fragen des Völkerrechts zu, etwa als Mitglied der British War Crime Executive in Nürnberg. Später wirkte er an einem Konzept der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel mit, und 1954 wurde er zum Richter des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag gewählt. Seine jüdische Herkunft verteidigte er offen als zionistischer Aktivist in L‘viv / Lemberg, und auch in Wien wirkte er leitend in jüdischen Studentenvereinigungen. Seine zionistischen Ansichten wichen später liberalen und kosmopolitischen Ideen.

Ob und inwiefern das moderne Völkerrecht maßgeblich von deutschsprachigen Juden geprägt wurde, führte zu einem lebhaften Schlagabtausch nach den eher nüchtern vorgetragenen Präsentationen entlang einzelner Biografien. Reut Y. Paz (Berlin) betonte, man dürfe bei der Beschreibung der Entstehung des Völkerrechts nicht vor religiösen Bildern zurückschrecken, seien diese jüdischen, protestantischen oder islamischen Ursprungs: Eine spezifische „jüdisch-deutsche Identität“ bestimmte die Entstehung des Völkerrechts entscheidend. Michael Stolleis (Frankfurt am Main) plädierte hingegen dafür, weniger eine „jüdische Identität“ zu betonen – sonst laufe man Gefahr, die nationalsozialistische Terminologie zu wiederholen.

Während die These eines jüdischen Einschreibens in das moderne Völkerrecht lediglich bei Hersch Zvi Lauterpacht Konturen erhielt, fiel hingegen auf, dass viele der besprochenen Protagonisten eine „habsburgische Erfahrung“ teilten. Kemmerer sprach von einer „kolonialen Erfahrung“ der Tschechen unter den Deutschen und Cindy Daase (Leipzig) allgemein von einem „Dasein als Minderheit“ im Vielvölkerreich. Ein solcher Einfluss der habsburgischen Realität auf die Entstehung des Völkerrechts erscheint mir, und auch weiteren Rezensenten, äußerst spannend: Offenbar inspirierte die Vielschichtigkeit der multiethnischen Monarchie dazu, in komplexen Rechtsordnungen zu denken und internationale Fragestellungen zu entwickeln.

Die Konferenz war ein Workshop des Berliner Postdoktorandenprogramms „Rechtskulturen„. „Rechtskulturen“ ist ein Projekt am „Forum Transregionale Studien“ und eine Intiative des Berliner Forschungsverbundes „Recht im Kontext „, der im Oktober 2009 seine Tätigkeit aufgenommen hat und am Wissenschaftskolleg zu Berlin angesiedelt ist. Ziel des Netzwerks ist es, das Recht im Kontext seiner Nachbardisziplinen zu verorten und mit Geistes- und Sozialwissenschaften in ein Gespräch zu bringen.

 

Karin Rolle studierte Kulturwissenschaften an der Universität Leipzig, der University of California Davis (USA) und der Univerzita Karlova Prag sowie International Relations an der London School of Economics and Political Science. Als Stipendiatin der Robert Bosch Stiftung realisierte sie Kultur- und Bildungsprojekte für NGOs in Mittel- und Südosteuropa.


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