Wann ist ein Mensch ein Mensch? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Kindern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist im Verlauf ihrer 75-jährigen Geschichte insbesondere hinsichtlich ihres universalistischen Geltungsanspruchs immer wieder grundlegend kritisiert worden. Wie auch in den vorangegangenen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt betont wurde, problematisiert diese – philosophische – Kritik in unterschiedlicher Weise, dass ‚der Mensch‘ als mutmaßlich universelles Subjekt der proklamierten Rechte dergestalt verengt (als „erwachsen, europäisch, weiß, wohlhabend, nicht behindert“, und – nicht zu vergessen – männlich) verstanden wird, so dass die in der der AEMR proklamierten Rechte letztlich nicht als universelle, sondern als diskriminierende und ausschließende Rechte wirken. 

Ohne die Relevanz dieser wichtigen Kritik in Frage stellen zu wollen, möchte ich im Folgenden daran erinnern, dass – auch und gerade, wenn diese Kritik bei der Zuschreibung von Menschenrechten explizit berücksichtigt wird – spätestens beim Versuch der praktischen Realisierung der allgemeinen Menschenrechte (in Form der Überführung in spezifische, bindende Rechte) der Universalismus der AEMR nicht aufrechterhalten werden kann. Es geht mir also, anders formuliert, nicht um die normative Frage, ob bzw. inwiefern eine konkretisierende Ausformulierung der Menschenrechte deren unterschiedlichen Träger:innen (gleichermaßen) gerecht wird. Es geht mir vielmehr um das praktische Problem, dass eine konkretisierende Ausformulierung überhaupt nur um den Preis möglich ist, dass (teilweise) mit dem universalistischen Anspruch der AEMR gebrochen wird – insofern sich nämlich die Idee ‚des Menschen‘ als Träger:in von Menschenrechten als zu allgemein erweist, um daraus konkrete Rechte verschiedener Menschen abzuleiten.  (mehr …)

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Die „realistische Utopie“ der Menschenrechte. Zum 75. Geburtstag einer nie alternden Hoffnung

Als die Vereinten Nationen vor 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten, lag darin eine große Hoffnung und ein Versprechen: Die Hoffnung darauf, dass sich Gräueltaten wie jene in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in denen in zwei Weltkriegen und unter den totalitären Regimes des Nationalsozialismus und Stalinismus Menschen zur bloßen Verfügungsmasse staatlicher Herrschaft degradiert wurden, nie wieder ereignen sollten. Und das Versprechen, dass ein transnationaler Menschenrechtspakt und die Formulierung grundlegender freiheitlicher, bürgerlicher und sozialer Rechte die Unantastbarkeit jeder Person gegen nationalstaatliche Willkür und die Eingriffe Dritter wirksam schützen würden. Die aktuelle Weltlage lässt zunächst daran zweifeln, inwiefern dieses Versprechen und diese Hoffnung eingelöst wurden. Ist der 75. Geburtstag der UN-Menschenrechtserklärung trotzdem ein Anlass zum Feiern? Ich denke ja, aber für eine gebührende Würdigung sollte man sich vergegenwärtigen, was es mit der Menschenrechtserklärung auf sich hat, wie sie gealtert ist und welches zukunftsweisende Potential sich aus ihr gewinnen lässt. Eine solche Vergegenwärtigung will ich im Folgenden anhand des Subjekts der Menschenrechte versuchen.   (mehr …)

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Der Formwandel des Rechts als strukturelle Krise der Menschenrechte

Am 10. Dezember 2023 jährte sich die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum 75. Mal. Seither ist sie Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher wie öffentlicher Auseinandersetzungen – einerseits stellen sie eine grundlegende Errungenschaft der Staatenwelt dar, andererseits müssen sie ihre Wirksamkeit und Bedeutung angesichts zahlreicher Kriege und Konflikte immer wieder aufs Neue unter Beweis stellen. Ausgehend vom Jahrestag widmen wir uns in einem kleinen Schwerpunkt der Auseinandersetzung um den aktuellen Zustand der Menschenrechte. 

Wir starten mit einem Beitrag von Johannes Haaf, welcher sich den strukturellen Krisen der Menschenrechte zuwendet und diese um eine rechtliche Perspektive erweitert. Anschließend widmet sich Regina Schidel dem zukunftsweisenden Potential der Menschenrechte, woran Marco Schendel eine Beschäftigung mit dem angenommenen Universalismus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anschließt. Andreas Busen wirft zuletzt einen Blick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus einer kinderrechtlichen Perspektive.

Wir wünschen eine gute Lektüre und überlassen nun Johannes Haaf das Wort.

 

Die Menschenrechte sollen sich gegen das Unheil der Welt zur Wehr setzen, es überwinden oder zumindest einhegen. Ob sie das aber können, ist nicht ausgemacht. Wie bei früheren Anlässen, wurde auch zum 75. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darauf hingewiesen, dass die Normen und Institutionen, die auf dieser Erklärung aufbauen, sich als ohnmächtig erweisen gegenüber den Verhältnissen der Beherrschung und Unterdrückung, die das Schicksal so vieler Menschen bestimmen. Schon zum Jubiläum vor fünf Jahren bemerkte der Historiker Stefan-Ludwig Hoffmann, dass der „Menschenrechtsidealismus des späten 20. Jahrhunderts selbst historisch geworden ist.“ Diese andauernde Krise der Menschenrechte betrifft ihm zufolge ein strukturelles Moment, denn sie stellt die Fähigkeit der Menschenrechte infrage, die „Ursachen katastrophaler Gewalt“ zu bekämpfen.  

Die strukturelle Krise der Menschenrechte wird in der Regel in zwei Hinsichten entfaltet. Sie betrifft den Inhalt der Menschenrechte, und sie dreht sich um die Frage nach den Akteuren eines effektiven Menschenrechtsschutzes. Ich möchte im Folgenden diese beiden Hinsichten kurz skizzieren, um danach eine dritte – nämlich eine rechtsstrukturelle – Dimension in den Mittelpunkt zu rücken, die sich für das Verständnis der Menschenrechte heute als ebenso folgenreich erweisen könnte, in den Diskussionen der politischen Theorie aber nur selten aufgegriffen wird.  (mehr …)

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CfP „Human Rights in Migration Societies“ (Gießen)

Die Gießener DFG-Forschungsgruppe „Menschenrechtsdiskurse in der Migrationsgesellschaft“ (MeDiMi) veranstaltet vom 18. bis zum 20. September 2024 eine Konfrenz mit dem Titel „Human Rights in Migration Societies. Exploring the Intersection of Human Rights and Migration in Law, Politics, and Everyday Life“. Ziel der multidisziplinären Tagung ist, den Nexus von Menschenrechten und Migration im fächerübergreifenden Dialog auszuleuchten und zu diskutieren. Vorschläge für Beiträge (max. 300 Worte, Schlagworte und kurzer CV) können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Weitere inhaltliche und organisatorische Informationen sind online zu finden unter: https://www.medimi.de/de/topic/10.aktuelles.html.

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CfP Konferenz „Human Rights in Migration Societies“, 18.-20. September 2024 (Gießen)

Vom 18.–20. September 2024 findet an der Justus-Liebig-Universität Gießen eine Konferenz mit dem Titel „Human Rights in Migration Societies“ statt. Organisiert wird die Konferenz von der interdisziplinären DFG-Forschungsgruppe Menschenrechtsdiskurse in der Migrationsgesellschaft (MeDiMi). (mehr …)

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CfP Tagung “ Microscopic Research on Grand Social Concepts – Crisis, Protest, and Transformation“ (Fulda) – verlängert bis 31.08.

Der Call ist verlängert bis zum 31.08.: Das Promotionskolleg „Human Rights and Social Justice“ der Hochschule Fulda veranstaltet am 23. und 24. November 2023 in Fulda eine internationale Konferenz zum Thema „Microscopic Research on Grand Social Concepts – Crisis, Protest, and Transformation“. Hierfür werden noch Beiträge gesucht. Der ausführliche Call for Papers finden sich hier. Vorschläge im Umfang von max. 300 Wörtern können bis 18. August 2023 an Christina Kurdum (christina.kurdum@sk.hs-fulda.de) gesendet werden.

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CfP: Philosophie des Pazifismus in Kriegszeiten (Zeitschrift für Praktische Philosophie)

Katharina Naumann, Christoph Sebastian Widdau und Luisa Büschleb-Köppen geben 2024 bei der Zeitschrift für Praktische Philosophie den Themenschwerpunkt: „Philosophie des Pazifismus in Kriegszeiten“ heraus. Der Schwerpunkt soll dazu beigetragen, ein öffentlich als auch fachphilosophisch relevantes Thema in den wissenschaftlichen Debattenraum zu stellen, und zwar nicht in ideengeschichtlicher und in realgeschichtlicher, sondern in systematischer, analytischer und aktueller Perspektive. Einreichfrist ist der 30.09.2023. Der vollständige Call kann hier eingesehen werden.

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Zwischen menschenmachendem Sein und menschengemachtem Sollen. Ein Workshop-Bericht aus Darmstadt

Krisen wie die Coronapandemie und der Klimawandel scheinen dem Menschen seine natürlichen Grenzen aufzuzeigen. Da jedoch beide Krisen mit kollektiv hervorgebrachten Umständen wie etwa einem globalisierten ausbeuterischen Wirtschaftssystem zusammenhängen, werden in ihnen nicht bloß die Notwendigkeiten der Natur, sondern ebenso die Kontingenzen der Kultur sichtbar. In dieser eminent natürlichen wie nicht-natürlichen Dimension werfen sie somit die Frage auf, in welchem System ‚der Mensch‘ leben will bzw. welches System für ‚den Menschen‘ am gedeihlichsten ist. Die politiktheoretische Anthropologie könnte darauf Antworten liefern. Schließlich beschäftigt sie sich mit philosophischen Annahmen über die Natur des Menschen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer damit korrespondierenden politischen Ordnung. Aus dieser Doppelfrage – Was ist der Mensch und wie soll die politische Ordnung beschaffen sein? – ergibt sich allerdings eine Spannung zwischen dem (notwendigen) Sein der menschlichen Natur und dem (kontingenten) Sollen ordnungspolitischer Forderungen. Um die Auslotung wie potenzielle Überwindung dieser Spannung lassen sich daher auch einige Beiträge des Workshops Politische Anthropologie und kritische Gesellschaftstheorie gruppieren, der vom 22. bis zum 23. September an der TU Darmstadt stattgefunden hat (zum vollständigen Programm).

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Symposium „Kosmopolitismus von unten. Annäherungen an globale Demokratie“

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Der utopische Raum“, ein Kooperationsprojekt der stiftung medico international, dem Institut für Sozialforschung und der Frankfurter Rundschau, findet vom 1.-3. Oktober 2022 das Symposium „Kosmopolitismus von unten – Annäherungen an globale Demokratie“ in Frankfurt am Main statt.

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