theorieblog.de | Kein Anspruch auf Nächstenliebe? Eine offene E-Mail an Daniel Bahr

8. Juli 2011, Schmelzle

Den folgenden Text habe ich heute als E-Mail an den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr geschickt. Anlass war ein Interview mit Bahr in der Süddeutschen Zeitung. Es geht um die von den Landesgesundheitsministern geplante Neuregelung der Organspende (Details im verlinkten Interview), eine der sinnvollsten politischen Initiativen seit gefühlten Jahrzehnten. Überraschenderweise ist die FDP dagegen…

„Sehr geehrter Herr Minister Bahr,

mit großem Interesse habe ich heute ihr Interview mit der Süddeutschen Zeitung zu der Debatte über die Neuregelung der Organspende gelesen. Darin erklären Sie, dass es nach ihrem Werteverständnis „keinen Anspruch auf einen Akt der Nächstenliebe geben“ kann. Das scheint mir auch aus philosophischer Perspektive eine vollkommen plausible Position zu sein. Allerdings hat sie mit der Debatte um die Neuregelung der Organspende wenig zu tun.

Zunächst gilt es zu verstehen, was mit einem „Akt der Nächstenliebe“ gemeint ist. Die natürlichste Erklärung scheint mir zu sein, dass ein Akt der Nächstenliebe eine Handlung ist, die aus einer bestimmten Motivation, nämlich der der Nächstenliebe, erfolgt. Wenn Sie sagen, dass es keinen Anspruch auf solche Handlungen gibt, stimme ich Ihnen zu. Unsere liberale Rechtsordnung beschränkt sich zum Glück darauf, nur bestimmte Handlungen von den Bürgerinnen und Bürgern zu verlangen und nicht auch noch den dazu passenden motivationalen Zustand. Solange man etwa seine Steuern zahlt, ist es der Rechtsordnung einerlei, ob man dies aus Überzeugung („der Sozialstaat ist ein Gebot der Menschenwürde“), oder zähneknirschend („spätrömische Dekadenz“) tut. Insofern tut ihr Werteverständnis hinsichtlich einer Pflicht zur Nächstenliebe hier erstmal nichts zur Sache. Es geht nicht darum, dass sich Bürger aus Nächstenliebe dazu bereiterklären, über ihren Spenderstatus Auskunft zu geben, sondern dass sie es überhaupt tun. Von mir aus auch gerne aufgrund von staatlichem Zwang. Schließlich zwingt mich der Staat auch zu deutlich sinnloseren Handlungen (etwa die Attrappe eines Hohenzollern-Schlosses mit meinen Steuergeldern zu finanzieren). Deswegen denke ich, dass Sie etwas anderes gemeint haben müssen. Zwei Alternativen sind denkbar:

1. Mit dem Begriff des „Akts der Nächstenliebe“ haben Sie nicht Handlungen gemeint, die aus Nächstenliebe vorgenommen werden, sondern das, was Philosophen supererogatorische Handlungen nennen. Das sind Handlungen, die über das geschuldete Maß hinausgehen. Man denke nur an die Taten von Mutter Teresa. Auf solche Handlungen gibt es per Definition keinen Anspruch. Sollten Sie das gemeint haben, wäre diese Argumentation ein klassischer Fall von „question begging“: Sie hätten dann argumentiert, dass es keinen Anspruch auf Handlungen gibt, auf die es keinen Anspruch gibt. Hier fehlt offensichtlich ein substanzielles Argument, warum eine Pflicht zur Entscheidung hinsichtlich einer Organspende über das geschuldete Maß hinausgeht. Warum sollte es unzumutbar sein, einmal in seinem Leben ein Kreuzchen bei „ja/nein/weiß nicht“ zu machen, wenn damit Menschenleben gerettet werden können? Dass dies unzumutbar ist, lässt sich nur argumentieren, wenn Sie der letzten denkbaren Interpretation von „Akt der Nächstenliebe“ anhängen.

2. Ein Argument, das von libertären Philosophen vorgebracht wird, um Gerechtigkeitspflichten (auf die ein Anspruch besteht) von Handlungen der Nächstenliebe (auf die kein Anspruch besteht) zu unterscheiden, besteht darin, dass Gerechtigkeitspflichten lediglich ein Unterlassen erfordern, während Handlungen aus Nächstenliebe ein aktives Tun verlangen. Ersteres könne gefordert werden, Letzteres nicht. Diese Auffassung halte ich für moralisch verwerflich (und mit dem Menschenwürdegebot des Grundgesetzes für nicht vereinbar), aber diese Überzeugung müssen Sie nicht teilen. Falls Sie diese Interpretationen von „Akt der Nächstenliebe“ im Sinn hatten, würde ich Sie aber auch bitten, sich aktiv für die Abschaffung des §323c StGB („Unterlassene Hilfeleistung“) einzusetzen. Hier wird schließlich nicht nur verlangt, ein Kreuzchen auf einem Spenderausweis zu machen, sondern sich ggf. die Finger schmutzig zu machen, etwa um einen Schwerverletzten zu versorgen oder ein Kind vor dem Ertrinken zu retten. Wenn Sie eine Pflicht zur Entscheidung für unzumutbar halten, sollten sie Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass in diesem Land niemand mehr gezwungen wird, schmutzige Finger oder nasse Kleidung für das Leben anderer Personen zu opfern. Falls Sie diesen Vorschlag absurd finden (was ich sehr hoffe), sollten sie ihre Position zur Neuregelung der Organspende vielleicht noch einmal überdenken. Hier wird ein sehr kleines Opfer (nur eine Entscheidung!!!), für einen sehr großen Nutzen verlangt.

Mit freundlichen Grüßen“

P.S.: Organspendeausweise können hier heruntergeladen werden!


Vollständiger Link zum Artikel: https://www.theorieblog.de/index.php/2011/07/kein-anspruch-auf-nachstenliebe-eine-offene-e-mail-an-daniel-bahr/