Veranstaltung in Bielefeld zu „Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts“

Ralf Kölbel bat mich, auf eine Tagung am Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) hinzuweisen, bei der es vom 14. bis zum 15. September um „Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts“ gehen wird. Mehr Informationen gibt es hier und nach dem Klick:

Wie in beinahe der gesamten westlichen Welt wurden während des vergangenen Vierteljahrhunderts auch in Deutschland das materielle und das formelle Strafrecht in einem umfassenden Maße umstrukturiert, um Verbrechensopfer in verschiedenster Weise besser vor Straftaten, deren nachteiligen Folgen und den Belastungen des Strafprozesses zu schützen. Dieses Programm ist prima vista von erheblicher Plausibilität. Dennoch wird es aus einer kritisch-kriminologischen Warte gleichzeitig als ein scheinlegitimatorisches Unternehmen gedeutet. In erster Linie ziele der Opferschutz vielmehr auf die soziale Konsensfähigkeit eines punitive turns und sorge für die Akzeptanz eines wiedererstarkenden sanktions- und ausschließungsorientierten Strafrechts. Die Tagung am Bielefelder ZiF wird die Berechtigung beider Sichtweisen erwägen und deren Pro und Kontra anhand einer (empirischen) Bestandsaufnahme prüfen. Zum Tagungskonzept und den Vorträgen (aus den Bereichen der Rechtspsychologie, der Viktimologie, der Neurowissenschaften sowie der Strafrechtswissenschaft und -praxis) näher unter http://www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2011/09-14-Barton.html.
Bei Interesse an einer Teilnahme, die auf Einladung der Veranstalter möglich ist, melden Sie sich bitte unter sbarton@uni-bielefeld.de oder ralf.koelbel@uni-bielefeld.de.

Ein Kommentar zu “Veranstaltung in Bielefeld zu „Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts“

  1. hallo,

    ich bin selbst „opfer“ und möchte eine empirische einschätzung
    dieser tagung geben: bullshit. kachelmannhysterie. alle welt interessiert
    sich für die opfer? kann ich nicht finden. für sexuelle gewalt gibt es ein
    gewisses interesse, emotionale gewalt aber wird völlig unter den tisch ge-
    kehrt. weil sie bestandteil der vergesellschaftung ist und niemand so ge-
    nau wissen will, wie der verblendungszusammenhang genau funktioniert.
    opfer werden vor gericht instrumetalisiert, aber ihre selbstbestimmung,
    ihre heilung, ihre soziale sicherheit ist ganz bestimmt von keinem grossen
    interesse, darin spreche ich nicht nur für mich.
    und dass täter eine freiheit und eine verantwortung besitzen, finde ich auch
    nicht abwegig.

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