theorieblog.de | Grenzen und Rechte – Ein Tagungsbericht aus Dresden

21. März 2011, Thiel

Wenn in der Politischen Theorie Migration und Zuwanderung zum Thema werden, so meist im Kontext von Integration und Zusammengehörigkeit. Die Tagung „Über die Unverfügbarkeit der Menschenrechte. Formen und Grenzen des Rechtsausschlusses von Einwanderern“, die am 18. und 19. Februar in Dresden (SFB „Transzendenz und Gemeinsinn) stattfand, näherte sich dem Thema auf eine andere Weise: Was legitimiert die Konstitution von Grenzen? Wie lässt sich deren Bewehrung mit dem universalistischen Pathos der Grund- und Menschenrechte vereinbaren? Wie mit jenen umgehen, die drinnen sind und es aus der Perspektive der Ordnung doch nicht sein dürften?

Dass es unter Sozialwissenschaftlern einen breiten Konsens in der Kritik existierender Migrations- und Grenzregime gibt, war dabei das am wenigsten überraschende Ergebnis der Tagung. Dass die Diskussionen trotzdem produktiv und teilweise hitzig wurden, lag an der Vielfalt der Zugriffe. Gerade die Konfrontation der abstrakten Politischen Theorie mit der konkreten empirischen Erforschung von Migrationsregimen sorgte für einige Funkenschläge. Grob gliedern lässt sich die Tagung dabei in zwei Schwerpunkte: Im einen Teil der Beiträge ging es um die Frage nach den Rechten derer, die diesseits der Grenzen sind, aber doch außerhalb der Ordnung gehalten werden, im anderen um die Bestimmung und Legitimation von Grenzen.

Nur kurz zum ersten Strang: Insa Breyer (Centre Marc Bloch, Berlin) verglich hier eindringlich die Lebenssituation von Sans-Papiers in Deutschland und Frankreich. Dabei wurde deutlich, wie sehr die im deutschen Fall permanent erhaltene Unsicherheitsposition der Migranten dazu beiträgt, dass elementare und eigentlich rechtlich zugesicherte Ansprüche von den Migranten gar nicht wahrgenommen werden können. Hieran anschließend thematisierte Barbara Laubenthal (Konstanz), was aus der resultierenden Unsicherheit für die politische Selbstorganisation von Migrantengruppen folgt: Sie verglich wie Sans Papiers in Frankreich, Spanien und der Schweiz sich politisch organisierten, um anschließend Rückschlüsse über das Ausbleiben solcher Selbstorganisation in Deutschland zu ziehen. Neben der permanenten Unsicherheit durch die deutsche Rechtspraxis wurde dabei diagnostiziert, dass es am rechtlichen Instrument kollektiver Legalisierung fehlt sowie  dass der gesellschaftliche Diskurs kaum Anknüpfungspunkte für die politische Arbeit von MigrantInnen bietet. Die deutsche Unterstützerlandschaft sei stärker auf soziale als auf politische Aspekte der Flüchtlingsfrage konzentriert.

Auch Phillip Riecken (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Land Brandenburg) griff den Zusammenhang zwischen dem prinzipiellen Anspruch auf Grundrechte und der lebensweltlichen Realität von Migranten auf. Sein Fokus lag aber auf dem Duldungsstatus, den das deutsche Recht als eine der Anerkennung vorgelagerte Position kennt. Riecken arbeitete sich dann an der Spannung ab, die aus den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten und der Verortung des Zuwanderungsrechts im Polizei- und Ordnungsrecht entsteht. Im Duldungsstatus, dessen Aufrechterhaltung immer allein Entscheidung der Ordnung ist, zeige sich der Widerspruch zwischen Nationalstaatsprinzip und Grundrechten. Unsicherheit und Hilflosigkeit, die aus der jederzeit widerrufbaren Duldung resultieren, stünden dem Anspruch auf ein würdiges, geschütztes Dasein entgegen. Anders als Laubenthal und Breyer zielte Riecken nun aber nicht auf den Umgang der Migranten mit den Folgen dieser Rechtspraxis ab, sondern er versuchte das Problem im Recht selbst zu lösen. So machte er Vorschläge, wie die Asymmetrie des Verhältnisses von Migrant zur Ordnung verändert werden könne – beispielsweise indem sich aus der Dauer der Anwesenheit des Migranten ein Rechtsanspruch ablesen lassen müsse.

Deutlich kontroverser als im ersten Strang der Tagung ging es in Bezug auf das zweite Thema zu: Der Frage der Steuerung von Zuwanderung und damit der Konstitution, Rechtfertigung und Bewehrung von Grenzen. Nur ein Vortrag rückte hier die Aktivität derer in den Blick, für die diese Grenzen zu einer lebensbestimmenden Realität werden: der ‚irregulären‘ Flüchtlinge. Dies war der Vortrag der Tagungsorganisatorin Julia Schulze Wessel (Dresden), die nach der Aktualität der Arendtschen Diagnose der Staatenlosigkeit fragte. Im Unterschied zur einschlägigen Literatur stellte Schulze Wessel nur indirekt auf die Unterschiede ab, die zwischen den scheiternden menschenrechtlichen Garantien der Zwischenkriegszeit und dem heute dicht verregelten internationalen System liegen. Wichtig war ihr hingegen, zu beschreiben, wie die Position des Flüchtlings zur Ordnung sich gewandelt hat. Sie arbeitete die Verwischung der Grenzen heraus, die den Flüchtling lange vor dem Erreichen der territorialen Grenze auf die Grenzen seiner Bewegungsfreiheit stoßen lassen.  Die vielzitierte Vorstellung einer ‚Festung Europa‘ führe daher in die Irre. Die Grenze sei etwas, was sich gegen das Bemühen des Flüchtlings an immer neuen Orten konstituiert. Eben diese Diffusität bewirke, dass die heute scheinbar bessere Institutionalisierung  von Rechten von geringerem Wert sei als angenommen. Die Notwendigkeit von Mitgliedschaft und politischer Teilhabe, so wie sie Arendt als Bedingung einer politischen Existenz formuliert hatte, existiere auch unter veränderten Vorzeichen fort.

Wie aber lassen sich die Existenz von Grenzen und der Ausschluss an diesen überhaupt begründen? Bernd Ladwig (Berlin) und Oliviero Angeli (Dresden) unternahmen den Versuch, Grundrechte und das staatliche Recht auf Ausschluss gegeneinander abzuwägen. Bernd Ladwig tat dies unter Rekurs  auf gerechtigkeitstheoretische Erörterungen, Oliviero Angeli nahm hierfür eine Explikation des Rechts auf Bewegungsfreiheit vor. Ladwig stellte zunächst klar, dass  der Verlauf von Grenzen moralisch arbiträr, geschichtlich häufig sogar abscheulich begründet sei. Wolle man trotzdem ein mit dem moralischen Universalismus kompatibles Argument finden, so ginge dies nur, wenn Grenzen als realisierungsnotwendiges republikanisches Korrektiv für das liberale Projekt gedeutet würden. Erst das erfolgreiche Gerechtigkeitsprojekt der jeweilig umgrenzten Gesellschaften gibt dann möglicherweise ein Argument für die Begrenzung von Mitgliedschaft. Angeli gelangte zu ähnlichen Schlussfolgerungen: Bewegungsfreiheit wurde von ihm in einem starken – intrinsischen, nicht nur  instrumentellen – Sinn verstanden. Dass trotz dieses starken Rechts ein Ausschluss begründbar sei, liege dann daran, dass nicht nur Individuen, sondern auch selbstorganisierte Kollektive ein Recht zur Wahl von Optionen und damit auch auf Festlegung und Ausschluss hätten. Eine Begrenzung von Mitgliedschaft sei möglich, wenn den durch diese Entscheidung exkludierten Individuen ihre Wahlmöglichkeit nicht genommen werde. Angeli wie Ladwig wollten das Recht auf Ausschluss also konditional verstanden wissen, gingen prima facie von einem Recht auf Einwanderung aus. Eine kritische Diskussion über die Art der Zusammengehörigkeit innerhalb der Kollektive und die Möglichkeit, diese rein politisch zu begründen, schloss sich hier – wie auch schon bei Riecken – trotzdem an und zeigte, wie eng die Debatte um Grenzziehung letztlich doch mit jener um Integration verbunden ist.

Die beiden letzten Vorträge wendeten sich dann schließlich der Frage zu, wie Migration gerecht und effizient zu regulieren sei. Andreas Baumer (Rostock) differenzierte vier Policy-Optionen: die restriktive Kontrolle, die Vermeidung irregulärer Migration, liberal-pragmatische Laissez-faire Politiken und eine rechtebasierte Politik. Welche Option realisiert werde, sei aber letztlich von gesellschafspolitischen Debatten stärker abhängig als von Fragen der Effizienz oder Moral.

Dies nicht als ein Denkverbot verstehend machte Holger Kolb (Berlin) einen provokanten Vorschlag: ein Preismodell zur Steuerung von Migration. Dieses sei nicht nur effizienter als der Status Quo, sondern auch gerechter. Kolbs Argument basierte dabei auf der Beobachtung, dass in der für neutral empfundenen Bewertung des Anspruchs am Einzelfall, versteckte Zahlungen übersehen würden. Die Illegalität in die all jene getrieben würden, die starke Migrationsgründe, aber keinen anerkannten Anspruch auf Einwanderung haben, resultiere in einer Schattenwirtschaft, in der Schlepper und Schleuser zu den eigentlichen Gewinnern werden. In einem Marktmodell könne die Bereitschaft der Zahlung die Entschlossenheit zur Migration messen. Die aufnehmenden Staaten erhielten eine monetäre Kompensation für ihr als attraktiver empfundenes Bündel an Lebenschancen, die Migranten gewännen an Sicherheit. Die Klassifizierung des auf finanziellen Kapazitäten beruhenden Mechanismus als gerechter führte erwartungsgemäß zu heftigen Auseinandersetzungen: Ein solcher Vorschlag gehe an den Ursachen der Problems vorbei, er übersehe das Vorhandensein von Alternativen (wie eines Losverfahrens) und Asymmetrien in der Zahlungsfähigkeit. Auch diese Auseinandersetzungen unterstrichen aber letztlich nur wie produktiv die in der Tagung gewählte  Perspektive auf Migration und Rechte sowie das Oszillieren zwischen empirischen und politiktheoretischen Ansätzen war, für das man sich in der Tagungsorganisation entschlossen hatte.

Eine Langfassung dieses Artikels, der auf alle Vorträge ausführlich eingeht, erscheint in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift für Politische Theorie.


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