Wer entscheidet, was redlich ist? Zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Deutschland

Infolge prominenter und weniger prominenter Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens, z.B. in Form von Plagiaten oder Datenmanipulationen, wurden an deutschen Hochschulen seit Ende der 1990er Jahre Institutionen und Strukturen aufgebaut, die der Untersuchung und Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens dienen. Doch ist es aus wissenschaftstheoretischer Sicht überhaupt sinnvoll, dass über das, was in der Wissenschaft statthaft ist und was nicht, durch amtliche Organe und Kommissionen entschieden wird. Ist es richtig, über gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten sozusagen auf dem Amtsweg zu befinden? Muss nicht vielmehr im wissenschaftlichen Diskurs selbst darüber entschieden werden, was gut ist und was nicht? Zensieren Untersuchungsgremien letztlich die Wissenschaftsfreiheit?

Zur Legitimation und Rechtfertigung der in Deutschland bestehenden Strukturen zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens seien vier Argumente angeführt: (mehr …)

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Plagiate: Die frühe Rolle der Universitäten

— Vor ein paar Jahren hat Frieder Vogelmann hier auf dem Blog die „Politik des Plagiats“ diskutiert. Da die Debatte zuletzt wieder aufflackert, bringen wir heute und morgen zwei Beiträge, die die Rolle der Universitäten in den Blick nehmen. Janne Mende rückt heute die Bedeutung der Lehre, der Lehrenden und des institutionellen Kontexts, in dem sie sich befinden, in den Fokus. Morgen schreibt Tobias Haas über den universitären Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in Qualifikationsarbeiten und in der Forschung insgesamt. —

Regelmäßig entfacht ein Thema aus dem Innersten der Wissenschaft öffentliche Debatten: Mit Franziska Giffey steht erneut eine Bundespolitikerin unter dem Verdacht, in ihrer Doktorarbeit plagiiert zu haben – dieses Mal im Fach Politikwissenschaft. Auf der Suche nach Umgangsmöglichkeiten verweisen viele Debattenbeiträge auf die offensichtliche Verantwortung der Plagiierenden selbst. Aber auch die Universitäten rücken in den Fokus, wenn eine zeitweilige Betreuungssperre von Doktoreltern oder Beratungs- und Fortbildungsstellen an den Universitäten vorgeschlagen werden.

Während der erste Vorschlag einer Betreuungssperre – durchaus bewusst überspitzend – die individuelle Verantwortung der Betreuer/innen in den Vordergrund rückt, zielt der zweite auf institutionalisierte Lösungen ab. Gemeinsam ist ihnen eine Lösungssuche, welche die Universität als Akteurin in den Blick nimmt. (mehr …)

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Don’t shoot the Messenger: Eine Petition zum Schutz akademischer Whistle-Blower

Am 16. Februar 2011 meldete die Süddeutsche Zeitung, dass der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano im Zuge einer Rezension für die „Kritische Justiz“ eine erhebliche Anzahl plagiierter Textstellen in der Dissertation des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg gefunden habe. Was folgte, war die öffentliche Autopsie einer einmalig zusammengeklauten Promotionsschrift, der Rücktritt zu Guttenbergs und ein relativ amüsanter Sat1-Fernsehfilm, der sich das satirische Potenzial des wissenschaftlichen Fehlverhaltens des Ministers zu Nutze machte. Nach einem Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom Mai diesen Jahres wäre die Aufdeckung des Plagiats durch Fischer-Lescano und die anschließende Dokumentation der Textentnahmen auf GuttenPlag.de nun selber ein Fall für die Disziplinarausschüsse. Die HRK ist der Ansicht, dass derjenige, der wissenschaftliches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert, selber „regelmäßig“ gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoße, wenn er oder sie nicht zunächst eine Entscheidung der betroffenen Hochschule abwartet. In dem Beschluss der HRK lautet der entsprechende Passus wie folgt: (mehr …)

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