Was macht der Verfassungsschutz im Bundestag? Oder: Warum Geheimdienste undemokratisch sind

Erschreckend wenig Aufmerksamkeit hat eine Nachricht gefunden, die am Dienstag von der Berliner Zeitung publik gemacht wurde: Der Berliner Verfassungsschutz hat einen Mitarbeiter des SPD-MdB Andreas Weigel angeworben und längere Zeit verdeckt beschäftigt. Was genau der Mitarbeiter für den Verfassungsschutz gemacht hat, bleibt unklar, ebenso die Frage, welche Erkenntnisse ein Landesverfassungsschutz sich eigentlich von Recherchen im Bundestag erhofft. In Reaktion auf das Öffentlichwerden dieses Geschehens bemühen sich der vielbeschäftigte Mitarbeiter und der Verfassungsschutz, die Sache herunterzuspielen. Nicht namentlich genannte Quellen lassen verlautbaren, es sei keinesfalls Praxis der Geheimdienste, in Parlamenten zu ermitteln. Die überraschend ehrliche Begründung: „Der Schaden, der für die Dienste bei einer Enttarnung entstehen könnte, wiegt den möglichen Nutzen eines solchen Vorgangs nicht auf.“

Im konkreten Fall gibt es nun zwei Interpretationsmöglichkeiten, die eine ist schlimm, die andere etwas weniger schlimm. Schlimm wäre, wenn der Berliner Verfassungsschutz tatsächlich durch den Einsatz eines verdeckt ermittelnden Mitarbeiters nicht-öffentliche Informationen zur Arbeit des Bundestages sammeln wollte. Wie schon der Name verrät, soll der Verfassungsschutz die Verfassung schützen. Wie die Beschäftigung des Mitarbeiters eines MdB, der wenigstens in dieser Hinsicht unbescholten ist, zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen soll, steht in den Sternen. Was dann bleibt ist der Verdacht, dass der Verfassungsschutz hier diejenigen, die ihn kontrollieren sollen, kontrollieren wollte. Der etwas weniger schlimmen Interpretation zufolge hat der Mitarbeiter dem Geheimdienst nur seine herausragende Expertise im Bereich der Extremismus- und Terrorismusforschung zur Verfügung gestellt. Warum er das geheim machen musste, erschließt sich mir jedoch nicht. Und so bleibt zumindest der Verdacht, dass der Berliner Verfassungsschutz hier in erheblicher Weise seine Kompetenzen überschritten hat.

Jenseits des einzelnen Falles zeigt sich hier aber auch, wieder einmal, ein grundsätzliches Problem aller Geheimdienste. Diese sind schlicht nicht demokratisch kontrollierbar und passen somit im Grunde nicht in eine sich selbst als demokratisch verstehende Gesellschaft. Anekdoten wie die Tatsache, dass der BND personell wie strukturell aus der nationalsozialistischen „Abteilung Fremde Heere Ost“ hervorgegangen ist, oder auch die regelmäßig auftretenden Kompetenzüberschreitungen der Geheimdienste (für eine schöne Übersicht siehe den entsprechenden Wikipedia-Artikel) lassen für sich genommen schon einmal Zweifel aufkommen. Doch auch jenseits dieser Anekdoten gibt es meiner Meinung nach zwei strukturelle Argumente, die aus demokratietheoretischer Perspektive gegen Geheimdienste sprechen:

1. Die Struktur und Arbeitsweise von Geheimdiensten macht es unmöglich, diese demokratisch zu kontrollieren. Eine Grundidee demokratischen Regierens ist, dass die Wähler das Handeln der Gewählten überprüfen können, notfalls auch per gerichtlicher Entscheidung. Genau dies ist aber im Falle von Geheimdiensten nicht möglich, weil hier eben alles geheim ist. Der Versuch, eine demokratische Kontrolle herzustellen, beschränkt sich in Deutschland auf das so genannte parlamentarische Kontrollgremium. Derzeit besteht dieses Gremium aus neun Mitgliedern. Diese neun Mitglieder sollen nun die Arbeit der drei bundesweiten Geheimdienste (BND, MAD, und Verfassungsschutz) kontrollieren. Da aber alles so geheim ist, dürfen sie nicht einmal ihre eigenen Mitarbeiter hinzuziehen. Was bleibt, ist das neun auch ansonsten noch etwas umtriebige MdBs völlig auf sich gestellt drei Riesenbehörden gegenüberstehen. Doch es kommt noch toller: Bei ihrer Kontrolle sind sie überwiegend auf die Kooperation der Geheimdienste angewiesen, die sie kontrollieren sollen. In Einzelfällen können sie externe Sachverständige hinzuholen, doch letztlich können auch diese nur auf die Informationen zugreifen, die ihnen von den Geheimdiensten gegeben werden. In der Praxis läuft dies darauf hinaus, dass das Parlamentarische Kontrollgremium aus der Presse von einem neuen „Skandal“ erfährt und dann bei den Geheimdiensten nachfragen muss, was denn da wohl wieder passiert ist.
Die Kontrolle durch die Abgeordneten ist also marginal und wiederum auch in demokratischen Verfahren nicht zu kontrollieren. Da alles geheim ist, dürfen die Abgeordneten natürlich auch nicht über ihre Beratungen berichten. Ob ein Abgeordneter seiner Kontrollpflicht also in verantwortlicher Weise nachkommt oder nicht, kann ich als Wähler in keiner Weise kontrollieren. Mit dem Verweis auf die vermeintlich notwendige Geheimhaltung haben es die Geheimdienste somit geschafft, sich nahezu vollkommen der demokratischen Kontrolle zu entziehen.

2. Dies führt zu meinem zweiten Argument. Diese ganz besondere Stellung der Geheimdienste wird üblicherweise durch deren wichtige Funktion, uns vor Sicherheitsgefährdungen zu schützen, gerechtfertigt. Mit Scharpf gesprochen sind die Geheimdienste also durch ihren vermeintlich wichtigen Output legitimiert. Das Schöne und für die Geheimdienste Bequeme an diesem Argument ist, dass es sich nicht falsifizieren lässt. Entweder es passiert etwas Fürchterliches, dann zeigt dies, dass wir noch mehr Geheimdienstarbeit brauchen, oder es passiert nichts, dann können wir froh sein, dass die Geheimdienste gut gearbeitet haben. So oder so, gut, dass es Geheimdienste gibt! Mit dieser Konstruktion können sich die Geheimdienste plump-elegant der demokratischen Kontrolle entziehen.
Nun möchte ich aber die These aufstellen, dass wir diese Art von Geheimdiensten gar nicht brauchen. Klare Zahlen gibt es nicht, aber auch die Geheimdienste selbst betonen immer wieder, dass der Großteil ihrer Tätigkeit in der Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen besteht. Dieser Teil ihrer Tätigkeit scheint mir völlig unproblematisch und ist, da keine geheimen Quellen geschützt werden müssen, grundsätzlich auch demokratisch kontrollierbar. Was den Rest, die verdeckte Ermittlung durch V-Leute und ähnliches, angeht, bezweifele ich, dass der Nutzen den Schaden für das demokratische System aufwiegt. Warum sollte ich akzeptieren, dass staatliche Institutionen sich der demokratischen Kontrolle entziehen, wenn deren Nutzen umstritten, der Missbrauch dieser besonderen Stellung aber regelmäßig beobachtet ist.
Die Konsequenz hieraus muss nicht sein, dass man die Geheimdienste in Gänze abschafft, wohl aber, dass man ihren Tätigkeitsbereich auf die überprüfbare Auswertung öffentlich-zugänglicher Information reduziert.

Update: Der oben verlinkte Artikel bei der Berliner Zeitung ist über den angegeben Link nicht mehr zu erreichen. Wie ich auf Nachfrage bei der Berliner Zeitung erfahren habe, wurde der Artikel aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gesperrt. Eine ebenfalls gerichtlich verordnete Gegendarstellung findet sich hier. Erfreulicherweise war der konkrete Vorfall also nicht so dramatisch, wie zunächst zu befürchten war. Ich glaube jedoch nicht, dass dies meine zwei grundsätzlicheren Einwände entkräftet.

5 Kommentare zu “Was macht der Verfassungsschutz im Bundestag? Oder: Warum Geheimdienste undemokratisch sind

  1. Bei allem Verständnis für die Empörung, die zum Teil sehr berechtigt ist: In diesem konkreten Fall scheint es sich eher um eine enorm schlecht recherchierte Story zu handeln. Es ist kein Wunder, dass die Berliner Zeitung den ursprünglichen Artikel längst aus dem Netz genommen hat: So wie aussieht, waren die Quellen wohl nicht tragfähig. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass die im Bericht genannten „Tatsachen“ nicht der Wahrheit entsprechen.

    Als ich gerade versucht habe, mir noch einmal die Berichterstattung über den Fall anzuschauen, habe ich festgestellt, dass so gut wie alle Nachrichten, die sich auf den Bericht der Berliner Zeitung bezogen haben, aus dem Netz genommen worden sind. Der Tagesspiegel hat wohl als einziger wirklich selbst genauer recherchiert:

    „Nach Recherchen des Tagesspiegels ist tatsächlich nicht zu erkennen, dass der Verfassungsschutz sich etwas zuschulden kommen ließ — gänzlich unproblematisch erscheint der Fall indes nicht.

    Der Mitarbeiter war von Dezember 2005 bis Mai 2006 beim Verfassungsschutz beschäftigt und nicht, wie in dem Zeitungsbericht angegeben, von 2003 bis 2005. Der Mann, ein Experte für Extremismus und Sicherheitspolitik, hatte sich um eine öffentlich ausgeschriebene Stelle als Auswerter im Bereich der Beobachtung des Rechtsextremismus beworben. Nach dem halben Jahr trennte sich die Behörde von dem Mitarbeiter. Sowohl der Verfassungsschutz wie auch Weigel wussten, dass der Mann für die eine wie für die andere Seite tätig war.

    Der aus Sachsen stammende Weigel saß von 2002 bis 2009 im Bundestag. Er war Mitglied des Verteidigungsausschusses. Dort werden auch geheime Vorgänge erörtert, darunter Einzelheiten des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan. Weigel sagte, er habe keine Mitarbeiter zu den Sitzungen mitgenommen.

    Bei Weigel war der Extremismusexperte von 2002 bis etwa 2007 angestellt, zunächst als studentische Hilfskraft, dann nur noch auf Stundenbasis als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Als er fragte, ob er auch für den Berliner Verfassungsschutz arbeiten könne, „gab es bei mir keine Einwände“, sagte Weigel dem Tagesspiegel. „Das war alles völlig transparent“, betonte der Abgeordnete. Der Mitarbeiter musste sich zudem der üblichen, langwierigen Sicherheitsüberprüfung stellen, bevor er die Stelle beim Verfassungsschutz erhielt. Aus seiner Sicht gab es „keine Überschneidungen“ zwischen seiner Arbeit für den Abgeordneten und der Tätigkeit beim Verfassungsschutz, sagte der Mann jetzt dem Tagesspiegel. Und er erwäge rechtliche Schritte gegen die „Berliner Zeitung“.“

    http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Die-Gruenen-SPD-Verfassungsschutz;art122,3065033

    Das lässt das Verhältnis von Verfassungsschutz und Demokratie nicht weniger problembehaftet werden, aber zumindest in diesem Fall scheint die Tätigkeit des Mannes nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Bundestag gestanden zu haben.

    Beste Grüße,
    Bernd

  2. Hallo Bernd,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich habe gerade mal eine E-Mail an die Berliner Zeitung geschrieben, um herauszufinden, warum genau sie ihren Artikeln vom Netz genommen haben. Sobald ich da eine Antwort gekriegt habe, melde ich mich noch mal. Unabhängig von dieser Antwort zwei kurze Punkte als Antwort auf deinen Kommentar:
    1. Ich hatte ja bereits erwähnt, dass die Tätigkeit des MdB-Mitarbeiters möglicherweise „harmlos“ war. Der Tagesspiegel scheint ja in diese Richtung zu tendieren, stichhaltige und überprüfbare Belege gibt es aber auch in diesem Artikel nicht. Insbesondere bleibt auch hier unklar, warum eine vermeintlich so unkontroverse Tätigkeit überhaupt geheim gehalten werden musste.
    2. Die von mir ausgeführten grundsätzlicheren Argumente hängen tatsächlich nicht von den Details des hier diskutierten Einzelfalles ab. Da sind wir uns aber ja anscheinend auch einig.

    Vielen Dank für deine aufmerksame Lektüre & beste Grüße! Daniel

  3. Ein kleiner Kommentar, zum einen weil mich das Thema interessiert, auch wenn es alt ist, zum anderen, damit es nicht heißt, ich sei an inhaltlicher Diskussion nicht interessiert. Der Blogeintrag bietet ja auch reichlich Argumentation, an die ich ansetzen kann.

    Zunächst auf einer empirischen Ebene: Das Bedürfnis nach Geheimdiensten scheint in den Bevölkerungen Demokratien vorhanden zu sein. Wenigstens jedenfalls ist die Abneigung derartig gering, dass selbst Kleinstaaten wie Luxemburg nicht darauf verzichten.
    Trotz der gängigen Praxis von Demokratien, einen oder mehrere Geheimdienste zu unterhalten, ist bislang keine einzige durch diese in existenzbedrohliche Gefahr geraten.
    Im krassen Gegensatz dazu steht, dass sie sehr wohl gerettet worden sind durch sie. Vielleicht mehrfach, definitiv aber im 2. Weltkrieg. Das hervorragende Funktionieren der westlichen Geheimdienste, insbesondere des britischen, ist wesentlich verantwortlich für die Erfolge ihrer Militärs, wie etwa den Sieg das über DAK, den Sieg in der Atlantikschlacht, oder die gelungene Invasion Frankreichs. Ohne diese Erfolge wären die Westlichen Allierten nicht so weit vorgerückt, wie sie es sind; im Schlimmstfall hätten Stalin und Hitler sich erneut einigen können. Die Folgen eines Versagens der westlichen Geheimdiensten wären fatal gewesen, ihre Leistungen dagegen sind ein beachtlicher Kredit, den man nicht außer Acht lassen darf.
    Die Tatsache, dass ich von diesen Leistungen weiß, spricht im Übrigen gegen den Vorwurf, ihre Erfolge ließen sich nur im Nicht-Stattfinden von etwas sehen.
    Das BfV publiziert regelmäßig Monographien zu seiner Arbeit, nicht zuletzt den Verfassungsschutzbericht, und legt damit klares Zeugnis über den Nutzen seiner Aktivitäten ab.

    Es ist nicht so, als wärest du der erste, der die enormen Schwierigkeiten erkennt, Geheimdienste parlamentarisch zu kontrollieren. Wolfgang Abendroth hielt die Arbeitsweise eines Geheimdienstes sogar für gänzlich inkompatibel mit öffentlicher Kontrolle. Daraus folgerte aber nicht die Abschaffung des geheimen Teils der Arbeit oder gar des ganzen Geheimdienstes, sondern forderte die Selbstunterwerfung und einen klar abgeschirmten Bereich ihrer Aktivitäten.
    Diese Forderung ist umgesetzt. Dagegen sprechen einzelne Übertretungen der Zuständigkeitsbereiche nicht, weil sie zu vereinzelt sind; der verlinkte Wikipedia-Artikel etwa enthält unter „Affären“ genau zwei Fälle, in denen der BND außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches agierte, beide male übrigens unter SPD-Führung (auch dazu später mehr). Die sonstigen Affären sind zwar in der Tat oftmals bedenklich, aber innerhalb des definierten Zuständigkeitsbereiches geschehen. Selbst wenn man ALLE der sogenannten Affären ansieht, wären das lediglich elf Fälle – nach fast 60 Jahren Dienst! Nicht gerade weltbewegend, wenn du mich fragst, eher noch ein Argument zugunsten der Unbedenklichkeit.

    Auf einer abstrakteren Ebene muss darauf hingewiesen werden, dass es mit der Informationssammlung, die sich offenbar tatsächlich aus größtenteils öffentlichen Quellen speist, N I C H T getan ist. Wichtig sind die Analysen und Schlussfolgerungen. Ein analoges Beispiel sind die Geschichtswissenschaften: obwohl die Quellen i.d.R. öffentlich, nicht selten sogar altbekannt sind, erlangen Historiker immer neue Erkenntnisse. Die Analogie ist nicht so absurd, wie es scheint. Während des 2. Weltkriegs haben die Briten Altphilologen eingesetzt, um die Codes der Wehrmacht zu knacken, nach dem Motto: wer sich an Linear B setzt, kommt auch damit klar. Natürlich haben die das nicht allein geschafft, der Punkt bleibt dennoch, dass sie mit altbekannten Methoden, die so auch in Deutschland gelehrt wurden, und leicht zugänglichem Material, den kodierten Meldungen, arbeiteten.
    (anbei, die Rolle der Sozialwissenschaften war wesentlich unrühmlicher)

    Die Frage der Quantität der Quellen, aus denen Geheimdienste ihre Informationen schöpfen, ist ohnehin irreführend, wenn nicht sogar irregeführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Geheimdienst ein Interesse daran hat, offenzulegen, welche Informationen sie woraus ziehen. Dass die Rolle von Informanten und mit technischen Mitteln ausgenutzten bzw. erzeugten Sicherheitslücken nicht betont wird, ist nur allzu logisch.
    Die Frage ist vielmehr, ob Geheimdienste ohne solche Methoden operationsfähig bleiben. Das dürften diese verneinen.

    Die Überwachung des Verfassungsschutzes z.B. obliegt nicht allein dem Parlamentarischen Kontrollgremium und schon gar nicht nur drei Abgeordneten. Diese sind im Übrigen nicht an die Kooperation der Dienste gebunden, sondern haben jederzeit volle Einsicht in alles, es sei denn der Quellenschutz verlangt es.
    – das muss BfV ständig Rechenschaftsberichte an den Haushaltsausschuss und den Innenausschuss leisten.
    – es unterliegt der Kontrolle der G 10-Kommission, die wiederum vier vom Parlamentarischen Kontrollgremium bestimmten Mitgliedern obliegt
    – der Bundesrechnungshof kann jederzeit die Finanzierung hinterfragen und entsprechende Untersuchungen
    – der Bundesbeauftragte für Datenschutz ist ebenfalls an der Kontrolle der Geheimdienste beteiligt
    – letztlich gibt es noch die Dienstaufsicht des Innenministeriums

    Ähnlich sieht es mit den anderen Geheimdiensten aus. Im Fall des BND ist zudem besonders spannend, dass seit Helmut Kohl die Praxis anhält, die Präsidenten aus den Reihen der politischen Gegner zu suchen: Kohl berief Porzner (parlamentarischen Geschäftsführer SPD), Schröder Hanning (galt als CDU-nah), Merkel Uhrlau (SPD-Mitglied). Man kann sich allerdings trefflich darüber streiten, ob die parlamentarische Kontrolle dadurch nicht eher behindert wird.

    Zuletzt, die Abteilung Fremde Heere Ost war Teil des Generalstabs des Heeres, nicht der Nationalsozialistischen Partei, noch waren Gehlen oder das Gros seiner Mitarbeiter Parteimitglieder. Ich vermute allerdings, dass du bewusst auf den falschen Begriff zurückgegriffen hast, um eine vermeintliche antidemokratische Gesinnung Gehlens und seiner Leute zu unterstellen. Das halte ich für mehr als problematisch, für unstatthaft; prinzipiell weil die Angehörigkeit zur Wehrmacht nichts über die Demokratiefähigkeit eines jemanden nach dem Krieg aussagt, und im speziellen, weil der Aufbau der NGO Gehlen durch den US-Geheimdienst erfolgte und von diesem streng überwacht wurde. Die Amerikaner hatten dieser Zeit sehr wohl ein Interesse daran, dass die Bundesrepublik nicht in eine Diktatur verwandelt werden konnte und dürften dies auch beim Aufbau der NGO Gehlen beachtet haben.

    So, das sollte erst einmal genug Inhalt sein, nicht? Als ich das letzte mal einen derartig langen Beitrag hier schrieb, zu Guttenberg, blieb der unbeachtet…

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.
    Bis Montag,
    Kai

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