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	<title>Kommentare zu: Europas Furcht vor dem Fremden: Das belgische Burka-Verbot</title>
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	<description>Ein Forum für politische Theorie und Philosophie</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 15:36:13 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Die Würde der Frau in Italien &#124; gegengelesen</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-1620</link>
		<dc:creator>Die Würde der Frau in Italien &#124; gegengelesen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 14:02:42 +0000</pubDate>
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		<description>[...] philosophischen Positionen zu Burkaverboten finden sich zusammengefasst in einem post [de] von Ulrike Höppner auf Theorieblog.de. Am überzeugendsten finde ich folgendes Argument: Wenn [...]</description>
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<p>[...] philosophischen Positionen zu Burkaverboten finden sich zusammengefasst in einem post [de] von Ulrike Höppner auf Theorieblog.de. Am überzeugendsten finde ich folgendes Argument: Wenn [...]</p>
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		<title>Von: Ein Semester Theorieblog: Bilanz und Ausblick &#187; theorieblog.de</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-483</link>
		<dc:creator>Ein Semester Theorieblog: Bilanz und Ausblick &#187; theorieblog.de</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 10:39:12 +0000</pubDate>
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		<description>[...] die Beiträge zu Guido Westerwelle und der spätrömischen Dekadenz, zur Tierethik und zum Burka-Verbot fanden viele [...]</description>
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<p>[...] die Beiträge zu Guido Westerwelle und der spätrömischen Dekadenz, zur Tierethik und zum Burka-Verbot fanden viele [...]</p>
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		<title>Von: „Veiled Threats?“ Martha Nussbaum über Burka-Verbote in Europa &#187; theorieblog.de</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-447</link>
		<dc:creator>„Veiled Threats?“ Martha Nussbaum über Burka-Verbote in Europa &#187; theorieblog.de</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 09:36:21 +0000</pubDate>
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		<description>[...] ist die Burka zum neuen Symbol für das „Andere“ avanciert. Nach Belgien (siehe: „Europas Furcht vor dem Fremden“ im theorieblog) hat nun auch Frankreichs Parlament für ein Verbot des Ganzkörperschleiers [...]</description>
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<p>[...] ist die Burka zum neuen Symbol für das „Andere“ avanciert. Nach Belgien (siehe: „Europas Furcht vor dem Fremden“ im theorieblog) hat nun auch Frankreichs Parlament für ein Verbot des Ganzkörperschleiers [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: susanne</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-283</link>
		<dc:creator>susanne</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 May 2010 12:48:49 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde es sehr richtig, was Martin schreibt, u.a.: &quot;(...)Selbst wenn man davon ausgeht, dass Freiheiten nicht nur negativ vor obrigkeitlichen Einschränkungen zu bewahren sind, sondern dass auch positiv durch staatlichen Eingriff dafür zu sorgen ist, dass Bürger ihre Freiheiten überhaupt wahrnehmen können (z.B. gegen patriarchale Bevormundung in der Familie oder der Religionsgemeinde), so darf dies nicht unter Einschränkung negativer Freiheiten geschehen. (...)&quot; 

Allerdings finde ich gerade dies im Zusammenhang mit dem Burka-Tragen sehr problematisch - man kann Minarett- und Burka-Verbot nicht auf eine Stufe stellen. Ich bin gegen ein Minarett-Verbot, u.a. wegen der von Martin vorgebrachten Gründe, darunter auch jenem, dass man ansonsten auch Kirchtürme verbieten müsste usw. Aber die Fragen um das Burka-Verbot respektive um die Toleranz des Burka-Tragens finde ich wesentlich schwieriger zu beantworten. 

Zwar ist jenen unterdrückten Burkaträgerinnnen wahrscheinlich nicht mit einem Burka-Verbot geholfen (denn, wie Ulrike schreibt, werden sie nun erst Recht keinen Fuß mehr vor die Tür setzen können); das Burka-Tragen aber als freie Entscheidung und freie Religionsausübung zu verstehen, halte ich für einen Euphemismus und eine zu weit verstandene Toleranz, die auch jene Praktiken toleriert, die selbst aber Ausdruck von Missachtung von Personen sind.

Den Problematiken um religiöse Rechte ist vielleicht mit dem Forstschen Rechtfertigungsprinzip und seinem politisch-moralischen Toleranz-Konzept, welches auf Respekt vor Personen beruht, zu begegnen. 

Bei Forst sollen wir zur Bewertung der zu tolerierenden und nicht zu tolerierenden Praktiken ja gerade das Intolerante nicht tolerieren bzw. jene Praktiken nicht, die nicht dem Rechtfertigungsprinzip und dem Respekt vor der Autonomie der Person genügen. Die Grenze zwischen der Rücksicht und Toleranz religiöser und kultureller Identitäten auf der einen Seite und die Beachtung und Wahrnehmung prekärer Stellungen von Minderheiten innerhalb von Minderheiten sind manchmal schwierig auszumachen; aber da, wo eine Minderheit innerhalb einer für sich religiöse und kulturelle Rechte beanspruchenden anderen Minderheit (also in dem Fall Frauen innerhalb einer muslimischen Gemeinschaft) durch eben diese Praktiken unterdrückt wird, wo also Grundrechte beeinträchtigt werden, da wird das fundamentale (wechselseitig zu achtende) Recht auf Rechtfertigung verletzt und die Praktiken sind nicht zu tolerieren. Im Klartext heißt das: Die Gesellschaft hat eine Verantwortung gegenüber dem Individuum und seinen Rechten, das Individuum steht normativ vor den Gruppen (s. insb. Forst, 726 und 742).

Damit ist freilich noch nicht das Problem beseitigt, wann eine Religionsausübung frei entschieden ist und wann sie auf Unterdrückungsmechanismen beruht. 

Und noch etwas: Bei dieser ganzen Diskussion um kulturelle und religiöse Rechte kann man m.E. nicht alle Praktiken über einen Kamm scheren - das machen aber oft sowohl Islamkritiker als auch deren Gegenkritiker. Minarette sind anders zu behandeln als die Burka: Das Minarett mag ein Symbol sein, aber es ist kein direktes Mittel einer augenscheinlichen Unterdrückung eines anderen, spezifischen Menschen innerhalb einer Gemeinschaft; die Burka dagegen ist nicht nur ein Symbol, sondern auch eine direkte Form / ein direkter Ausdruck von Ungleichheit zwischen Männern und Frauen im Islam. Das Burka-Verbot müsste daher eher im Zusammenhang mit genitaler Verstümmelung durch den Beschneidungsritus diskutiert werden als im Vergleich mit dem Minarett-Verbot. Bei der Beschneidung würden nun aber sicherlich sehr wenige mit dem Argument der freien Religions- oder Kulturausübung sprechen?! 

Und dann noch eine Frage an Martin, er schreibt: &quot;Es gibt keine bürgerliche Verpflichtung zu demokratischer Gesinnung.&quot; Ist das so? Kannst du das noch näher erklären? Gehen nicht mit den Bürgerrechten in demokratischen Gesellschaften auch Bürgerpflichten einher bzw. zumindest bestimmte Verhaltensnormen, die einer demokratischen Haltung entsprechen, wie es etwa im Art. 2 des GG heißt ((1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.)... Aber dies wirklich erstmal als Verständnisfrage gemeint...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es sehr richtig, was Martin schreibt, u.a.: &#8220;(&#8230;)Selbst wenn man davon ausgeht, dass Freiheiten nicht nur negativ vor obrigkeitlichen Einschränkungen zu bewahren sind, sondern dass auch positiv durch staatlichen Eingriff dafür zu sorgen ist, dass Bürger ihre Freiheiten überhaupt wahrnehmen können (z.B. gegen patriarchale Bevormundung in der Familie oder der Religionsgemeinde), so darf dies nicht unter Einschränkung negativer Freiheiten geschehen. (&#8230;)&#8221; </p>
<p>Allerdings finde ich gerade dies im Zusammenhang mit dem Burka-Tragen sehr problematisch &#8211; man kann Minarett- und Burka-Verbot nicht auf eine Stufe stellen. Ich bin gegen ein Minarett-Verbot, u.a. wegen der von Martin vorgebrachten Gründe, darunter auch jenem, dass man ansonsten auch Kirchtürme verbieten müsste usw. Aber die Fragen um das Burka-Verbot respektive um die Toleranz des Burka-Tragens finde ich wesentlich schwieriger zu beantworten. </p>
<p>Zwar ist jenen unterdrückten Burkaträgerinnnen wahrscheinlich nicht mit einem Burka-Verbot geholfen (denn, wie Ulrike schreibt, werden sie nun erst Recht keinen Fuß mehr vor die Tür setzen können); das Burka-Tragen aber als freie Entscheidung und freie Religionsausübung zu verstehen, halte ich für einen Euphemismus und eine zu weit verstandene Toleranz, die auch jene Praktiken toleriert, die selbst aber Ausdruck von Missachtung von Personen sind.</p>
<p>Den Problematiken um religiöse Rechte ist vielleicht mit dem Forstschen Rechtfertigungsprinzip und seinem politisch-moralischen Toleranz-Konzept, welches auf Respekt vor Personen beruht, zu begegnen. </p>
<p>Bei Forst sollen wir zur Bewertung der zu tolerierenden und nicht zu tolerierenden Praktiken ja gerade das Intolerante nicht tolerieren bzw. jene Praktiken nicht, die nicht dem Rechtfertigungsprinzip und dem Respekt vor der Autonomie der Person genügen. Die Grenze zwischen der Rücksicht und Toleranz religiöser und kultureller Identitäten auf der einen Seite und die Beachtung und Wahrnehmung prekärer Stellungen von Minderheiten innerhalb von Minderheiten sind manchmal schwierig auszumachen; aber da, wo eine Minderheit innerhalb einer für sich religiöse und kulturelle Rechte beanspruchenden anderen Minderheit (also in dem Fall Frauen innerhalb einer muslimischen Gemeinschaft) durch eben diese Praktiken unterdrückt wird, wo also Grundrechte beeinträchtigt werden, da wird das fundamentale (wechselseitig zu achtende) Recht auf Rechtfertigung verletzt und die Praktiken sind nicht zu tolerieren. Im Klartext heißt das: Die Gesellschaft hat eine Verantwortung gegenüber dem Individuum und seinen Rechten, das Individuum steht normativ vor den Gruppen (s. insb. Forst, 726 und 742).</p>
<p>Damit ist freilich noch nicht das Problem beseitigt, wann eine Religionsausübung frei entschieden ist und wann sie auf Unterdrückungsmechanismen beruht. </p>
<p>Und noch etwas: Bei dieser ganzen Diskussion um kulturelle und religiöse Rechte kann man m.E. nicht alle Praktiken über einen Kamm scheren &#8211; das machen aber oft sowohl Islamkritiker als auch deren Gegenkritiker. Minarette sind anders zu behandeln als die Burka: Das Minarett mag ein Symbol sein, aber es ist kein direktes Mittel einer augenscheinlichen Unterdrückung eines anderen, spezifischen Menschen innerhalb einer Gemeinschaft; die Burka dagegen ist nicht nur ein Symbol, sondern auch eine direkte Form / ein direkter Ausdruck von Ungleichheit zwischen Männern und Frauen im Islam. Das Burka-Verbot müsste daher eher im Zusammenhang mit genitaler Verstümmelung durch den Beschneidungsritus diskutiert werden als im Vergleich mit dem Minarett-Verbot. Bei der Beschneidung würden nun aber sicherlich sehr wenige mit dem Argument der freien Religions- oder Kulturausübung sprechen?! </p>
<p>Und dann noch eine Frage an Martin, er schreibt: &#8220;Es gibt keine bürgerliche Verpflichtung zu demokratischer Gesinnung.&#8221; Ist das so? Kannst du das noch näher erklären? Gehen nicht mit den Bürgerrechten in demokratischen Gesellschaften auch Bürgerpflichten einher bzw. zumindest bestimmte Verhaltensnormen, die einer demokratischen Haltung entsprechen, wie es etwa im Art. 2 des GG heißt ((1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.)&#8230; Aber dies wirklich erstmal als Verständnisfrage gemeint&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Julien</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-277</link>
		<dc:creator>Julien</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 May 2010 08:27:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.theorieblog.de/?p=1015#comment-277</guid>
		<description>mule, du machst genau das, was im Artikel kritisiert wird: Ein vieldeutiges religiöses Symbol auf eine Art und Weise zu deuten, die die Interpretation dieses Symbols von Seiten ihrer Träger ignoriert und ihm somit eine Bedeutung zuzuschreiben, die nicht diejenige (der meisten) ihrer Träger ist. Auch ist mir schleierhaft (no pun intended...) was ein &quot;politisches Kleidungsstück&quot; sein soll.

Naja (Achtung, Sarkasmus!), als Belgier freue ich mich darüber, dass wir die wirklich wichtigen politischen Probleme auch ohne Regierung regeln können. Nämlich die Frage, wie wir die geschätzten 20 (!) Burkaträgerinnen im Land dazu bringen können, sich noch weniger am öffentlichen Leben zu beteiligen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>mule, du machst genau das, was im Artikel kritisiert wird: Ein vieldeutiges religiöses Symbol auf eine Art und Weise zu deuten, die die Interpretation dieses Symbols von Seiten ihrer Träger ignoriert und ihm somit eine Bedeutung zuzuschreiben, die nicht diejenige (der meisten) ihrer Träger ist. Auch ist mir schleierhaft (no pun intended&#8230;) was ein &#8220;politisches Kleidungsstück&#8221; sein soll.</p>
<p>Naja (Achtung, Sarkasmus!), als Belgier freue ich mich darüber, dass wir die wirklich wichtigen politischen Probleme auch ohne Regierung regeln können. Nämlich die Frage, wie wir die geschätzten 20 (!) Burkaträgerinnen im Land dazu bringen können, sich noch weniger am öffentlichen Leben zu beteiligen&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: mule</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-272</link>
		<dc:creator>mule</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 10:37:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.theorieblog.de/?p=1015#comment-272</guid>
		<description>Ich finde, das Verbot mißachtet keinesfalls die Freiheitsrechte, denn die Burka ist kein religiöses Kleidungsstück, sondern ein politisches. Eine Muslima wird nicht an der Ausübung ihrer Religion gehindert, wenn sie dieses Ding nicht tragen darf. Insofern zielen die meisten kulturalistischen Argumentationen (wie diese hier) am Problem vorbei. Ob man trotzdem gegen oder für das Verbot sein sollte, ergibt sich also aus anderem Kontext.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde, das Verbot mißachtet keinesfalls die Freiheitsrechte, denn die Burka ist kein religiöses Kleidungsstück, sondern ein politisches. Eine Muslima wird nicht an der Ausübung ihrer Religion gehindert, wenn sie dieses Ding nicht tragen darf. Insofern zielen die meisten kulturalistischen Argumentationen (wie diese hier) am Problem vorbei. Ob man trotzdem gegen oder für das Verbot sein sollte, ergibt sich also aus anderem Kontext.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: martin</title>
		<link>http://www.theorieblog.de/index.php/2010/05/europas-furcht-vor-dem-fremden-das-belgische-burka-verbot/comment-page-1/#comment-267</link>
		<dc:creator>martin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 May 2010 12:08:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.theorieblog.de/?p=1015#comment-267</guid>
		<description>Ein guter Beitrag, der, wie ich finde, die üblichen Begründungen für das Verbot der Ganzkörperverschleierung (Sicherheit, demokratische Werte, christliche Werte) in ihrer Verfehltheit treffend rekonstruiert.
Zweifellos hängt diese Maßnahme, ähnlich wie das schweizer Minarettverbot, mit einem Unbehagen gegenüber einer von vielen Bürgern als fremd empfundenen Religion zusammen. Ganz typisch scheint mir jedoch, dass islamophobe Regelungen mit säkularen Argumenten begründet werden: eben mit Verweis auf die öffentliche Sicherheit, auf den Schutz der Frau oder die liberale Verfassungstradition. Selbst Gegner des Islam aus christlich-konservativem Geist bedienen sich häufig solcher Argumente, weil die Berufung auf christlich-abendländische Werte in pluralen Gesellschaften mit säkularisierten politischen Gemeinwesen nicht greift. Das bedeutet aber auch, dass sich die Religionsfreiheit in pluralen Gesellschaft nicht dauerhaft nur auf einer Seite beschränken lässt: Wo muslimischen Frauen das Tragen der Burka oder auch nur eines einfaches Kopftuches untersagt wird, da wird sich die Frage stellen, warum christliche Nonnen kein vergleichbares Verbot trifft. Und wo Muslimen die Errichtung von Minaretten untersagt wird, da wird sich die Frage stellen, warum katholische wie evangelische Christen gleichwohl noch Kirchtürme bauen dürfen. Im Klartext: Wer religiöse Symbole aus dem öffentlichen Raum verbannt und wer solche Politik verteidigt, der trägt damit zu einer generellen religiös-symbolischen Sedierung des öffentlichen Raumes bei, die weder zu gesellschaftlicher Liberalität und Toleranz beiträgt, geschweige denn dem Christentum zur Rückgewinnung einer ggf. vermissten Hegemonie verhilft.
Der Schutz und die Gewährleistung negativ verstandener Freiheiten ist nicht irgendeine Aufgabe des liberal-demokratischen Staates, sondern nicht weniger als der Zweck seiner Existenz. Wodurch, wenn nicht etwa durch den Schutz der Freiheit der Religionsausübung (und anderer Freiheiten) vor staatlichem Zugriff, soll den demokratisches Gemeinwesen Legitimation gewinnen? Selbst wenn man davon ausgeht, dass Freiheiten nicht nur negativ vor obrigkeitlichen Einschränkungen zu bewahren sind, sondern dass auch positiv durch staatlichen Eingriff dafür zu sorgen ist, dass Bürger ihre Freiheiten überhaupt wahrnehmen können (z.B. gegen patriarchale Bevormundung in der Familie oder der Religionsgemeinde), so darf dies nicht unter Einschränkung negativer Freiheiten geschehen. 
Wenn sich der Staat als religiös und weltanschaulich neutral versteht, dann bedeutet das zwar einerseits, dass er sein Handeln nicht religiös begründen darf, z.B. aus dem christlichen Glauben heraus. Das bedeutet andererseits aber auch, dass er sich nicht in die individuellen religiösen Überzeugungen seiner Bürger einzumischen hat. Er hat vielmehr die Freiheit der Religionsausübung zu gewährleisten, nicht aber zu hinterfragen, wie irgendjemand diese Freiheit nutzt, solange er damit keiner dritten Person schadet. Mehr noch: Selbst religiöser Fundamentalismus - was auch immer das sein mag - ist nicht rechtfertigungsbedürftig, solange er die üblichen Grenzen der Ausübung bürgerlicher Freiheiten nicht verletzt. Es gibt keine bürgerliche Verpflichtung zu demokratischer Gesinnung.
Was schließlich Belgien betrifft, so wäre es sicherlich interessant, dieses Gesetz in die religionspolitische Geschichte des Landes einzuordnen. Traditionell orientierte sich Belgien zwar auch am laizistischen Paradigma, jedoch nicht in seiner (tendenziell religionsfeindlichen) französischen Variante, sondern in einer sehr spezifischen, bezeichnenderweise auf Lamennais zurückgehenden Form. Diese nun offenkundige Missachtung der religiösen Freiheitsrechte scheint dieser Tradition auf dem ersten Blick zu widersprechen. Allerdings ist zu bedenken, dass das Gesetz bislang noch nicht rechtskräftig verabschiedet ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein guter Beitrag, der, wie ich finde, die üblichen Begründungen für das Verbot der Ganzkörperverschleierung (Sicherheit, demokratische Werte, christliche Werte) in ihrer Verfehltheit treffend rekonstruiert.<br />
Zweifellos hängt diese Maßnahme, ähnlich wie das schweizer Minarettverbot, mit einem Unbehagen gegenüber einer von vielen Bürgern als fremd empfundenen Religion zusammen. Ganz typisch scheint mir jedoch, dass islamophobe Regelungen mit säkularen Argumenten begründet werden: eben mit Verweis auf die öffentliche Sicherheit, auf den Schutz der Frau oder die liberale Verfassungstradition. Selbst Gegner des Islam aus christlich-konservativem Geist bedienen sich häufig solcher Argumente, weil die Berufung auf christlich-abendländische Werte in pluralen Gesellschaften mit säkularisierten politischen Gemeinwesen nicht greift. Das bedeutet aber auch, dass sich die Religionsfreiheit in pluralen Gesellschaft nicht dauerhaft nur auf einer Seite beschränken lässt: Wo muslimischen Frauen das Tragen der Burka oder auch nur eines einfaches Kopftuches untersagt wird, da wird sich die Frage stellen, warum christliche Nonnen kein vergleichbares Verbot trifft. Und wo Muslimen die Errichtung von Minaretten untersagt wird, da wird sich die Frage stellen, warum katholische wie evangelische Christen gleichwohl noch Kirchtürme bauen dürfen. Im Klartext: Wer religiöse Symbole aus dem öffentlichen Raum verbannt und wer solche Politik verteidigt, der trägt damit zu einer generellen religiös-symbolischen Sedierung des öffentlichen Raumes bei, die weder zu gesellschaftlicher Liberalität und Toleranz beiträgt, geschweige denn dem Christentum zur Rückgewinnung einer ggf. vermissten Hegemonie verhilft.<br />
Der Schutz und die Gewährleistung negativ verstandener Freiheiten ist nicht irgendeine Aufgabe des liberal-demokratischen Staates, sondern nicht weniger als der Zweck seiner Existenz. Wodurch, wenn nicht etwa durch den Schutz der Freiheit der Religionsausübung (und anderer Freiheiten) vor staatlichem Zugriff, soll den demokratisches Gemeinwesen Legitimation gewinnen? Selbst wenn man davon ausgeht, dass Freiheiten nicht nur negativ vor obrigkeitlichen Einschränkungen zu bewahren sind, sondern dass auch positiv durch staatlichen Eingriff dafür zu sorgen ist, dass Bürger ihre Freiheiten überhaupt wahrnehmen können (z.B. gegen patriarchale Bevormundung in der Familie oder der Religionsgemeinde), so darf dies nicht unter Einschränkung negativer Freiheiten geschehen.<br />
Wenn sich der Staat als religiös und weltanschaulich neutral versteht, dann bedeutet das zwar einerseits, dass er sein Handeln nicht religiös begründen darf, z.B. aus dem christlichen Glauben heraus. Das bedeutet andererseits aber auch, dass er sich nicht in die individuellen religiösen Überzeugungen seiner Bürger einzumischen hat. Er hat vielmehr die Freiheit der Religionsausübung zu gewährleisten, nicht aber zu hinterfragen, wie irgendjemand diese Freiheit nutzt, solange er damit keiner dritten Person schadet. Mehr noch: Selbst religiöser Fundamentalismus &#8211; was auch immer das sein mag &#8211; ist nicht rechtfertigungsbedürftig, solange er die üblichen Grenzen der Ausübung bürgerlicher Freiheiten nicht verletzt. Es gibt keine bürgerliche Verpflichtung zu demokratischer Gesinnung.<br />
Was schließlich Belgien betrifft, so wäre es sicherlich interessant, dieses Gesetz in die religionspolitische Geschichte des Landes einzuordnen. Traditionell orientierte sich Belgien zwar auch am laizistischen Paradigma, jedoch nicht in seiner (tendenziell religionsfeindlichen) französischen Variante, sondern in einer sehr spezifischen, bezeichnenderweise auf Lamennais zurückgehenden Form. Diese nun offenkundige Missachtung der religiösen Freiheitsrechte scheint dieser Tradition auf dem ersten Blick zu widersprechen. Allerdings ist zu bedenken, dass das Gesetz bislang noch nicht rechtskräftig verabschiedet ist.</p>
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