Die Saint-Simonistinnen. Replik auf Karina Korecky

Zunächst möchte ich mich für die umfassende Kritik zu meinem Aufsatz „Die Saint-Simonistinnen“ bei Karina Korecky bedanken. Viele Aspekte, die für mich von Bedeutung waren, werden von ihr hervorgehoben und weiter ausgebaut. Als Antwort möchte ich zwei Punkte noch einmal vertiefen, die mir bei der Ausarbeitung des Aufsatzes zentral erschienen. Erstens ging es mir bei der Darstellung der Saint-Simonistinnen darum, den Bruch innerhalb der politischen Bewegung zu verdeutlichen. Im bewussten Gegensatz zu den bürgerlichen Anhängerinnen, die schließlich auch in der Hierarchie der Saint-Simonisten aufstiegen (und wieder fielen), formulierten einfache Mitglieder, zumeist unverheiratete Hilfsarbeiterinnen, zwischen 1832 und 1834 das Ideal der finanziell und rechtlich unabhängigen Frau. Sie gingen damit weit über das Ideal „der Frau“ als einer gleichen (sexuellen) Partnerin, wie es von den Saint-Simonisten und Saint-Simonistinnen formuliert wurde, hinaus, denn sie forderten die soziale, rechtliche und schließlich auch politische Gleichstellung der Geschlechter. Deutlich wird dies in der frühen Verwerfung eines Ideals von  „Häuslichkeit“, welches die Rolle der Frau als Ehefrau und Mutter und die damit verbundenen sozialen, rechtlichen und politischen Schranken zwischen den Geschlechtern in doppelter Weise zementierte. Das ist auch der Grund, weshalb ich die „auffällige Anbetung der Weiblichkeit“ unter den Saint-Simonisten nicht weiter thematisiert habe. Die politischen Forderungen der im Fokus stehenden Autorinnen und das imaginierte und idealisierte Bild der Geschlechter als gleiche Partner, wie es von männlichen Mitgliedern der Saint-Simonisten formuliert wurde, sind strukturell nicht vergleichbar. (mehr …)

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Tagungsbericht: E pluribus unum? Modelle des Föderalen

Der Versuch, sich über die Rolle des Föderalismus in der aktuellen Entwicklung und Beschreibung staatlich verfasster politischer Räume Klarheit zu verschaffen, ergibt kein konsistentes Bild. Die Europäische Union als suprastaatlich verfasstes wirtschaftspolitisches Gebilde hat die Bundesstaatlichkeit als Fernziel ihrer Entwicklung ausdrücklich dementiert. Dennoch wurde sie von deutscher Seite seit ihren Anfängen in den föderalen Kategorien von Staatenbund und Bundesstaat beschrieben. Während einerseits ein europäischer Bundesstaat als zu erreichendes Ziel galt, wollte man andererseits die europäische Einigung auf einen Staatenbund begrenzt wissen. Inzwischen bezieht sich die Forschung auf diese Dichotomie zumeist in Abgrenzung. Gerade weil die Europäische Union weder das eine noch das andere sei, lasse sie sich als etwas Neues, als ein Gebilde sui generis verstehen. Andere verweisen auf die Kontingenz föderaler Systeme, indem sie die föderale Praxis in den Mittelpunkt stellen. Anstatt einen reinen, objektiven oder gar transhistorischen Föderalismus zu beschreiben, dessen reale Föderalismusformen nur mehr oder weniger gut gelungene Abbilder eines Ideals seien können, konzentrieren sie sich auf die innere Dynamik und Kompromisshaftigkeit föderale Gebilde. Historische Föderalismusformen dienen dabei der geschichtlichen Vergegenwärtigung unterschiedlicher Strukturen und historischer Konstellationen, die politisch freie Handlungsräume mit rechtlichen Absicherungen hervorgebracht haben. Föderalismus, so könnte man den Grundtenor der interdisziplinären Tagung E pluribus unum. Modelle und Präzedenzen des Föderalen, die am 10. und 11. Dezember an der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des Sonderforschungsbereiches Transformationen der Antike stattfand, zusammenfassen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der konkreten Auslegung bedarf. (mehr …)

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