„Veiled Threats?“ Martha Nussbaum über Burka-Verbote in Europa

Vor wenigen Tagen konstatierte die türkische Soziologin Nilüfer Göle im Rahmen der IWM International Summer School in Philosophy and Politics des Wiener Instituts für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) in Cortona (Bericht folgt) eine semantische Verschiebung in europäischen Debatten über den Islam vom „Kopftuch“ hin zur „Verschleierung“. Im europäischen Identitätsdiskurs ist die Burka zum neuen Symbol für das „Andere“ avanciert. Nach Belgien (siehe: „Europas Furcht vor dem Fremden“ im theorieblog) hat nun auch Frankreichs Parlament für ein Verbot des Ganzkörperschleiers gestimmt und feiert dies als Triumph der Werte von Freiheit und Gleichheit. Aus Sicht der politischen Philosophie ist dieser Befund zweifelhaft – Martha Nussbaum hält die gängigen Argumente für ein Gesetz gegen die Verschleierung für „utterly unacceptable in a society committed to equal liberty“.

Nussbaum erörtert in ihrem Artikel „Veiled Threats?“ in The New York Times die Frage nach den Grenzen der Religionsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung der Burka-Problematik in Europa. Die amerikanische Rechtstradition sieht die Grenzen der Religionsfreiheit dann erreicht, wenn Frieden und Sicherheit in Gefahr sind. Nussbaum stellt im Hinblick auf die philosophische Ausarbeitung dieser Faustregel in Form robusterer Prinzipien zwei Traditionen gegenüber: eine auf John Locke zurückgehende schwächere und eine auf Roger Williams rekurriende stärkere Interpretation von Gewissens- und Religionsfreiheit. Die „Burkafrage“ ist laut Nussbaum kein Problem einer starken Interpretation von Religionsfreiheit, sondern die jüngere Gesetzgebungspraxis in verschiedenen Staaten Europas genügt ihr zufolge nicht einmal dem schwächeren, Locke’schen Standard. Locke verlangt, dass Gesetze nicht selektiv sein dürfen, sondern auf alle gleichmäßig angewandt werden müssen. Ein Beispiel für ein diskriminierendes Gesetz (in diesem Fall gegenüber Angehörigen der Katholischen Kirche) wäre nach Locke etwa ein Verbot des Gebrauchs der lateinischen Sprache in Kirchen, nicht aber in Schulen. Die jüngeren europäischen Anti-Burka-Gesetzesinitiativen sind nach Nussbaum diskriminierend gegenüber Muslimen. Nussbaum nimmt sich nacheinander fünf häufig vorgebrachte Argumente zugunsten eines auf die Burka abzielenden Verschleierungsverbots vor: 1. Sicherheit, 2. Transparenz, 3. Geschlechtergleichheit, 4. Zwang, 5. Gesundheit. Mit Hilfe erhellender Vergleiche zeigt Nussbaum überzeugend die Inkonsistenz und Einseitigkeit dieser Argumentationen auf. Eine konsistente Anwendung eines so begründeten Gesetzes hätte weitreichende Folgen im Sinne erheblicher Einschränkungen von Freiheiten, die liberale Demokratien typischerweise nicht hinzunehmen bereit sind. Nussbaums Vergleichsfälle lassen den islamophobischen Geist und die Hypokrisie, die aus den europäischen Anti-Verschleierungsgesetzen sprechen, klar zu Tage treten. Besonders deutlich wird diese Doppelmoral in dem Geschlechtergleichheitsargument: Kritiker der Burka sind nicht selten blind für in westlichen Gesellschaften zwar üblichere, aber nicht weniger potentiell oppressive und objektivierende Praktiken:

[S]ociety is suffused with symbols of male supremacy that treat women as objects. Sex magazines, nude photos, tight jeans — all of these products, arguably, treat women as objects, as do so many aspects of our media culture. And what about the ‚degrading prison‘ of plastic surgery?[…] Isn’t much of this done in order to conform to a male norm of female beauty that casts women as sex objects? Proponents of the burqa ban do not propose to ban all these objectifying practices. Indeed, they often participate in them.“

Solche Praktiken im Namen der Gleichheit per Gesetz zu verbieten, so Nussbaum weiter, würde eine nicht vertretbare Freiheitseinschränkung bedeuten. Für den Umgang mit der Burka gilt ihr zufolge dasselbe wie für den Umgang mit anderen potentiell sexistischen Praktiken: Nicht die Abschaffung der Freiheit ist hier der richtige Weg, sondern Überzeugungsarbeit und Beispielsetzung.

Nussbaums Abhandlung macht deutlich, wie sehr eine differenzierte, sachliche Erörterung der „Burkafrage“ Not tut. Sie zeigt, wie wichtig es ist, zwischen persönlichen oder kollektiven Präferenzen einerseits und politischen Prinzipien der Freiheit und Gleichheit andererseits klar zu unterscheiden, statt erstere unter dem Deckmantel letzterer zu befördern. Eine Meinung zu vertreten und eine Praxis abzulehnen, ist eine Sache. Ein Gesetz zu begründen und eine Praxis rechtlich bindend zu verbieten, eine andere.

Zum Artikel: „Veiled Threats?“ von Martha Nussbaum, The New York Times, 11. Juli 2010

[via Feminist Philosophers]

Update: Es gibt nun auch eine deutsche Version des Textes von Nussbaum in der FR.

5 Kommentare zu “„Veiled Threats?“ Martha Nussbaum über Burka-Verbote in Europa

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