Tagungsbericht „Protest, Disobedience, or Constituent Power?“ (Hamburg)

In Zeiten einer wachsenden Kritik demokratischer Institutionen wird die Demokratie auch in der theoretischen Auseinandersetzung vielfach gegen ihre institutionelle Verfasstheit gedacht. Demokratie ist Praxis, Bewegung, Aufbruch und vor allem gegen (falsche) Formen der Verfestigung gerichtet. Dieses Motiv drückt sich sowohl in einem emphatischen Zugriff auf die Idee der verfassungsgebenden Gewalt aus als auch im demokratisch inspirierten Rückgriff auf die Kategorien von Widerstand, Protest und Ungehorsam. Beide betonen einen prä-institutionellen und praktischen Aspekt der Demokratie und verweisen auf das Moment der demokratischen Gründung. Nun klafft zwischen diesen beiden Zugängen in der theoretischen Diskussion jedoch bislang eine merkwürdige Lücke. Dafür ausschlaggebend sind sowohl inhaltliche Bedenken wie theoretische Ursprünge, die es wechselseitig unmöglich machen, kontestatorische Praxis als konstituierende Macht oder verfassungsgebende Gewalt in Formen widerständiger Praxis zu denken. Es ist das Verdienst des von Peter Niesen und Markus Patberg am 15. Mai 2017 an der Universität Hamburg organisierten Workshops – „Protest, Disobedience, or Constituent Power?“ – sich genau dieser Lücke anzunehmen und beide Stränge in einen produktiven Dialog zu bringen. Lässt sich widerständige Praxis als verfassungsgebende Gewalt re-interpretieren? Was sind die Chancen und Gefahren eines solchen begrifflichen Zuschnitts? Wer könnten die Subjekte und wo die Orte eines solchen „konstituierenden Widerstands“ (Niesen) sein? Diese Fragen sollten vor allem für den transnationalen Raum diskutiert werden.

Widerständige Praktiken als Analyseinstrument?

Während des Workshops kristallisierten sich vier thematische Schwerpunkte heraus.  Zunächst stand im Fokus, wie sich widerständige Praktiken selbst als Instrument zur empirischen Analyse von Herrschaftsverhältnissen im internationalen Raum begreifen lassen. Ausgehend von der nicht unstrittigen These, dass sich Widerstand dort ausbildet, wo politische Macht nicht auf freiwillige und legitime Folgebereitschaft hoffen kann, sondern primär über Zwang vermittelt ist, legte Christopher Daase dar, wie sich empirisch Widerstandspraktiken zur Analyse von illegitimen Herrschaftsformen fruchtbar machen lassen. Im Gegensatz zu den klassischen Positionen der Herrschaftskritik in den IB lassen sich mit Hilfe eines solchen empirischen Zugangs nicht nur gänzliche neue und vormals möglicherweise unentdeckte Herrschaftsformationen enttarnen, sondern auch im Kleinen die Wirkungsweisen politischer Herrschaft enträtseln. Fraglich ist jedoch, ob es nicht auch illegitime Herrschaft ohne Widerstand geben kann und ob nicht auch Widerstand selbst eine illegitime Ausübung von politischer Herrschaft sein kann, wenn sich dieser etwa gegen gerechtfertigte Formen politischer Autorität (und eben nicht Herrschaft) richtet.

Wie Peter Niesen im Verweis auf Ingeborg Maus deutlich machte, müssen sich emphatische Bezüge auf die Kategorie des Widerstands gegenüber dem Einwand verteidigen, demokratische Praxis mit Herrschaftskritik zu verwechseln und damit an der letztlich „feudalen“ (Maus) Vorstellung festzuhängen, dass wahre demokratische Selbstbestimmung immer nur gegen das Recht möglich ist. Widerstand kann aus dieser Perspektive auch nur im begrenzten Maße transformativ sein, weil dieser immer nur punktuell gegen eine rechtliche Ordnung gerichtet ist. Demgegenüber lässt sich nach Niesen eine radikale Idee praktischer Volkssouveränität mit Maus entwickeln, die selbst wieder Anschluss an kontestatorische Praxis sucht, aber zugleich ihren verfassungsgebenden Anspruch nicht aufgibt. Damit war zugleich eine Konfliktlinie benannt, die sich durch den gesamten Workshop zog, nämlich ob und wenn ja wie sich Widerstand selbst als demokratische Praxis beschreiben lässt und wo sie in Konflikt mit legitimer politischer Autorität tritt. Kann Widerstand in diesem Sinne tatsächlich als constituent power beschrieben werden?

Ziviler Ungehorsam als konstituierende Gewalt?

Diese Frage stand auch in der Auseinandersetzung zwischen Bill Scheuerman und Robin Celikates im Mittelpunkt und bildete den zweiten Schwerpunkt des Workshops. Celikates forderte in seinem Beitrag eine radikale Demokratisierung des zivilen Ungehorsams – sowohl inhaltlich als auch konzeptuell –, um diesen in einem zweiten Schritt als zentrales Element einer praktischen Demokratisierung der Demokratie einzuführen. Am Beispiel illegaler Grenzübertritte oder den Protesten der sans-papiers machte er deutlich, wie ziviler Ungehorsam zur konstituierenden Neuverhandlung von Konzepten der Bürgerschaft beitragen kann – gerade im transnationalen Raum. Der Zugriff von Nicht-Bürger*innen auf das Konzept des zivilen Ungehorsams verunklart dabei den Begriff in produktiver Hinsicht und öffnet diesen für eine begriffliche „Demokratisierung“.

Gegenüber einer solch euphorischen Beschreibung des zivilen Ungehorsams als konstituierende Praxis wendete sich vor allem der enthusiastische Beitrag von Bill Scheuermann, der hervorhob, dass sich konstituierende Gewalt und Widerstand mitnichten so leicht zusammenbringen lassen. Sie seien letztlich wie Öl und Wasser und der Versuch ihrer Vermengung müsse nicht nur scheitern, sondern verwische auf ungute Weise auch die verschiedenen Dimensionen demokratischer Selbstbestimmung. Dieser Einwand ließe sich vor allem gegen solche Ansätze vorbringen, die Demokratie allein im Widerstand gegen ihre Verfasstheit denken wollen. Zum einen ist der Begriff der constituent power mit einer unitaristischen Idee der Souveränität verbunden und das kann und sollte für widerständige Praktiken gerade nicht gelten; zum anderen würde die Beschreibung von Widerstand als konstituierende Gewalt solche Widerstandsformen fast notwendigerweise ausschließen, die keine Verfassungsrelevanz haben – und damit legitime kontestatorische Praxis dramatisch verkürzen.

Narrative und Performativität konstituierender Gewalt

Dies führte zu zwei weiteren Fragekomplexen, die sich einerseits darauf konzentrierten, inwieweit Widerstand zu einer (eventuell problematischen oder gar wünschenswerten) Teilung politischer Souveränität führt, die insbesondere eine von Rousseau und Kant inspirierte Idee der Volkssouveränität herausfordert. In welcher Form lässt sich verfassungsgebende Gewalt tatsächlich mit einer Idee geteilter  Souveränität und einem Konzept fragmentierter, demokratischer Selbstbestimmung zusammenbringen? Andererseits rückte das Problem in den Fokus, wo nun die Grenzen legitimen Ungehorsams liegen, wenn die Legitimitätskriterien des Widerstands selbst demokratisiert und politisiert werden sollen. Welcher Legitimationsvorschuss des Widerstands ist angemessen und welche substanziellen Legitimitätskriterien sind möglicherweise dennoch notwendig?

Das verweist bereits auf den dritten Schwerpunkt, der sich durch alle Vorträge in verschiedener Ausprägung zog: die Bedeutung narrativer und performativer Aspekte in der Diskussion um kontestatorische Praxis und konstituierende Gewalt. In welcher Form bringt Widerstand seine eigenen Legitimationskriterien performativ erst hervor und wie entsteht durch kontestatorisch-konstituierende Praxis selbst erst ein Subjekt demokratischer Selbstbestimmung? Vor allem der Beitrag von Markus Patberg zeichnete nach, wie sich die Kritik am Demokratiedefizit europäischer Institutionen und der Staatszentriertheit europäischer Integration zunehmend in Narrativen konstituierender Gewalt verdichtet. Die vier von Patberg rekonstruierten Narrative einer europäischen (oder zumindest föderalen) pouvoir constituant machen deutlich, dass die Idee der verfassungsgebenden Gewalt mittlerweile einen rekonstruierbaren Geltungssinn innerhalb europäischer Demokratiebewegungen hat und je nach Narrativ zugleich neue Akteure europäischer Demokratie performativ herstellt. Die Bedeutung des expressivistischen Moments kontestatorischer Praktiken und konstituierender Gewalt, die auch in den Beiträgen von Celikates und Niesen betont wurde, entfachte zugleich eine Diskussion über das Verhältnis von Aktion und Artikulation. Was ist der performative Effekt der Selbstbeschreibung politischer Akteure, die sich auf eine Idee der konstituierenden Gewalt oder auf eine erweiterte Idee des zivilen Ungehorsams beziehen?

Orte und Akteure konstituierender Macht

Im Vordergrund des vierten thematischen Blocks standen die Orte und Akteure konstituierender MachtChristian Volk ging dabei in seinem Vortrag der Frage nach, wie transnationale Protestformen die Machtstrukturen der „transnationalen Konstellation“ (Volk) sichtbar machen und aufbrechen können. Im Kontext eines globalen Gefüges von ökonomischen Strukturen, politischen Herrschaftssystemen, kulturellen Einstellungen und rechtlichen Regelungen, die von Nationalstaaten als transnationale Konstellation aktiv hervorgebracht werden, übernehmen kontestatorische Praktiken die kritische Aufgabe transnationale und nationale Machtverhältnisse zu enttarnen. Ähnlich wie für Daase ist auch für Volk Widerstand zunächst ein Indikator und Seismograph von illegitimer Herrschaft, doch ging es ihm vor allem um die normative Frage, wie Widerstand selbst neue Räume und Akteure des Poltischen erzeugen und damit auch zu einer Reformierung der Idee konstituierender Gewalt im transnationalen Raum beitragen kann.

Der Idee einer Neukonfiguration des demokratischen Subjekts (oder besser: demokratischer Subjektivitäten) folgte auch der Beitrag von Isabell Lorey, der sich abermals dem Begriff der multitude näherte. Lorey machte deutlich, dass die multitude ideengeschichtlich stets als das Andere der Demokratie – ihrer Institutionen, ihrer „ordentlichen“ Mitglieder, etc. – galt und dieses Andere in Krisenzeiten erneute Aufmerksamkeit bekommt. Dabei lässt sich jedoch unterscheiden, wie die multitude als „ungeordnete“ und „unordentliche“ Repräsentation des demos begriffen wird. Wird in einem Strang von Ansätzen vor allem die Teilung betont, in der die multitude immer den Teil der Gesellschaft symbolisch ausgedrückt, der in demokratischen Institutionen keine Sichtbarkeit erlangt, begreifen andere Ansätze die multitude vor allem als ein anderes Formprinzip demokratischer Selbstinstituierung. Letzteren lässt sich auch Loreys Beitrag zuordnen, der die multitude mit einer Idee der permanenten demokratischen Selbstkonstituierung zusammenbringt, in der das Ringen um eigene Grenzen und die eigene Formgebung durch Recht und Institutionen zu keinem Ende kommt, sondern im permanenten Konflikt mit sich selbst verbleibt. Die klassische Unterscheidung von konstituierender Gewalt, (zivilem) Ungehorsam und einer institutionell gebundenen demokratischen Praxis löst sich hier freilich auf und soll das Politische zugespitzt im Ganzen in einer Form und in einem Aggregatzustand umfassen und damit letztlich auch den Konflikt zwischen Repräsentation und Präsenz überwinden.

Diese nicht unproblematische Vorstellung bringt nochmals drei zentrale Fragen aufs Tableau, die sich dem Workshop stellten, aber nicht in ausreichender Tiefe diskutiert werden konnten: zum einen wurde nicht abschließend deutlich, ob ziviler Ungehorsam sowohl für eine Konzeption der multitude als auch für eine konsensdemokratische Idee der pouvoir constituant ein konstitutives oder bloß kontingentes Element ist. Kann Widerstand durch eine richtige, d.h. auch vollständige Form demokratischer Selbstbestimmung vollkommen absorbiert werden? Zum anderen wäre nicht zuletzt in den Räumen der Aby Warburg-Bibliothek eine weitergehende Beschäftigung mit dem Aspekt der Repräsentation wünschenswert gewesen, weil damit zugleich die Performativität politischer Praxis und die Idee der politischen Teilung als konstitutives Element konstatorischer Praxis angesprochen gewesen wären. Drittens hätte das Verhältnis von verfassungsgebender Gewalt und zivilem Ungehorsam zu demokratisch gesetztem Recht nochmals eine gesonderte Aufmerksamkeit verdient gehabt, weil sich genau hier freilich erst die zentralen Legitimations- und Pflichtenkonflikte zeigen, die die Debatte um den zivilen Ungehorsam prägen. Das sind jedoch Fragen, die letztlich erst durch den sehr produktiven und konzentrierten Workshop relevant wurden und Gegenstand weiterer Debatten sein werden.

 

Carlos Becker ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt und promoviert zum Recht auf Widerstand und zivilen Ungehorsam. Es ist darüber hinaus Mitarbeiter in einem interdisziplinären Projekt zum digitalen Strukturwandel der Privatheit.

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