„Der Gehorsam ist das Erklärungsbedürftige“ – Bericht zur Erfurter DVPW-Tagung

Dem Thema Macht in all seinen „Variationen“ widmete sich die durch André Brodocz (Universität Erfurt) organisierte Herbsttagung der DVPW-Sektion Politische Theorie und Ideengeschichte in der Kleinen Synagoge Erfurts. Angelegt war die Tagung als erste Hälfte einer umfassenderen Sektionsverhandlung zum Thema, eine Fortsetzung der „Variationen der Macht“ wird im Frühjahr 2011 in Augsburg durch Marcus Llanque organisiert. Günstig ist diese zeitliche Zweiteilung einerseits aufgrund des dadurch gewährleisteten ‚längeren Atems‘ für individuelle oder gemeinsame Reflexionen der Teilnehmenden. Andererseits könnten sich dadurch einige jener Nachteile kompensieren lassen, die durch eine überwiegend parallele Panelstruktur der Erfurter Veranstaltung entstehen mussten. Die thematische Breite der Diskussionen hat von dieser Anlage indes spürbar profitiert. Der folgende Bericht versteht sich entsprechend nur als ein Ausschnitt und wird zunächst das Tagungsanliegen sowie einen Schwerpunktvortrag rekapitulieren, um anschließend einen Einblick in zwei der insgesamt acht Panel zu geben. Näher und tiefer Gehendes wird spätestens der geplante Tagungssammelband bieten können; ein umfänglicher Tagungsbericht ist ferner für die nächste Ausgabe der „Zeitschrift für Politische Theorie“ vorgesehen. Eine vollständige Auflistung des Tagungsprogramm findet sich hier.

Auffällig für die Tagung war, dass nicht etwa Definitionsfragen im Vordergrund standen. Vielmehr war ein Bedürfnis der Teilnehmenden zu verspüren, fachlich längst etablierte und breit rezipierte Konzeptionen von Macht gleichsam als methodische Analyse- wie disziplinäre Rückversicherungsinstrumente zu verwenden und im Vergleich einer Revision zu unterziehen. So diagnostizierte Brodocz schon zum Auftakt, die berühmte Wendung Max Webers, nach welcher Macht jede beliebig begründete Chance ist, innerhalb einer sozialen Beziehung einen Willen gegen Widerstreben durchzusetzen, sei „eigentlich keine Definition“. Sie „ist ein Forschungsprogramm“: Was für „soziale Beziehungen“ seien gemeint; was sei „Widerstreben“; wessen wie geäußerter „Wille“ habe welche wie gleich oder ungleich verteilte „Chance“ usw. All derlei stünde angesichts sich transformierender Staatlichkeit und sozial verfeinerter bzw. sozialpsychologisch verinnerlichter, letztlich ubiquitärer Machtbeziehungen auch politiktheoretisch zur Debatte.

Es verwunderte daher nicht, wenn die Tagung methodologische Fragen nach der empirischen Beobachtbarkeit von Macht kombinierte mit politiktheoretisch anverwandelten Analyseperspektiven der politischen Soziologie. So standen zwar die machttheoretischen Konzeptionen Foucaults und Bourdieus neben jenen Arendts und Luhmanns teils einzeln, teils komplementär, teils kontrastierend auf dem Prüfstand, kulminierten ihrerseits aber in einem methodologisch skeptischen und produktiv provozierenden Vortrag Klaus Schlichtes (vordem Universität Magdeburg, ab Wintersemester 2010 Universität Bremen).

Machtgerinnungen

Gerade weil Macht und Herrschaft konstitutive Gegenstände des Politischen sind, ist auffällig, so Schlichte, dass in den nationalstaatlich zentrierten Sozialwissenschaften Macht- und Herrschaftsbegriffe konvergierten. Vernachlässigt werde dadurch die Frage der Legitimierung von Macht zur Herrschaft, also, mit Weber, die Frage nach dem Zustandekommen von Gehorsam gegenüber einer für legitim befundenen, politisch geltenden und normierten Ordnung. Mit einem omnipräsenten Verständnis von Politik als bloßer Regelung oder Entscheidung „gemeinsamer Angelegenheiten“ könnten nur schwerlich Machtverhältnisse gefasst werden, die nicht schon institutionalisiert, nicht schon als Herrschaft legitimiert sind, oder die gar extreme Macht verdeutlichen wie Staatsstreiche und Genozide. Unter Rückgriff auf den schon genannten AutorInnenkanon von Arendt bis Weber nebst Norbert Elias kritisierte Schlichte im Allgemeinen ein verschwommenes Governance-Paradigma in den Internationalen Beziehungen. Es zeige sich aber auch aus Sicht einer politischen Soziologie, wie sehr „klassische“ und den teils „betriebswirtschaftlichen“ „Geist der Bundesrepublik“ versprühende Politikvorstellungen sich auf gewaltfreie und konflikteinhegende Institutionen konzentrierten. Konkrete Herrschaft werde so mit Politik gleichgesetzt und begünstige dadurch ein zu harmloses, transhistorisch wie transnational ungeeignetes Machtverständnis. Es zwängen aber gerade die von Weber eingeforderte Rücksichtslosigkeit gegen eingeschliffene Illusionen und die von Elias verlangte „Jagd auf Mythen“dazu, nach Begriffskonzeptionen zu suchen, die „nicht Sprache des Staates“, nicht schon rechtsstaatlich eingehegt, nicht mit politischer Rhetorik identisch oder in tagespolitische Erfordernisse eindiszipliniert sind. Macht solle daher in das Zentrum politikwissenschaftlicher Fragestellungen zurückgeholt werden. Dies zumal die Transformation von Macht in Herrschaft, mithin die Genese von Gehorsam, das nach wie vor „Erklärungsbedürftige“ sei, so Schlichte – denn gerade diese scheinbar selbstverständliche politische Transformation werde heute vielerorts nicht oder nicht mehr vollzogen.

Es versteht sich, dass eine Reihe anschließender Kommentare auf die unterschiedlichen Verstrebungen von Macht und Herrschaft verwiesen. Insbesondere Renate Martinsen (Universität Duisburg-Essen), Marcus Llanque (Universität Augsburg) und Peter Niesen (TU Darmstadt) differenzierten mit je eigenen Schwerpunktsetzungen einen eher institutionellen Kampf um Macht innerhalb von quasi innenpolitisch bis innergesellschaftlich etablierten Herrschaftsordnungen gegen erst herrschaftskonstituierende Machtkämpfe. Die Analyse letzterer allerdings, so pflichtete Gerhard Göhler (FU Berlin) dem Vortrag Schlichtes bei, flöge manchem bei zu unbedarfter Anwendung des nationalstaatlich geprägten Begriffsapparates schnell „um die Ohren“, weshalb Friedbert Rüb (HU Berlin) in Anlehnung an Kari Palonen [u.a. Palonen, Kari (1989): Korrekturen zur Geschichte von „Politisierung“. In: Archiv für Begriffsgeschichte, 30, S. 224-234] ergänzte, die stets einzukalkulierende Option der Reversibilität funktional differenzierter Politik mittels „Politisierung“ ermögliche es doch, im Sinne eines analytischen Kompromisses, Machtkämpfe als herrschaftskonstituierend versus herrschaftsdestruierend zu betrachten. Herrschaftsinstitutionen als geronnene Machtverhältnisse könnten mithin ihrerseits stets wieder verflüssigt werden. Spätestens hier zeigte sich, wie sehr zumindest implizit auf der Tagung die immer wieder beunruhigende Spannung zwischen politisierten Begriffen und analytischen Politikbegriffen auf der Tagesordnung stand.

Förderlich wirkte für diese Frage und den in der Tagungsstruktur zentralen Vortrag Schlichtes  der großzügig bemessene Zeitraum für Nachfragen und Diskussionen. Das setzte sich in den Panels fort, hatte sich ähnlich auch schon beim Auftaktvortrag angedeutet, in dem Göhler seine fachlich bereits eingeführte institutionentheoretische Konzeption transitiver und intransitiver Macht auf dem Weg zu einem „integrativen“, andere Theoriegebäude inkludierenden Machtbegriff entfaltete.

Ideengeschichte der Machtreflexion

Nahm man die umfassend kommentierten Vorträge Göhlers und Schlichtes zusammen, spiegelte sich schon, dass die Sektionstagung Macht zwar als gleichwohl institutionalisierungsfähige Grundtatsache menschlichen Zusammenlebens zu verhandeln anstrebte, die für eine Analyse ihrer „Variationen“ brauchbaren Ideen und Theoriegebäude indes ideengeschichtlich im 20. Jahrhundert verortete. Eine historische „Genealogie“ des speziell „modernen Machtbegriffs“ wurde durch ein gleichnamiges, erstes Panel integriert. Die Vorträge Matthias Riedls (Central European University Budapest) und Axel Rüdigers (Universität Halle-Wittenberg) setzten entsprechend mit der „Emanzipation des Machtbegriffs im politiktheoretischen Diskurs des Mittelalters“ (Riedl) bzw. der „Macht der Aufklärung – Aufklärung der Macht“ in der Frühen Neuzeit ein (Rüdiger).

Vorbedingungen eines „modernen“ Machtbegriffs sah Riedl erstmals beim Nachscholastiker Aegidius Romanus erfüllt. Der Schüler des Thomas von Aquin habe einen ersten, emanzipierten Begriff einer Macht an sich entwickelt, und zwar als einer „Vollmacht“, die dem sakramentalen Monopol der Kirche einschließlich ihrer Exkommunikationshoheit entsprochen habe. Diese Machtlegitimierungstheorie des Aegidius basiert auf der nur scheinbar tautologischen Überlegung, dass Macht sei, was mächtig mache. Ein zunächst der Kirchenmacht zugedachter Schritt daher, der sich als ein „Bumerang“ erwies, weil die Argumentation eines von Religiösem zunehmend befreiten Machtverständnisses gerade für säkularisierte Machttheorien anschlussfähig wurde. Gleichwohl deswegen aber sei, so ein Einwand Wilhelm Hofmanns (TU München), der Machtbegriff von Aegidius wohl noch kein enttheologisierter, also auch kein authentisch autonomer gewesen, wie er später von Machiavelli her berühmt wurde.

Eben hier setzte Rüdigers Vortrag über Macht und Aufklärung an, der sich den ideenhistorischen Stationen des Reflexivwerdens von Macht widmete; beginnend bei Machiavelli und Hobbes über Spinoza, Hume und Burke bis Montesquieu. Rüdiger beschäftigte dabei insbesondere die Frage, wie im Zuge der zunehmenden Einsicht in die Allgegenwart von Macht (bzw. in die Verwobenheit jedermanns in Machtgefüge) die althergebrachte Mächtigkeitsrepräsentation des Adel erodiert sei und eine Leerstelle hinterließ, die ihrerseits gefüllt werden musste. Das aufklärerische Moment des dann beginnenden Großdiskurses habe einerseits in der Wiederentdeckung und Anverwandlung republikanisch säkularisierter Mischverfassungsideen bestanden, andererseits im Auftauchen neuer, freiheitlicher, letztlich entaristokratisierter Machtverständnisse, etwa bei den Federalists oder Tocqueville.

Insofern ist der laut Paneltitel gesuchte Weg zu einem modernen Machtverständnis plausibel dargelegt worden, wiewohl es wenigstens heuristisch der Ausrichtung der Tagung auf einen modernen Machtbegriff gutgetan hätte, den vielfach diagnostizierten Wandel von Macht- und Gewaltverständnissen im Zuge der politischen Umbrüche seit 1789 [vgl. Karl-Georg Faber: ‚Macht‘ und ‚Gewalt‘ zwischen Aufklärung und Imperialismus, in: Otto Brunner et al. (Hg.) 2004: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 888- 925, insb. 898ff.] verständlicher zu konturieren. Auch die ideengeschichtliche Vielfalt von noch älteren Machtbegriffen und deren zumal im Alten Rom so auffallend differenzierter Äquivalente (imperium, potentia, potestas, auctoritas, maiestas, regnum usw.) wurde bestenfalls gestreift – selbst dort noch, wo es, wie im fünften Panel mit dem Titel „Arendt in der Kritik“, an Neoaristotelisches ging.

Normativität jenseits von Habermas?

In jenem „Arendt in der Kritik“-Panel spätestens zeigte sich, wie sehr der Begriff der Macht mittlerweile von ‚harten‘ politischen Prozessen entkoppelt werden kann, soll heißen: von solchen Auseinandersetzungen, die im alltäglichen Sprachgebrauch unter dem eigentümlichen Wörtchen „Machtpolitik“ geführt werden. Schon andere Vortragende, wie zum Beispiel Renate Martinsen in ihrem vergleichenden Vortrag zum Machtverständnis bei Luhmann und Foucault (Panel 3), hatten dezidiert von „mächtiger Macht“ gesprochen, um zu verdeutlichen, dass anders als vormoderne „Zwingmacht“ moderne Machtbeziehungen „von unten“ bzw. durch Selbstzwang gestützt seien. Derlei spiegelte sich auch im sog. Machtbegriff Hannah Arendts,  der eher ein Machtkonzept oder ein Machtverständnis ist, das darauf hinausläuft, Macht als gemeinsames Handeln in öffentlichem Raum zu verstehen, das daher auch endet, sobald Gewalt oder Fremdzwang ins Spiel kommt. Das ist für eine vermittelnde Darstellung Arendtscher Gedanken insofern anspruchsvoll, wie eine ganze Reihe zusätzlicher Beschreibungen für das erforderlich wird, was Arendt entgegen einem allgemeineren Machtverständnis oder alltagsempirischem Machtunterworfenheitsgefühl nicht als Macht wertet. Ein Handeln gegen andere zum Beispiel wäre keine Macht im Sinne Arendts. Der Vermittlung solcher Schwierigkeiten angenommen haben sich in Erfurt unter anderem Julia Schulze Wessel (TU Dresden) und Christian Volk (Universität Frankfurt/Main).

Dass Christian Volk dabei das Arendtsche Machtverständnis trefflich als „plurales Füreinander-Handeln“ charakterisierte, dessen „politisch normative Orte“ ganz praktisch „diskursiv-demokratische Räume“ wie Verhandlungszimmer und Versammlungen seien, zeigte indirekt an, wie sehr es Volk und Schulze Wessel gemeinsam darum zu tun war, einen nicht schon moralphilosophisch normativierten Machtbegriff in Arendts Werk hineinzulesen. Beide rekurrierten mithin auf das Problem eines über die Habermassche Lesart Arendts importierten Machtverständnisses. Gerade weil Habermas die Dimensionen vernünftiger und republikanischer Freiheitlichkeit bei Arendt betont, sei es nötig zu schauen, ob Arendts Machtbegriff überhaupt dergestalt „normativ aufgeladen“ ist (Schulze Wessel) und ob er nicht, wenn überhaupt, tatsächlich eher „politisch normativ als moralisch normativ“ gemeint sei (Volk). Ging es Schulze Wessel um den Nachweis, dass Macht vielleicht gerade der einzige nicht-normative Leitbegriff Arendts sei, verdeutlichte Volk zwei unterschiedliche Machtdimensionen bei Arendt („Akteursmacht“ und „Macht der politischen Ordnung“), um die politische Normativität des Arendtschen Machtverständnisses herauszustellen. Arendt begreife Herrschaft geradewegs als „Entpolitisierung“ von Macht, ja gar als „Ohnmacht“ und „machtfremd“, und sie frage daher, wie die Pluralität von Einmischungen erhalten werden könne. Letzteres notfalls selbst gegen Institutionen moderner Demokratien wie Parteien, um, so Volks Formulierungen, die  Kluft zwischen parteipolitischer „Organisierung von Repräsentation“ und den Parteien als „Organisationen der Repräsentanten“ zu verringern.

In der Sache kaum abweichend wies Harald Bluhm (Universität Halle-Wittenberg) in der anschließenden Diskussion auf den „modalen kategorialen Status von Macht“ als „Vermögen“ bei einer hierbei doch „extrem inkonsistenten“ Arendt hin, um im Einklang mit Göhler zu verdeutlichen, dass auch bei Arendt Macht meist nur „aktuell“ sei, ihr „Wesen“ quasi hegelianisch in Gemeinschaft „erscheine“ (Göhler) und mit dieser verschwinde. Dies aber gerade erlaube, Arendts Machtverständnis mit jener „Chance“ (einen Willen durchzusetzen) zumindest in Verbindung zu bringen, die Max Weber seiner Machtdefinition als Einschränkung beifügte (Grit Straßenberger, HU Berlin). Hierfür brauche der Blick auf Arendts Werk die von Volk und Schulze Wessel gleichermaßen vertretende „Normativität jenseits von Habermas“, um nicht die soziomoralische Qualität von Macht bei Arendt durch eine moralphilosophische Lesart überzubewerten, sondern stattdessen das tatsächliche Risiko des Macht- und damit Freiheitszerfalls in den Blick zu bekommen, so Straßenberger. In dieser theorieimmanenten Bewertungsproblematik könne man einmal mehr erkennen, meinte Llanque zusammenfassend, dass es anhaltend problematisch für die Politikwissenschaften sei, einen ihr fachlich fremden, eben moralphilosophischen Normenbegriff aus einem anderen Wissenschaftszweig importiert zu haben.

Jenseits der „soft power“?

Zieht man nur Kernprobleme der hier ausgewählten, insgesamt drei Schwerpunkte für ein kurzes Fazit heran, zeigt sich, wie schwer fasslich ein konkreter Machtbegriff sowohl pragmatisch (Vortrag Schlichte), historisch (Panel „Genealogie des modernen Machtbegriffs“) wie auch vermeintlich oder tatsächlich normativ (Panel „Arendt in der Kritik“) wird, sobald man sich theorievergleichende und theorieimmanente „Variationen der Macht“ vorlegt. Gab es nun Macht avant la lettre? Wie sind vormoderne Machtverhältnisse mit modernen Machtbegriffen theoretisch einzufangen, und wie sind – so es sie geben sollte – „postmoderne“ Subjektivierungen, Inkorporierungen und Autonomisierungen von Macht wiederum mit den Theorieschulen des alten Europas der letzten Jahrhundertmitte präzise zu beschreiben? Ist  die offenbar spezifisch zivilisatorische Evolution der Invisibilisierung und Subjektivierung von Macht eine empirische oder eine normative Entwicklung? Wie weit geht oder taugt also die mit Luhmann denkbare immer weitere Differenzierung und Selbstaufhebung von Macht, wie fein wird eine mit Foucault anzunehmende Verfeinerung von Macht noch? Und wieso ‚entlarven‘ zumindest viele deutsche Zeitungen der letzten Jahre so genüsslich den angeblich doch so diskreten und unsichtbaren Charme von Habitus, sozialer Schichtung und großbürgerlicher Machtkultur? Ist das ein Suizid der „Machthaber“? Oder, um mit einem catch all-Begriff abzukürzen: Gibt es noch Macht jenseits von „soft power“ (Joseph Nye)?

Augsburg, einstmals Zentrum eines riesigen Handelsimperiums, ist sicher nicht die falsche Stadt, um dies und mehr Mitte März kommenden Jahres weiterzudiskutieren.

Sebastian Huhnholz ist wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Politische Theorie des Geschwister-Scholl-Instituts für Politikwissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München und arbeitet an einer Promotion über Anverwandlungen der römischen Antike in den jüngeren Debatten über ein „American Empire“.

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