Privatheit als kollektive Herausforderung. Tagungsbericht „Privatheit und Demokratie“ (Frankfurt)

Hat Privatheit nur einen individuellen oder auch einen gesellschaftlichen Wert? In Zeiten geheimdienstlicher Massenüberwachung, wie sie nicht zuletzt die Snowden-Enthüllungen zu Tage gebracht haben, verdienen klassische liberale Abwehrrechte besondere Aufmerksamkeit. Unterbelichtet bleiben dabei politische Dimensionen des Privaten.

Diese Diagnose nahm die interdisziplinäre Forschungsgruppe „Strukturwandel des Privaten“ zum Anlass, ihre zweite Jahrestagung dem Bedingungsverhältnis von „Privatheit und Demokratie“ zu widmen. Denn, so betonte Sandra Seubert in ihrem Eröffnungsvortrag, letztlich überwiege noch immer ein Verständnis von Privatheit, das die Schutzansprüche von Individuen isoliert von ihren sozialen Bezügen betrachte, ohne die wechselseitige Ermöglichung hinreichend in den Blick zu nehmen. Privatheit aber habe nicht nur eine restriktive Bedeutung in dem Sinne, dass sie einen „Ausstieg aus dem kommunikativen Handeln“ (Habermas) gewährt. Sie habe auch eine ermöglichende Bedeutung, da durch sie Kommunikationsräume geschaffen werden können, in denen sich Individuen mit besonderen anderen austauschen – institutionell und medial vermittelte Kontexte, auf deren Integrität soziale Beziehungen angewiesen sind.

Die Konferenz nahm das Verhältnis von Privatheit und Demokratie anhand von Vorträgen aus den Rechts-, Kommunikations- und Sozialwissenschaften sowie der Philosophie und der Informatik in den Blick. Dabei zeichneten sich zwei Kernproblematiken ab. Zum einen das Verhältnis von Transparenz- und Privatheitsansprüchen im politischen Raum, zum anderen die Gefährdung des Privaten durch ökonomische Akteure.

Johannes Eichenhofer (Bielefeld) präsentierte zum Auftakt eine rechtswissenschaftliche Perspektive. Inhaltlich zeichnete er wichtige Linien für die Tagung vor, indem er auf den gemeinsamen Projektzusammenhang verwies: Das Forschungsteam des „Strukturwandels“ baut auf einer konzeptionellen Neubestimmung des Wertes des Privaten auf, welche sich entlang dreier Pfade entfaltet: 1. Von einem individualistischen zum sozialen Verständnis von Freiheit, 2. vom „Recht, allein gelassen zu werden“, zum Recht auf geschützte Kommunikationsräume und 3. von der Zugangskontrolle zum einem Verständnis von Privatheit als sowohl individuellen, sozialen als auch gesellschaftlichen Genzziehungsprozess.

Aus spezifisch rechtwissenschaftlicher Perspektive stellen sich diese Pfade nach Eichenhofer folgendermaßen dar: Eine Neubestimmung des Privaten, welche den Herausforderungen des digitalen Zeitalters Rechnung tragen kann und entsprechend über die individuellen Rechte hinaus die politische und soziale Bedeutung des Konzeptes hervorhebt, verändere gleichsam die Rolle des Staates. Der Staat sei im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatheit nicht mehr nur als Gefährder in den Blick zu nehmen, so wie noch zu Zeiten des Volkszählungsurteiles (1983). Angesichts neuer Gefährdungslagen durch kommerziell motiviertes Tracking im Internet sei ihm stattdessen nunmehr auch ein regulierendes Ausgestalten und damit Ermöglichen von Privatheit aufgegeben. Dabei seien teilweise auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche manchen Nutzern möglicherweise zunächst als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit erscheinen mögen, welche aber auf lange Sicht für das Funktionieren einer gerechten demokratischen Gemeinschaft unerlässlich seien.

Die eindeutige Stoßrichtung gleich zu Beginn wurde im weiteren Verlauf der Tagung von verschiedenen Beiträgen aus der Informatik empirisch gestützt. Katharina Zweig, Mitbegründerin von Algorithm Watch führte dabei lebhaft vor Augen, wie der Einsatz von Algorithmen zu ungerechter Behandlung sozialer Gruppen führen kann. Tim Wambach (Koblenz) veranschaulicht mittels einer historischen Studie, dass es in den letzten 15 Jahren nicht nur zu einer rapiden Steigerung der Einbettung von privatheitsinvasiven Drittparteien auf Webseiten kam, sondern dass diese Steigerung überdies mit einer besorgniserregenden Monopolisierung, federführend hierbei Google, einherging. Melanie Volkamer (Karlstad/Schweden) thematisierte die mangelnde „Privacy Awareness“ von Smartphonenutzer_innen, welche sich häufig nicht über die privatheitsinvasiven Implikationen der von ihnen verwendeten Technik im Klaren seien. Rüdger Grimm (Koblenz) schließlich brachte die informatische Perspektive auf den Punkt, wenn er aus der individuellen „Überforderung“ der Nutzer beim Schutz vor Kommodifizierung ihrer Daten die Schlussfolgerung zog, diese durch „Systemschutz“, d.h. durch technisch unterstützte staatliche Regulierung aufzufangen. Dabei solle die Regulierung allerdings derart gestaltet sein, dass sie die Nutzer in „Bottom Up“-Verfahren durchaus mit einbeziehe.

Die Frage, wie eine solche Regulierung aussehen sollte, wurde von Beate Rössler (Amsterdam/NL) im ersten Keynote-Vortrag der Veranstaltung kritisch aufgegriffen. Dieser richtete sich deutlich gegen die derzeitig intensiv diskutierte Idee, jene soziale Praxis, bei der Daten gegen Dienste getauscht werden, rechtlich zu legitimeren und derart steuerbar zu machen. Dazu würden persönliche Daten in monetäre Wertkonzepte übersetzt und folglich offiziell zum Handelsgut erklärt werden. Um ihr Argument gegen eine solche Strategie zu untermauern, bediente sich Rössler verschiedener moralphilosophischer Konzepte. Beispielweise bezog sie sich auf Luciano Floridi, welcher argumentiert, dass unsere Beziehung zu unseren Daten nicht in materiellen Begriffen des Besitzens (owning) gedachten werden sollten, sondern in Begriffen des Gehörens (belonging). Damit seien Daten vergleichbar mit Körperteilen und somit nicht veräußerlich. Ähnliches gälte auch für Daten, welche im Zuge privater Kontakte entstehen, beispielsweise im Gespräch unter Freunden. Derartige Kontakte seien vor Vermarktung zu schützen. Um dies zu verdeutlichen bezog sich Rössler zum einen auf das Habermas‘sche Konzept der Kolonialisierung der Lebenswelt und zum anderen auf Michael Walzers Sphären der Gerechtigkeit.

Bleibt die Frage, welche Rolle die individuellen Akteure spielen. Unter Bezug auf das Konzept der „Privacy Literacy“ (Privatheitskompetenz). entwickelte Daniel Susser (San Jose/US) im Rahmen des zweiten Keynote-Vortrages die Idee eines „social self-authorship“. Um dieses auch in der online-Welt zu erlernen, sei medienpädagogische Unterstützung entscheidend, etwa die flächendeckende Einrichtung eines Unterrichtsfaches, in dem Kinder bereits ab dem Grundschulalter nicht nur mit der technischen Infrastruktur ihres Alltagslebens vertraut gemacht werden, sondern überdies lernen, ihre soziale Identität in einer für sich selbst und ihre Umwelt vorausschauenden Weise zu entwickeln.

Was sich vielversprechend anhört, mag sich im Detail allerdings schwierig gestalten. Dies wurde im Rahmen des sich anschließenden Panels zu selbigem Thema deutlich. Hier wurde zunächst aus medienpsychologischer Sicht (vertreten von Philip Masur, Hohenheim) die Rolle der individuellen Privatheitskompetenz hervorgehoben. Allerdings wurde spätestens im Rahmen der kritischen Diskussion offenkundig, dass damit die Verantwortung weiterhin allein auf dem Individuum lasten bliebe. Eben jener „Überforderung“, welche bereits von Grimm diagnostiziert wurde und welche auf strukturelle Probleme zurückzuführen ist, kann derart nicht abgeholfen werden. Hierzu bedarf es vielmehr auch solcher Ansätze, welche vorhandene Machtasymmetrien in diesem Zusammenhang mit einbeziehen.

Thorsten Thiel (Frankfurt a. M.) machte hierzu in seiner Auseinandersetzung mit dem Wandel der Anonymität im digitalen Zeitalter den Vorschlag, zwischen vertikalen und horizontalen Anonymitätsbeziehungen zu differenzieren. Eine Unterscheidung, die es erlaubt, auch die politischen Implikationen des Konzeptes in den Blick zu nehmen.

Carsten Ochs (Kassel) schließlich skizzierte in diesem Zusammenhang noch die Idee einer partizipativen „Privacy by Design“, welche Privatheitsschutz als kollektive Herausforderung versteht. Wie eine solche aussehen mag, bleibt zwar vorerst noch offen, doch es kann an dieser Stelle auf einen Workshop des Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel (6.-7. Okt. 2016) verwiesen werden, bei dem eben diese Frage im Zentrum stehen wird. In Anbetracht dieser Zukunftsperspektive sowie angesichts des nachgezeichneten Konferenz-Diskurses scheint die Diagnose eines Privacy-Turns hin zu einem sozialeren Verständnis von Privatheit zunehmend Geltung zu erlangen.

full disclosure: die Verfasserin dieses Beitrags hat die Tagung mitorganisiert.

Dr. Paula Helm studierte Kulturwissenschaft sowie Friedens- und Konfliktforschung an der Philipps-Universität Marburg. 2012-2015 promovierte sie als Stipendiatin im DFG Graduiertenkolleg „Privatheit: Formen, Funktionen, Transformationen“ der Universität Passau. Überdies hat sie während dieser Zeit als Gastwissenschaftlerin an der New York University/George Shulman/Political Theory geforscht. Ihr Buch ist unter dem Titel „Suchtkultur und Gruppentherapie. Vom anonymen Ich zum anonymen Wir“ erschienen. Seit Juli 2015 forscht sie an der Goethe Universität Frankfurt im Rahmen des Projektes „Strukturwandel der Privatheit“.

Ein Kommentar zu “Privatheit als kollektive Herausforderung. Tagungsbericht „Privatheit und Demokratie“ (Frankfurt)

  1. „Der Staat sei im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatheit nicht mehr nur als Gefährder in den Blick zu nehmen, “

    Leider ist das eins der Symptome der liberalen Krise , daß Viele bis heute nicht begriffen haben , daß die größere Gefahr aus der Privat- , insbesondere der Netzwirtschaft kommt. Ewiggestriges Denken gibt es nicht nur von rechts.

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